{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133180,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133180,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3180","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Invalidenversicherung. Umsetzung von Artikel 74 IVG und Leistungsvertr\u00e4ge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Umsetzung von Artikel\u00a074 des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG) ist f\u00fcr die Organisationen mit einem Leistungsvertrag nicht unproblematisch. Die Sparmassnahmen der IV schaffen Probleme, die nicht untersch\u00e4tzt oder ignoriert werden d\u00fcrfen. Es besteht die Gefahr, dass diese Organisationen ihre Aufgaben nicht mehr erf\u00fcllen und die Qualit\u00e4t der Leistungen nicht mehr garantieren k\u00f6nnen. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Die restriktivere Handhabung des Begriffs der beitragsberechtigten Person geschieht auf Kosten der Psychiatrie und der Betreuungs- und Beratungsleistungen, die jedoch f\u00fcr die Pr\u00e4vention wertvoll sind. Wird damit nicht der Wille des Gesetzgebers - \"Wiedereingliederung vor Rente\" - verraten?</p><p>2. Welcher Stellenwert soll der Pr\u00e4vention durch Betreuungs- und Beratungsmassnahmen im Fr\u00fchinterventionsprozess zukommen? Wie anerkannt ist sie, und wie soll sie sich entwickeln?</p><p>3. Gewisse psychiatrische Diagnosen werden nicht anerkannt. Kann man davon ausgehen, dass die neuen Regeln, die das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) den Organisationen der privaten Invalidenhilfe vorschreibt, die Grunds\u00e4tze der Verfassung, des Behindertengleichstellungsgesetzes und des IVG in Bezug auf das Diskriminierungsverbot und die Chancengleichheit respektieren?</p><p>4. Werden die Subventionen f\u00fcr Leistungen zur Unterst\u00fctzung und F\u00f6rderung der Eingliederung Behinderter (Lufeb) im Rahmen der Verhandlungen der Leistungsvertr\u00e4ge 2015-2018 gek\u00fcrzt oder sogar grunds\u00e4tzlich \u00fcberdacht? Falls ja, widerspricht dies nicht den Zielsetzungen der Wiedereingliederung?</p><p>5. Steht ein Wechsel von der Finanzierung \u00fcber Subventionen zu einer Finanzierung pro Leistung zur Debatte, und wenn ja, wurden die Vor- und Nachteile eines solchen Wechsels vorher gr\u00fcndlich analysiert, und wurde mit den betroffenen Akteuren eine Interessenabw\u00e4gung vorgenommen? </p><p>6. Hat das BSV grunds\u00e4tzlich die Absicht, die kleinen regionalen Organisationen der privaten Invalidenhilfe zu verdr\u00e4ngen, zu schw\u00e4chen oder unter Aufsicht zu stellen? Die diesbez\u00fcglichen Bef\u00fcrchtungen dieser kleinen Organisationen sind ernst zu nehmen, und ihre Rolle muss im Lichte ihres Beitrags zur bedarfsgerechten und qualitativ hochstehenden Leistungserbringung betrachtet werden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a074 des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG, SR 831.20) schliesst das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) mit national oder sprachregional t\u00e4tigen Dachorganisationen der privaten Invalidenfachhilfe oder Invalidenselbsthilfe, die im Hinblick auf die jeweilige Vertragsperiode ein Gesuch um Beitr\u00e4ge der IV stellen, Vertr\u00e4ge ab. Derzeit finden im Hinblick auf die Leistungsvertragsperiode 2015-2018 mit den Organisationen Diskussionen \u00fcber das Subventionierungssystem statt, es wurden jedoch noch keine Entscheidungen getroffen. Im Rahmen der Leistungsvertr\u00e4ge werden immer nur effektiv erbrachte Leistungen subventioniert. Voraussetzung f\u00fcr die Ausrichtung von Leistungen nach Artikel\u00a074 IVG ist, dass Personen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ersuchen um eine solche Leistung eine IV-Massnahme erhalten haben. Damit wird Artikel\u00a074 IVG weit ausgelegt. Dieses Verst\u00e4ndnis des Behindertenbegriffs umfasst auch pr\u00e4ventive Elemente, zumal bereits eine Fr\u00fcherfassung oder eine Fr\u00fchinterventionsmassnahme den Anspruch auf Subventionsbeitr\u00e4ge nach Artikel\u00a074 IVG begr\u00fcnden, ohne dass eine Invalidit\u00e4t im Sinne des Gesetzes ausgewiesen sein muss. Die Beratungsangebote f\u00fcr Angeh\u00f6rige von Menschen, die innerhalb der letzten zehn Jahre eine IV-Massnahme erhielten, werden ebenfalls subventioniert.</p><p>1. Es fragen zunehmend auch Personen bei den Organisationen der privaten Behindertenhilfe Unterst\u00fctzungen und Leistungen nach, die die Voraussetzungen f\u00fcr den Bezug von Leistungen nach Artikel\u00a074 IVG nicht erf\u00fcllen. Mit der obenerw\u00e4hnten Auslegung des Behindertenbegriffs ist der nach der geltenden gesetzlichen Regelung gr\u00f6sstm\u00f6gliche Personenkreis von Bezugsberechtigten erreicht. Mit den Subventionen nach Artikel\u00a074 IVG wird prim\u00e4r die soziale Integration begleitend zur beruflichen Integration unterst\u00fctzt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass Artikel\u00a074 IVG den Grundsatz \"Integration vor Rente\" respektiert.</p><p>2. Die Versicherung nutzt ihren Handlungsspielraum im Bereich Pr\u00e4vention bestm\u00f6glich. Um Leistungen aus Artikel\u00a074 IVG zu beziehen, gen\u00fcgt es n\u00e4mlich, \u00fcber die Fr\u00fcherfassung mit der IV in Kontakt gewesen zu sein oder Massnahmen der Fr\u00fchintervention erhalten zu haben. Letztere sehen gem\u00e4ss Artikel\u00a07d IVG durchaus auch Massnahmen der Unterst\u00fctzung und Beratung zur Arbeitsplatzerhaltung oder Wiedereingliederung vor. Wie oben dargelegt, besteht zwischen den Leistungen nach Artikel\u00a074 IVG und Artikel\u00a07d IVG jedoch nur ein indirekter Zusammenhang, da eine Fr\u00fcherfassung oder eine Fr\u00fchinterventionsmassnahme nur den Anspruch einer Organisation auf Subventionsbeitr\u00e4ge nach Artikel\u00a074 IVG begr\u00fcnden. Der Anspruch einer versicherten Person auf diese Massnahmen ist jedoch nicht durch Artikel\u00a074 IVG geregelt.</p><p>3. Gem\u00e4ss Artikel\u00a0112c der Bundesverfassung (SR 101) unterst\u00fctzt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zugunsten Behinderter. Artikel\u00a074 IVG regelt diese Unterst\u00fctzung f\u00fcr die IV. Beim Vertragsabschluss des BSV mit den Dachorganisationen werden die Bed\u00fcrfnisse aller beitragsberechtigten Personengruppen ber\u00fccksichtigt und \u00fcber die Organisationen der privaten Behindertenhilfe mit Finanzhilfen unterst\u00fctzt. Bei der Gew\u00e4hrung der Beitr\u00e4ge werden sowohl die Vorgaben der Verfassung als auch diejenigen des IVG ber\u00fccksichtigt. Das Bundesgesetz \u00fcber die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG; SR 151.3) enth\u00e4lt dar\u00fcber hinaus keine unmittelbaren Vorgaben f\u00fcr die Leistungen nach Artikel\u00a074 IVG, sieht jedoch in Artikel\u00a016 Absatz\u00a03 ebenfalls die M\u00f6glichkeit vor, den Organisationen der Behindertenhilfe Finanzhilfen zu gew\u00e4hren.</p><p>4. Leistungen zur Unterst\u00fctzung und F\u00f6rderung der Eingliederung Behinderter (Lufeb) basieren auf Artikel\u00a0108bis Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d der Verordnung \u00fcber die Invalidenversicherung (IVV; SR 831.201). Lufeb machen etwa 30 Prozent der gesamten Subventionen nach Artikel\u00a074 IVG aus, mit zunehmender Tendenz. Das BSV beabsichtigt, Lufeb im Bereich der Informations- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit ab 2015 vermehrt in personenspezifische Leistungen der Organisationen wie Beratungen oder gezielte Integrationsprojekte zu lenken. Das Subventionsvolumen soll f\u00fcr die Leistungsvertragsperiode 2015-2018 insgesamt beibehalten werden.</p><p>5. Derzeit wird mit den mitinteressierten Organisationen analysiert, wie das neue Beitragssystem ausgestaltet werden muss, damit die Steuerungs- und Abrechnungsverfahren gegen\u00fcber dem heutigen System einfacher und transparenter werden. Die Realisierung dieser Stossrichtung erfolgt im Interesse der Leistungsbez\u00fcger.</p><p>6. Der Bundesrat ist sich der Vielfalt der Organisationen der privaten Behindertenhilfe bewusst und st\u00fctzt diese auch in Zukunft. Anliegen der Institutionen fliessen in die \u00dcberlegungen zum Beitragssystem ab 2015 ein. Dieses wird sich nach den Interessen der bezugsberechtigten Personen auf der Basis der zugrunde liegenden Gesetze (IVG und Subventionsgesetz) ausrichten. Wie bereits erw\u00e4hnt, soll das Subventionsvolumen jedoch beibehalten werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1370563200000)\/","SubmittedBy":"Rossini St\u00e9phane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690551344127)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363824000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}