{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133136,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133136,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3136","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie steht es um die Wasserstandsanzeiger in unseren Kernreaktoren?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wurden die Wasserstandsanzeiger in den Schweizer Reaktoren nach demselben Prinzip konstruiert wie die Anzeiger in Fukushima?</p><p>2. Wenn ja, was will der Bundesrat tun ob der Kenntnis, dass diese Anzeiger im Fall einer St\u00f6rung zu falschen Entscheidungen f\u00fchren und schlimme Konsequenzen nach sich ziehen k\u00f6nnen?</p><p>3. Sollten die Kernkraftwerke, in denen solche Wasserstandsanzeiger vorhanden sind, nach Meinung des Bundesrates nicht besser so lange abgeschaltet werden, bis man eine L\u00f6sung gefunden hat? </p><p>4. Wenn unsere Kernkraftwerke mit diesen Anzeigern weiter in Betrieb bleiben sollen, steigt bekanntermassen das Unfallrisiko. Sollten dementsprechend nicht die Haftpflichtversicherungen erh\u00f6ht werden?</p>","ReasonText":"<p>Die Untersuchungen des Unfalls in Fukushima haben eine entscheidende Schwachstelle im Kontrollsystem des Kraftwerks zutage gef\u00f6rdert: die Wasserstandsanzeiger im Inneren des Reaktors. Diese Anzeiger weisen einen Konzeptionsfehler auf. Damit sie den Wasserstand im Reaktor korrekt messen k\u00f6nnen, muss sich eine bestimmte Wassermenge im Inneren des Metallbeh\u00e4lters befinden. Der mit dieser Menge erreichte Wasserstand dient dem Wasserstandsanzeiger als Referenzniveau. In Fukushima verdampfte dieses Wasser durch den erhitzten Brennstoff, sodass eine genaue Bestimmung des Wasserstands im Reaktordruckbeh\u00e4lter nicht mehr m\u00f6glich war. Durch diese falschen Informationen wurde eine Reihe von Entscheidungen getroffen, deren Folgen heute hinl\u00e4nglich bekannt sind.</p><p>Mit den im Nachhinein durchgef\u00fchrten Versuchen wurde best\u00e4tigt, dass die Anzeiger einen h\u00f6heren Wasserstand angeben, wenn die vorher festgelegte Wassermenge unterschritten wird. Der Wasserstandsanzeiger arbeitet also fehlerhaft und sch\u00e4tzt den Wasserstand h\u00f6her, als er in Wirklichkeit ist, wenn das Referenzniveau aufgrund von extremer Hitze oder Verdampfung nicht mehr existiert.</p><p>Dieses Problem trat in Fukushima nicht zum ersten Mal auf. So wurden die Wasserstandsanzeiger bereits im Jahr 1979 beim Unfall von Three Mile Island (USA) verd\u00e4chtigt. Die Techniker wurden von dem Anzeiger in die Irre gef\u00fchrt, da dieser f\u00e4lschlicherweise angab, dass noch ausreichend Wasser im Reaktor war. Die Wirklichkeit sah aber total anders aus.</p><p>Wie viele Unf\u00e4lle m\u00fcssen sich noch ereignen, bis das Problem endlich ernst genommen wird?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der Interpellation werden die beiden Unf\u00e4lle von Three Mile Island (Harrisburg, USA) und Fukushima-Daiichi (Japan) angesprochen. Hierbei wird von der Fragestellerin angenommen, dass eine falsche Anzeige der F\u00fcllstandsmessungen im Reaktor zu den Unf\u00e4llen gef\u00fchrt h\u00e4tte.</p><p>In Three Mile Island handelt es sich um einen Reaktor vom Typ Druckwasserreaktor; in Fukushima-Daiichi sind es Siedewasserreaktoren.</p><p>Der in der Interpellation hergestellte Zusammenhang zwischen einer fehlerhaft ausgelegten Niveaumessung und den zwangsl\u00e4ufig ablaufenden schweren St\u00f6rf\u00e4llen in Fukushima-Daiichi und Three Mile Island wird durch die technischen Unfallanalysen nicht best\u00e4tigt.</p><p>Beim Unfall in Three Mile Island entwich \u00fcber ein fehlerhaft offenes Abblaseventil w\u00e4hrend zwei Stunden K\u00fchlmittel. Aufgrund einer korrekten Messung des Wasserniveaus im Druckhalter sch\u00e4tzte die Betriebsmannschaft das K\u00fchlmittelniveau im Reaktordruckbeh\u00e4lter falsch ein. Die Fehlinterpretation der korrekten Messung f\u00fchrte zur Abschaltung der Hochdruckeinspeisesysteme und zu weiteren ungeeigneten Massnahmen, sodass sich ein schwerer St\u00f6rfall mit Kernschaden entwickeln konnte. Die Hauptursache f\u00fcr den Kernschaden in Three Mile Island lag somit nicht bei einer fehlerhaften F\u00fcllstandsmessung, sondern beim Nichterkennen eines K\u00fchlmittelverlustes und der Fehlinterpretation einer korrekten Messung.</p><p>In den japanischen Siedewasserreaktoren von Fukushima-Daiichi hatte die Niveaumessung f\u00fcr die zu ergreifenden Massnahmen keine Bedeutung. Die Hauptursache f\u00fcr die Kernsch\u00e4den in Fukushima lagen nicht bei fehlerhaften F\u00fcllstandsmessungen, sondern beim Ausfall aller M\u00f6glichkeiten zur Einspeisung von K\u00fchlmittel in den Reaktordruckbeh\u00e4lter wegen der durch den Tsunami zerst\u00f6rten Notstromversorgung.</p><p>Die schweizerischen Kernkraftwerke (KKW) haben eine andere Auslegung als die japanischen, unter anderem auch bez\u00fcglich der Notstromversorgung oder der Redundanz von wichtigen Systemen. So verf\u00fcgen zum Beispiel alle KKW in der Schweiz \u00fcber gebunkerte autarke Notstandsysteme und \u00fcber erdbeben- und \u00fcberflutungssichere Notstrom-Dieselaggregate.</p><p>1. Die in den Schweizer KKW eingesetzten F\u00fcllstandsmessungen entsprechen dem internationalen Standard. Sie arbeiten im Betrieb zuverl\u00e4ssig und werden weltweit eingesetzt. Die Niveaumessungen in den beiden schweizerischen Siedewasserreaktoren (KKW Leibstadt und M\u00fchleberg) basieren auf demselben Messprinzip, wie es auch in Fukushima verwendet wurde.</p><p>2. Die Niveaumessung im Reaktordruckbeh\u00e4lter von Siedewasserreaktoren zeichnet sich durch eine sehr hohe Zuverl\u00e4ssigkeit aus. Es ist bekannt, dass es bei schweren St\u00f6rf\u00e4llen unter speziellen Bedingungen (nach einer Druckentlastung des Containments bei gleichzeitiger Druckentlastung des Reaktordruckbeh\u00e4lters) zu Fehlmessungen kommen kann. Die in einer solchen Situation zu ergreifenden Massnahmen sind jedoch nicht auf die Niveaumessung angewiesen, weshalb allf\u00e4llige Fehlmessungen keine Konsequenzen h\u00e4tten.</p><p>3./4. Es sind keine technischen Probleme im Zusammenhang mit F\u00fcllstandsmessungen bekannt, die eine Ausserbetriebnahme der schweizerischen Kernkraftwerke rechtfertigen w\u00fcrden. Auch die Frage einer Erh\u00f6hung der Haftpflichtversicherung stellt sich deshalb in diesem Zusammenhang nicht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1369180800000)\/","SubmittedBy":"Chevalley Isabelle","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690532760637)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363737600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}