{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133166,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133166,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3166","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Frauen beim Wiedereinstieg in das Berufsleben helfen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Beratungsstellen f\u00fcr Frauen werden vom Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) Finanzhilfen gew\u00e4hrt. Diese Finanzhilfen erm\u00f6glichen f\u00fcnf Beratungstermine, was f\u00fcr eine Person, die seit mehreren Jahren nicht mehr aktiv am Berufsleben teilgenommen hat, nicht ausreicht. Die betroffenen Personen ben\u00f6tigen eine l\u00e4ngere Begleitung. Es liegt ganz im Interesse der Wirtschaft, dass diesen Frauen beim Wiedereinstieg geholfen wird, da diese meist eine Ausbildung absolviert haben und zahlreiche Kenntnisse besitzen. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgende Frage: </p><p>Kann der Bundesrat pr\u00fcfen, in welcher Weise das EBG den Beratungsstellen Finanzhilfen gew\u00e4hrt, und ihm gegebenenfalls gestatten, umfangreichere Hilfe zu gew\u00e4hren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat erachtet den beruflichen Einstieg und Wiedereinstieg der Frauen als ein wichtiges politisches Ziel. Die Erwerbsquote der Frauen liegt wesentlich tiefer als jene der M\u00e4nner: 61 Prozent der weiblichen und 75 Prozent der m\u00e4nnlichen Bev\u00f6lkerung \u00fcber 15 Jahre sind erwerbst\u00e4tig bzw. auf Stellensuche (Quelle: Sake 2011). Die Erwerbst\u00e4tigkeit der Frauen ist gesellschaftlich und wirtschaftlich von grosser Bedeutung, geht es dabei doch um die Bek\u00e4mpfung des Fachkr\u00e4ftemangels, das Wirtschaftswachstum, die Finanzierung der Sozialversicherungen, die Bek\u00e4mpfung der Familienarmut und nicht zuletzt um die Gleichstellung zwischen Frau und Mann.</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG, SR 151.1) sieht in Artikel\u00a015 die M\u00f6glichkeit vor, Finanzhilfen f\u00fcr die Schaffung und das Betreiben von Beratungsstellen zu gew\u00e4hren. Zurzeit werden elf solche Beratungsstellen in der ganzen Schweiz regelm\u00e4ssig mittels Finanzhilfen unterst\u00fctzt. Diese Stellen informieren und beraten Frauen zu allen Aspekten des Berufslebens. Die Beratungen stehen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch M\u00e4nnern offen und werden praxisorientiert im Rahmen eines Gespr\u00e4chs, telefonisch oder per E-Mail durchgef\u00fchrt.</p><p>Ziel der Beratungsstellen ist eine erste Orientierung, erg\u00e4nzend zu anderen kantonalen Stellen. In einem Merkblatt ist die maximale Anzahl Gespr\u00e4che pro Person festgelegt. Die Beratung hat sich auf ein bis drei Gespr\u00e4che pro Person zu beschr\u00e4nken. Dabei soll diese informiert und an die zust\u00e4ndigen Stellen weitergewiesen werden. Bei weiter gehenden Leistungen (Berufsbilanz, Umsetzung eines Berufsprojekts usw.) k\u00f6nnen maximal f\u00fcnf Gespr\u00e4che stattfinden, wobei sich die betroffene Person finanziell zu beteiligen hat.</p><p>Die Beratungsstellen sollen dabei die offiziellen kantonalen Stellen weder ersetzen noch konkurrenzieren.</p><p>Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Integration in den Arbeitsmarkt sind insbesondere die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), welche auch Personen zu begleiten haben, die auf Stellensuche sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung haben. Stellensuchende k\u00f6nnen sich ebenfalls an die Berufsberatungsstellen wenden, wo sie kostenlos Zugang zu einer Reihe von Informationen haben. Die Kantone haben die M\u00f6glichkeit, diese Grundleistungen durch weiter gehende Angebote zu erg\u00e4nzen.</p><p>Um den Ausgleich zwischen den Finanzhilfen an Projekte nach Artikel\u00a014 GlG und an Beratungsstellen nach Artikel\u00a015 GlG zu wahren, hat das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern per 1. Juli 2007 eine Priorit\u00e4tenordnung erlassen. Gem\u00e4ss diesem Erlass sind die vom EBG an Beratungsstellen zu vergebenden Finanzhilfen auf 50 Prozent des j\u00e4hrlichen Kredits der Finanzhilfen nach GlG limitiert. Es ist daher nicht m\u00f6glich, die Leistungen auszuweiten. Auch eine Erh\u00f6hung der Finanzhilfen ist nicht vorgesehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1369180800000)\/","SubmittedBy":"Chevalley Isabelle","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690487945163)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363737600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}