{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133143,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133143,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3143","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Konzession f\u00fcr ein sprachregionales DAB-Radio mit Leistungsauftrag ohne Geb\u00fchrenanteil. Wo sind die Vorteile f\u00fcr den Leistungsauftrag?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat am 19. September 2007 acht Radioprogramme konzessioniert, welche ein sprachregionales DAB-Radio mit Leistungsauftrag ohne Geb\u00fchrenanteil ausstrahlen k\u00f6nnen. Von denen sind noch ganze zwei auf Sendung. Das Bakom hat der Swiss Media Cast AG (SMC) am 6. M\u00e4rz 2008 die technische Bewilligung (Funkkonzession) f\u00fcr die Verbreitung von neuen digitalen Radioprogrammen in der Deutschschweiz erteilt. Die SMC ist damit f\u00fcr die Verbreitung der Programme zust\u00e4ndig. Sie legt auch die Preise fest. Die SMC geh\u00f6rt mehrheitlich der SRG und der Swisscom Broadcast AG. Sie legt einheitliche Preise fest, was ihr gutes Recht ist, und nimmt nicht auf die Unterscheidung zwischen konzessioniertem DAB-Radio und konzessioniertem UKW-Radio, das auch auf DAB sein Programm verbreitet, und auf meldepflichtige Radios, die ihr Programm auf DAB verbreiten, R\u00fccksicht.</p><p>Fakt ist, dass gem\u00e4ss Artikel\u00a055 RTVG im Rahmen der Must Carry Rule die konzessionierten DAB-Radios Anspruch auf eine kostenorientierte Entsch\u00e4digung der Verbreitung haben. Da die SMC f\u00fcr alle die gleichen Regeln hat, wurde hier der Wille des Gesetzgebers f\u00fcr die Must Carry Rule, den Leistungsauftrag einzuhandeln, ausgehebelt. Dies k\u00f6nnte ja an sich noch mit der Technologief\u00f6rderung gem\u00e4ss Artikel\u00a058 RTVG wettgemacht werden, indem die konzessionierten DAB-Radios bessergestellt w\u00e4ren. Auch dies wird durch das Bakom nicht so gehandhabt. Alle Veranstalter sollen in Abh\u00e4ngigkeit von den Verbreitungskosten gleich viel erhalten.</p><p>Damit haben die konzessionierten DAB-Radios gegen\u00fcber den anderen Radios keinen Vorteil, nein, sie haben den Nachteil, den Leistungsauftrag erbringen zu m\u00fcssen. Dies wollte der Gesetzgeber klar nicht. Er wollte den Radios zur Erbringung des Leistungsauftrages ein Recht einr\u00e4umen. Dies wurde nun durch das Bakom und die SMC ausgehebelt. Wie stellt sich der Bundesrat zu dem? Was gedenkt er zu tun, um dem Willen des Gesetzgebers Nachdruck zu verleihen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Inzwischen werden noch zwei der urspr\u00fcnglich acht konzessionierten Radioprogramme digital verbreitet: F\u00fcnf Radios gaben ihre Konzession bereits vor dem Sendestart zur\u00fcck, und ein Radio verzichtete auf das Zugangsrecht und plant den Aufbau eines eigenen Sendernetzes.</p><p>Artikel\u00a055 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen vom 24. M\u00e4rz 2006 (RTVG; SR 784.40) sieht vor, dass Radios mit Zugangsrecht f\u00fcr die Programmverbreitung lediglich eine kostenorientierte Entsch\u00e4digung zu leisten haben. K\u00f6nnen sich die Beteiligten nicht einigen, legt das Bakom auf Gesuch hin diese Entsch\u00e4digung fest.</p><p>Das RTVG verbietet nicht, dass die SMC AG auf ihrem Sendernetz diese g\u00fcnstigen Zugangsbedingungen freiwillig allen Veranstaltern gew\u00e4hrt. Gerade bei der Einf\u00fchrung von neuen Technologien kann es im Interesse einer Netzbetreiberin liegen, f\u00fcr alle transportierten Programme g\u00fcnstige Konditionen anzubieten, damit das Netz rasch voll ausgelastet ist und effizient betrieben werden kann. Eine solche Preisgestaltung f\u00fchrt im \u00dcbrigen dazu, dass m\u00f6glichst viele Programme \u00fcber DAB+ verbreitet werden, was den vom Bundesrat angestrebten raschen DAB+-Ausbau unterst\u00fctzt.</p><p>Daneben erhalten Radios mit Konzession, die ihr Programm \u00fcber DAB+ verbreiten, Investitionsbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Einf\u00fchrung neuer Technologien gem\u00e4ss Artikel\u00a058 RTVG. Dabei ist unerheblich, ob ein Radio f\u00fcr die DAB+- oder f\u00fcr die UKW-Verbreitung konzessioniert wurde. Die DAB+- und die UKW-Radios erf\u00fcllen gleichermassen einen publizistischen Leistungsauftrag und werden, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, f\u00fcr die Verbreitung \u00fcber DAB+ unterst\u00fctzt. Der Gesetzgeber wollte in Artikel\u00a058 RTVG konzessionierte Veranstalter mit Leistungsauftrag unterst\u00fctzen. Entgegen der Ansicht der Interpellantin war es hingegen nicht die Absicht des Gesetzgebers, Programme mit Zugangsrecht auf das DAB+-Sendernetz bez\u00fcglich Investitionsbeitr\u00e4gen gegen\u00fcber UKW-Veranstaltern bevorzugt zu behandeln.</p><p>Den f\u00fcr DAB+ konzessionierten Programmen wird eine kostenorientierte Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Verbreitung gew\u00e4hrt, und sie erhalten die f\u00fcr konzessionierte Veranstalter vorgesehenen Investitionsbeitr\u00e4ge. Damit werden die vom Gesetz definierten Vorgaben erf\u00fcllt. Weiter gehende Vorteile sind nicht vorgesehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1368576000000)\/","SubmittedBy":"Umbricht Pieren Nadja","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690541045643)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363737600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}