{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133133,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133133,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3133","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Geologisch unsichere Tiefenlagerstandorte B\u00f6zberg und L\u00e4gern-Nord","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass sich bei den Standorten B\u00f6zberg und L\u00e4gern-Nord die negativen Vorzeichen derart kumulieren, dass sie als Standorte f\u00fcr ein geologisches Tiefenlager eigentlich ausgeschlossen werden m\u00fcssten?</p><p>2. Ist er angesichts der teilweise noch ungekl\u00e4rten geologischen Verh\u00e4ltnisse unterhalb der Standorte B\u00f6zberg und L\u00e4gern-Nord nicht auch der Meinung, dass dringend durch vertiefte Abkl\u00e4rungen und Untersuchungen Klarheit geschaffen werden m\u00fcsste, bevor der Prozess gem\u00e4ss Sachplan weiter vorangetrieben wird?</p><p>3. Wie beurteilt er die nachgewiesenen Gefahren aggressiver Gew\u00e4sser am Standort B\u00f6zberg f\u00fcr ein m\u00f6gliches Atomm\u00fclllager?</p>","ReasonText":"<p>Der Geologe Walter Wildi wirft in einem k\u00fcrzlich publizierten Memorandum zur Standortwahl von geologischen Tiefenlagern f\u00fcr hochradioaktive Abf\u00e4lle einige wichtige Fragen auf. Wildi weist darauf hin, dass zwei der drei von der Nagra bezeichneten m\u00f6glichen Standorte (B\u00f6zberg und L\u00e4gern-Nord) \"in einer Zone liegen, die bei der Alpenfaltung tektonisch beansprucht wurde\". Gleichlautende Hinweise sind auch in Papieren des Ensi und des Kantons Aargau zu finden. Gem\u00e4ss Wildi sei das Wirtsgestein Opalinuston zudem m\u00f6glicherweise derart deformiert, dass es nicht infrage komme f\u00fcr ein Atomm\u00fclllager. Festzuhalten ist auch, dass sich die Standorte B\u00f6zberg und L\u00e4gern-Nord \u00fcber dem 1983 entdeckten Permokarbontrog befinden und sich daraus gravierende geologische Risiken ergeben. Dies insbesondere auch dann, wenn diese fossilen Ressourcen (Kohle und Gas) eines Tages ausgebeutet werden sollten. </p><p>Beim B\u00f6zberg sind zus\u00e4tzlich auch sicherheitsrelevante Probleme mit Wasser bekannt. Beim Bau von Tunnels im Bereich B\u00f6zberg entstanden Probleme mit stark mineralisierten und auf die Bausubstanz aggressiv wirkenden Bergw\u00e4ssern (mit hohem Anteil an Tiefengrundw\u00e4ssern). Diese beim Bauvortrieb aufgetretenen W\u00e4sser verursachten durch ihre Aggressivit\u00e4t auf Beton und ihre korrosive Wirkung auf Metalle diverse Bauwerksch\u00e4den. Eine Herkunftsanalyse ergab, dass zumindest ein erheblicher Teil dieser hoch mineralisierten W\u00e4sser auch aus grosser Tiefe aufgestiegen war.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine Beurteilung der Standortgebiete im Rahmen des Sachplanverfahrens erfolgt schrittweise anhand der gesetzlichen und beh\u00f6rdlich pr\u00e4zisierten sicherheitstechnischen Kriterien. Das Memorandum von Professor Walter Wildi vom 8. M\u00e4rz 2013 enth\u00e4lt keine neuen sicherheitstechnischen Aspekte, welche in der bisherigen Beurteilung der Standortgebiete nicht stufengerecht erkannt und bewertet wurden. Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Ziel von Etappe 1 war es, anhand sicherheitstechnischer Kriterien aufzuzeigen, welche geologischen Standortgebiete in der Schweiz f\u00fcr die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle infrage kommen. Gem\u00e4ss den Vorgaben des Sachplans geologische Tiefenlager sind in Etappe 1 in den Standortgebieten Jura Ost (ehemals B\u00f6zberg) und N\u00f6rdlich L\u00e4gern wie in allen anderen Standortgebieten die im erw\u00e4hnten Memorandum genannten Aspekte (tektonische Beanspruchung, Deformation, Permokarbontrog, fossile Ressourcen) von der Nagra bewertet und beurteilt worden. Das Gutachten des Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) sowie die Stellungnahme der Kommission f\u00fcr Nukleare Sicherheit (KNS) best\u00e4tigen die Standortvorschl\u00e4ge der Nationalen Genossenschaft f\u00fcr die Lagerung radioaktiver Abf\u00e4lle (Nagra). Es gibt aus heutiger Sicht keine Gr\u00fcnde, in Etappe 1 ausgew\u00e4hlte Standortgebiete zur\u00fcckzustellen. Vor dem Abschluss von Etappe 2 werden die Standortgebiete gem\u00e4ss den Sicherheitsanforderungen des Sachplans sowie den spezifischen Anforderungen des Ensi jedoch erneut beurteilt.</p><p>2. Die schrittweise Erh\u00f6hung des geologischen Kenntnisstandes und damit verbunden die Reduktion von Ungewissheiten bilden einen zentralen Teil des Einengungsprozesses gem\u00e4ss Sachplanverfahren. Bei der systematischen Bewertung von Standortgebieten wird auch die Geologie unterhalb der Wirtgesteine ber\u00fccksichtigt. Um den geologischen Kenntnisstand entsprechend der sicherheitstechnischen Anforderungen f\u00fcr die Auswahl von Standortgebieten in Etappe 2 abzusichern, hat das Ensi 41 Forderungen f\u00fcr vertiefte Abkl\u00e4rungen an die Nagra gestellt. Zudem wurden zus\u00e4tzliche, von der KNS sowie den Kantonen geforderte 2D-Messungen durchgef\u00fchrt. Die laufende Beurteilung der Resultate dieser Arbeiten geschieht durch das Ensi unter Einbezug der Standortkantone und der KNS.</p><p>3. Die beim Bau des Autobahntunnels am B\u00f6zberg vorgefundenen aggressiven Gew\u00e4sser sind bekannt. Die Befunde wurden baubegleitend gewonnen und k\u00f6nnen nur begrenzt f\u00fcr weiter reichende Interpretationen verwendet werden. Die Thematik wurde im Technischen Forum Sicherheit diskutiert und dazu gestellte Fragen wurden beantwortet. (Das Technische Forum Sicherheit wurde vom BFE im Rahmen der Standortsuche f\u00fcr geologische Tiefenlager 2009 eingesetzt. Das Ensi leitet dieses. Im Technischen Forum Sicherheit werden technische und wissenschaftliche Fragen zu Sicherheit und Geologie aus der Bev\u00f6lkerung, von Gemeinden, Standortregionen, Organisationen, Kantonen und Gemeinwesen betroffener Nachbarstaaten diskutiert und beantwortet.) Wichtig ist die Feststellung, dass in dem im Standortgebiet Jura Ost vorgesehenen Opalinuston kein Bergwasser angetroffen wurde. Beim Bau eines geologischen Tiefenlagers sind Berggew\u00e4sser jedoch bei der Auslegung der Zugangsbauwerke (Rampen, Sch\u00e4chte) zu ber\u00fccksichtigen und im Rahmen von bautechnischen Risikoanalysen zu beurteilen. Das Ensi hat Anfang 2013 entsprechende Anforderungen an die bautechnischen Risikoanalysen festgelegt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1369785600000)\/","SubmittedBy":"Chopard-Acklin Max","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690539830970)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363737600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}