{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133153,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133153,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3153","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Visa f\u00fcr K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler aus Entwicklungsl\u00e4ndern Unesco-konform gew\u00e4hren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Welche Massnahmen hat der Bund getroffen, um die Verpflichtungen aus der Unesco-Konvention in Bezug auf die Vorzugsbehandlung von K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstlern aus Entwicklungsl\u00e4ndern umzusetzen, insbesondere was die Erleichterung der Visaprozeduren und die Reduktion der Kosten betrifft?</p><p>2. Hat der Bundesrat die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden - namentlich die Schweizer Vertretungen im Ausland, das Bundesamt f\u00fcr Migration und die kantonalen Migrations\u00e4mter - \u00fcber die Bestimmungen der Unesco-Konvention und die spezifisch f\u00fcr Kulturschaffende formulierten Empfehlungen des Schengen-Visakodex instruiert, oder ist dies geplant?</p><p>3. Welche weiteren Massnahmen ergreift er, um in Zukunft bei der Bearbeitung von Visaantr\u00e4gen aus dem kulturellen Sektor Probleme und Unvereinbarkeiten mit den erw\u00e4hnten internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu vermeiden?</p><p>4. In welcher Form und nach welchem Zeitplan plant der Bund das Thema aussenpolitisch anzugehen, beispielsweise gemeinsam mit den Schengen-Partnerl\u00e4ndern?</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz hat 2008 die Unesco-Konvention zum Schutz und zur F\u00f6rderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ratifiziert. Diese fordert die Vertragsstaaten u. a. dazu auf, den Kulturaustausch mit Entwicklungsl\u00e4ndern gezielt zu erleichtern (Art. 16). Die operationellen Richtlinien zur Konvention von 2009 verlangen von den Staaten ausdr\u00fccklich, deren Mobilit\u00e4t zu erleichtern (Art. 14 Ziff. 6.1.5).</p><p>Kulturveranstalter in der Schweiz stellen dennoch zahlreiche F\u00e4lle von abgelehnten Visaantr\u00e4gen und unn\u00f6tig komplexen und kostenintensiven Verfahren fest, was den Forderungen der Unesco-Konvention und auch den Empfehlungen des Schengen-Visakodex widerspricht. Betroffen waren beispielsweise die von der Kunsthalle Bern eingeladene K\u00fcnstlergruppe \"Invisible Borders\" aus Nigeria, T\u00e4nzer des Centre de D\u00e9veloppement Chor\u00e9graphique \"La Termiti\u00e8re\" in Ouagadougou, die von der Plattform \"Le Marchepied\" nach Lausanne eingeladen waren, oder die Cie. Yakana aus Kamerun, programmiert am Festival Juilletdanse in Freiburg.</p><p>Die Einladung von Kulturschaffenden erfolgt \u00fcblicherweise unter Zusicherung der \u00dcbernahme von Reise- und Aufenthaltskosten durch die Schweizer Veranstalter, was nach Artikel\u00a021 Absatz\u00a05 des Schengen-Visakodex als Beleg f\u00fcr das Vorhandensein ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts gelten darf.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der vom Bundesrat am 25. April 2012 verabschiedete erste Schweizer Staatenbericht gibt Auskunft \u00fcber die Umsetzung der Unesco-Konvention zum Schutz und zur F\u00f6rderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Darin sind verschiedene Massnahmen zur Vorzugsbehandlung von K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstlern aus Entwicklungsl\u00e4ndern genannt, namentlich das Programm der Deza zur Unterst\u00fctzung von Kunstschaffenden aus dem S\u00fcden und Osten und zur F\u00f6rderung des Kulturaustauschs (Zugang der Kunstschaffenden des S\u00fcdens und Ostens zum Schweizer und internationalen Markt und Publikum). Dieses Programm ist mit j\u00e4hrlich \u00fcber 3 Millionen Franken ausgestattet.</p><p>Was die Erteilung von Visa betrifft, so sind die Schweizer Vertretungen an das Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen und die daraus abgeleiteten Rechtsakte gebunden. Insbesondere der Visakodex und das Visahandbuch regeln das Verfahren zur Visumerteilung im Detail und lassen den Vertretungen diesbez\u00fcglich nur wenig Spielraum. Es gilt dabei zu beachten, dass mit einer Zusicherung der Kosten\u00fcbernahme zwar die finanziellen Voraussetzungen belegt werden k\u00f6nnen, jedoch auch die \u00fcbrigen Einreisevoraussetzungen erf\u00fcllt sein m\u00fcssen. So muss gem\u00e4ss Artikel\u00a021 Absatz\u00a01 des Visakodex insbesondere \u00fcberpr\u00fcft werden, ob bei der gesuchstellenden Person das Risiko der rechtswidrigen Einwanderung besteht, ob sie eine Gefahr f\u00fcr die Sicherheit der Schengen-Mitgliedstaaten darstellt und ob sie beabsichtigt, vor Ablauf der G\u00fcltigkeitsdauer des beantragten Visums den Schengen-Raum zu verlassen.</p><p>2. Spezifische Instruktionen f\u00fcr die Behandlung von Gesuchen Kulturschaffende existieren grunds\u00e4tzlich nicht und sind im Moment auch nicht geplant. Im Rahmen von Visaerleichterungsabkommen wurden bis anhin besondere Bestimmungen f\u00fcr Kulturschaffende vorgesehen. Gem\u00e4ss den Erg\u00e4nzungen des BFM zum Visahandbuch I (Teil VII, Punkt 9.4.3.) kann das EDA oder das BFM zudem auf Antrag die Visageb\u00fchr erlassen, wenn gesamtschweizerische Interessen oder Gr\u00fcnde des Gegenrechts dies rechtfertigen. Dies betrifft insbesondere auch kulturelle oder entwicklungspolitische Interessen (vgl. Art. 16 Abs. 6 des Visakodex). F\u00fcr Organisatoren kultureller Anl\u00e4sse ist die Schwierigkeit, die f\u00fcr die Teilnahme von Kunstschaffenden aus dem S\u00fcden und Osten notwendigen Visa zu erhalten, ein Grund zur Sorge. Innerhalb des internationalen, durch die Schengener Abkommen festgelegten Rahmens m\u00fcssen die Anstrengungen zum Informationsaustausch und zum Dialog zwischen den verantwortlichen Beh\u00f6rden und den Organisatoren daher fortgesetzt werden.</p><p>3. Konkrete weitere Massnahmen sind zurzeit nicht vorgesehen. Die aktuelle Visumpraxis der Schweiz ergibt sich aus der Schengen-Regelung, welche aus Sicht des Bundesrates mit den aus der Unesco-Konvention abgeleiteten Verpflichtungen vereinbar ist. Erleichterungen im Bereich der Visumerteilung bedeuten also nicht, dass das ordentliche Verfahren keine Anwendung findet, es m\u00fcssen weiterhin alle Einzelf\u00e4lle \u00fcberpr\u00fcft werden.</p><p>4. Eine spezielle Regelung betreffend die Behandlung von Gesuchen Kulturschaffender m\u00fcsste von allen Schengen-Staaten gemeinsam erlassen werden. In der Schengen-Zusammenarbeit sind derzeit weder von der Schweiz noch von anderen Schengen-Staaten, von denen die meisten die erw\u00e4hnte Konvention ebenfalls ratifiziert haben, Massnahmen genereller Natur geplant.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1369180800000)\/","SubmittedBy":"Friedl Claudia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550786677)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363737600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Kultur"}}