{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133160,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133160,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3160","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Geplante Teilenteignung zypriotischer Bankkunden durch den Staat","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zusammenhang mit der durch die Eurogruppen-Minister und den IWF geforderten (Teil-)Enteignung zypriotischer Bankkunden durch den Staat, welche gestern durch das zypriotische Parlament abgelehnt wurde, stellen sich die folgenden Fragen.</p><p>1. War der Bundesrat \u00fcber die Forderung einer (Teil-)Enteignung zypriotischer Bankkunden durch die EU und den IWF alarmiert?</p><p>2. H\u00e4tte dies gem\u00e4ss Ansicht des Bundesrates einen Pr\u00e4zedenzfall innerhalb der Europ\u00e4ischen Union, mit welcher die Schweiz mit den bilateralen Vertr\u00e4gen verkn\u00fcpft ist, dargestellt?</p><p>3. K\u00f6nnte eine solche (Teil-)Enteignung auch in der Schweiz durch den Bundesrat mittels Notrecht angeordnet werden?</p><p>4. Falls ja, unter welchen Umst\u00e4nden?</p><p>5. Hat der j\u00fcngste Vorschlag des Bundesrates, Barzahlungen von \u00fcber 100 000 Franken bei gewissen Finanztransaktionen zu verbieten, mit einer verst\u00e4rkten elektronischen \u00dcberwachung des B\u00fcrgers zu tun, damit man im Fall einer Krise schneller auf dessen Privatverm\u00f6gen zugreifen kann (elektronische Konten k\u00f6nnen viel leichter besteuert und (teil)enteignet werden als Bargeld oder physische Wertsachen)?</p><p>6. Plant er, die Barzahlungslimite von 100 000 Franken f\u00fcr gewisse Finanztransaktionen in absehbarer Zeit zu senken (in den USA betr\u00e4gt eine vergleichbare Limite 600 Dollar, in gewissen europ\u00e4ischen Staaten 1000 Euro)?</p><p>7. Sieht er bei der zunehmenden Kontrolle und \u00dcberwachung der finanziellen Verh\u00e4ltnisse des B\u00fcrgers staatspolitische, datenschutzrechtliche oder pers\u00f6nlichkeitsrechtliche Probleme?</p><p>8. Hat der B\u00fcrger betreffend sein Verm\u00f6gen Anrecht auf den Schutz seiner Privatsph\u00e4re vor dem Staat?</p><p>9. Falls ja, welche Optionen verbleiben dem B\u00fcrger - v. a. im Hinblick auf die n\u00e4chste Finanzkrise -, um ohne \u00dcberwachung durch den Staat sein Verm\u00f6gen anzulegen?</p><p>10. Stimmt er der Bef\u00fcrchtung zu, dass der Bann des Bargeldes der erste Schritt zur (Wieder-)Einf\u00fchrung von Kapitalverkehrskontrollen ist?</p><p>11. Falls ja, stehen Kapitalverkehrskontrollen nicht im Widerspruch zum Konzept des Freihandels und zu anderen Liberalisierungstendenzen im Rahmen der Globalisierung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat von den geplanten Massnahmen keine vorg\u00e4ngige Kenntnis gehabt.</p><p>2. Die Beteiligung von Bankkunden an den Kosten eines Rettungspakets - insbesondere auch von Einlagen von bis zu 100 000 Euro, welche in der Eurozone versichert sind - wurde im Falle von Zypern erstmals erwogen. Diese Diskussion stellte in der aktuellen Schuldenkrise einen Pr\u00e4zedenzfall dar. Das letztlich beschlossene Rettungspaket sieht ausschliesslich eine Beteiligung der Einlagen von \u00fcber 100 000 Euro vor - der Einlagenschutz bis 100 000 Euro wird damit sichergestellt. Dennoch erachtet der Bundesrat die Verunsicherung f\u00fcr Bankkunden, die aus dieser ganzen Diskussion entstehen kann, als problematisch. Generell ist es aber nicht ungew\u00f6hnlich, dass bei einer Insolvenz einer Bank deren Einleger Verluste auf dem Teil ihrer Einlagen hinnehmen m\u00fcssen, welcher den durch eine Einlagensicherung abgedeckten Betrag \u00fcbersteigt.</p><p>3./4. Obwohl Schweizer Banken st\u00e4rker reguliert sind als andere private Unternehmen, k\u00f6nnen auch sie von \u00dcberschuldung oder Insolvenz betroffen sein. Das Bankengesetz (BankG) regelt ausf\u00fchrlich, in welchem Verfahren welche konkreten Massnahmen in einem solchen Fall ergriffen werden k\u00f6nnen (Schutzmassnahmen, Sanierung oder Konkursliquidation), weshalb es keinen Grund gibt, bei einer Krise einer oder mehrerer Banken auf Notrecht zur\u00fcckzugreifen.</p><p>Gem\u00e4ss der im Schweizer Recht geltenden Kaskade kann die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital in einem Insolvenzverfahren einer Bank erst erfolgen, wenn das Eigenkapital vollst\u00e4ndig abgeschrieben wurde. Von der Wandlung v\u00f6llig ausgeschlossen sind privilegierte Einlagen (Art. 49 Bst. a der Bankeninsolvenzverordnung-Finma vom 30. August 2012, BIV-Finma; SR 952.05). Privilegiert sind Einlagen von Bankkunden, die auf den Namen des Einlegers lauten bis zum H\u00f6chstbetrag von 100 000 Franken je Gl\u00e4ubiger.</p><p>Die privilegierten Einlagen nach Artikel\u00a037a BankG stehen zudem unter dem besonderen Schutz der Einlagensicherung. Diese wird ausgel\u00f6st, wenn - wie bei einem Insolvenzverfahren \u00fcblich - bestimmte Schutzmassnahmen angeordnet werden (vgl. Art. 37h Abs. 3 Bst. a BankG). Im Normalfall werden die noch vorhandenen liquiden Aktiven der betroffenen Bank ausreichen, die privilegierten Einlagen sofort auszubezahlen. Erst wenn die liquiden Aktiven der Bank nicht ausreichen, kommt die Einlagensicherung der Selbstregulierung (Art. 37h ff. BankG; siehe auch <a href=\"http://www.esisuisse.ch\">www.esisuisse.ch</a>) zum Tragen.</p><p>5. Nein, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen verfolgen einzig das Ziel der Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung.</p><p>6. Die Massnahmen mit dem Ziel, Barzahlungen beim Kauf von Immobilien und Mobilien von \u00fcber 100 000 Franken zu verbieten, wurden am 27. Februar 2013 vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Limite im Gesetz zu verankern. Eine \u00c4nderung der Limite m\u00fcsste somit durch den Gesetzgeber beschlossen werden. Der Bundesrat sieht derzeit keine andere Limite vor und wird die Ergebnisse der Vernehmlassung zu diesem Vorschlag zu gegebener Zeit auswerten.</p><p>7.-9. Die wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse von Privatpersonen geh\u00f6ren zu deren Privatsph\u00e4re. Der Schutz der Privatsph\u00e4re ist Teilgehalt von Artikel\u00a013 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101), wonach jede Person Anspruch auf Achtung ihrer Privatsph\u00e4re (Abs. 1) und auf Schutz vor Missbrauch ihrer pers\u00f6nlichen Daten (Abs. 2) hat. Konkretisiert wird dieses Grundrecht durch das Datenschutzgesetz vom 19. Juni 1992 (DSG; SR 235.1), den Pers\u00f6nlichkeitsschutz nach den Artikeln 28ff. des Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 (ZGB; SR 210) und speziell im Bereich von Bankkundendaten durch Artikel\u00a047 BankG. Staatliche Eingriffe in die von der Verfassung gesch\u00fctzte Privatsph\u00e4re sind nur unter den Voraussetzungen von Artikel\u00a036 BV zul\u00e4ssig. Sie bed\u00fcrfen einer gesetzlichen Grundlage, m\u00fcssen einem \u00f6ffentlichen Interesse oder dem Schutz von Grundrechten Dritter dienen und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein. Zudem darf der Kerngehalt des Grundrechts nicht angetastet werden. Schwerwiegende Eingriffe sind dabei in einem formellen Gesetz zu regeln.</p><p>Die Verfassung und die sie ausf\u00fchrenden Gesetze setzen auch in Bezug auf die Offenlegung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse der einzelnen B\u00fcrger den Handlungen sowohl des Staates als auch von Privaten klare Grenzen. Der Bundesrat sieht deshalb derzeit keine rechtlichen Probleme in diesem Bereich.</p><p>10. Nein, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen verfolgen einzig das Ziel der Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung. Der Bundesrat beabsichtigt keine Einf\u00fchrung von Kapitalverkehrskontrollen.</p><p>11. Kapitalverkehrskontrollen stehen im Widerspruch zum Prinzip des freien Kapitalverkehrs. Deswegen sind solche Kontrollen, auch wenn diese im Zuge der Finanzkrise international etwas an Akzeptanz gewonnen haben, h\u00f6chstens als Ultima Ratio und bei unmittelbar drohenden, gravierenden Gefahren f\u00fcr die Volkswirtschaft zu erw\u00e4gen. F\u00fcr die Schweiz sieht der Bundesrat derzeit keine solchen Gefahren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1369180800000)\/","SubmittedBy":"Aeschi Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538263380)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363737600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}