{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133201,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133201,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3201","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Finanzstabilit\u00e4t, Frankenuntergrenze und Immobilienblase. Fragen zur Politik der SNB","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die aktuelle Situation der Finanzm\u00e4rkte und der Wirtschaft evozieren nachfolgende Fragen an den Bundesrat, die teilweise auch seine Beobachtung der Politik des Direktoriums der SNB betreffen:</p><p>1. Reichen die bisherigen Massnahmen zur TBTF-Problematik aus, oder braucht es weiter gehende Massnahmen wie beispielsweise die wasserdichte Verselbstst\u00e4ndigung des Investmentbankings?</p><p>2. Hat die bisherige Methode des unlimitierten Ankaufs von Euro zum Interventionskurs die unerw\u00fcnschte Nebenwirkung des Aufbaus von exzessiven W\u00e4hrungsreserven? W\u00e4ren Negativzinsen und Kapitalverkehrskontrollen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Frankenguthaben nicht dringliche neu zu erw\u00e4gende Schritte?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die historisch beispiellose H\u00f6he der Giroguthaben von Banken und Finanzgesellschaften bei der SNB mit Bezug auf das Inflationspotenzial der aktuellen Geldpolitik?</p><p>4. W\u00e4chst oder schrumpft die Gefahr auf den Immobilienm\u00e4rkten? Gen\u00fcgen die bisherigen Massnahmen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Gesetzesvorlage f\u00fcr die St\u00e4rkung der Stabilit\u00e4t des Finanzsektors ist am 1. M\u00e4rz 2012 in Kraft getreten. Die beschlossenen Massnahmen verlangen h\u00f6here Eigenmittel und beinhalten Vorschriften f\u00fcr Liquidit\u00e4t, Risikoverteilung und Organisation der Grossbanken. Sowohl die Expertenkommission als auch der Bundesrat haben sich eingehend mit der M\u00f6glichkeit eines \"Trennbankensystems\" auseinandergesetzt. Beide sind zum Schluss gekommen, dass eine erzwungene Aufteilung der Banken einen \u00fcberm\u00e4ssigen Eingriff in die Wirtschafts- und Organisationsfreiheit dieser privaten Wirtschaftsunternehmen darstellen w\u00fcrde. Dieser liesse sich nur dann rechtfertigen, wenn keine anderen effektiven M\u00f6glichkeiten zur Minimierung der TBTF-Risiken gegeben w\u00e4ren. Auch das Parlament hat in der Schlussberatung der Vorlage diese Haltung vertreten. Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass das TBTF-Massnahmenpaket die volkswirtschaftlichen Risiken von Grossbanken effizient und effektiv begrenzt und damit die Stabilit\u00e4t im Finanzsektor massgeblich st\u00e4rkt.</p><p>2. Die zentralen und wirksamsten Massnahmen gegen \u00fcberm\u00e4ssige Wechselkursschwankungen liegen im Bereich der W\u00e4hrungs- und Geldpolitik, welche in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Schweizerischen Nationalbank (SNB) f\u00e4llt.</p><p>Die Mindestkurspolitik der SNB stellt ein geeignetes Instrument dar, um eine \u00fcberm\u00e4ssige Aufwertung des Frankens zu verhindern. Die dadurch resultierende Ausweitung der SNB-Bilanz und gr\u00f6ssere Schwankungen der Ertr\u00e4ge sind in Kauf zu nehmen. Eine \u00fcberm\u00e4ssige Aufwertung h\u00e4tte hohe gesamtwirtschaftliche Kosten. Die Nationalbank ist zudem in der Lage, auch im Fall allf\u00e4lliger Bewertungsverluste auf den W\u00e4hrungsreserven ihre Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes weiterzuf\u00fchren.</p><p>Im Falle einer Versch\u00e4rfung der internationalen Lage sollen dem Bundesrat und der SNB im Sinn einer Notfallplanung alle Handlungsoptionen zur Verf\u00fcgung stehen. Eine Task-Force Frankenst\u00e4rke mit Vertretern des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes, des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung und der SNB hat deshalb die Umsetzbarkeit von erg\u00e4nzenden flankierenden Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Frankenst\u00e4rke, die nicht in alleiniger Kompetenz der SNB stehen, gepr\u00fcft. Darunter fallen die verschiedenen Formen von Kapitalverkehrsmassnahmen, inklusive Negativzinsen. Weil die von der Task-Force untersuchten Massnahmen grosse Risiken f\u00fcr das Funktionieren der Finanzm\u00e4rkte darstellen w\u00fcrden, sollten sie aber nur als Ultima Ratio in kritischen Situationen zur Anwendung gelangen.</p><p>3. Die Devisenk\u00e4ufe der SNB zur Sicherstellung des Mindestkurses von Fr. 1.20 Franken pro Euro f\u00fchrten im Jahr 2012 zu einem markanten Anstieg der W\u00e4hrungsreserven, was auf der Passivseite einen entsprechenden Anstieg der bei der SNB gehaltenen Sichtguthaben und der Notenbankgeldmenge zur Folge hatte.</p><p>Die Inflation in der Schweiz ist seit Oktober 2011 im Vorjahresvergleich im negativen Bereich (-0,6 Prozent im M\u00e4rz 2013). In ihrer letzten \"bedingten\" Inflationsprognose prognostiziert die SNB bei unver\u00e4nderter Geldpolitik f\u00fcr 2013 eine negative Inflation von 0,2 Prozent, f\u00fcr 2014 eine solche von 0,2 Prozent. Ein Anziehen der Inflation ist derzeit unwahrscheinlich, auch weil die Konjunkturaussichten der Schweiz und des Auslands verhalten sind. W\u00fcrden sich die Inflationsaussichten dennoch erh\u00f6hen, w\u00fcrde die SNB \u00fcber das notwendige geldpolitische Instrumentarium verg\u00fcgen, um die Preisstabilit\u00e4t zu garantieren.</p><p>4. Die Hypothekarverschuldung in der Schweiz ist im Vergleich zur Gesamtwirtschaft in den letzten Jahren \u00fcberproportional gewachsen und hat im Verh\u00e4ltnis zu den Einkommen ein Niveau erreicht, das sowohl historisch wie auch im internationalen Vergleich als riskant erachtet werden kann. Die Wohnliegenschaftspreise sind in dieser Zeit st\u00e4rker gewachsen, als dies durch Fundamentalfaktoren begr\u00fcndet werden k\u00f6nnte. Der geldpolitische Spielraum f\u00fcr eine Zinserh\u00f6hung mit d\u00e4mpfender Wirkung bleibt zudem aufgrund des \u00fcberbewerteten Frankens weiterhin begrenzt.</p><p>Aufgrund der geschilderten Situation hat der Bundesrat entsprechend gehandelt: Seit Anfang Juni 2012 ist die Verwendung von Geldern der beruflichen Vorsorge f\u00fcr die Wohneigentumsfinanzierung limitiert. Zus\u00e4tzlich hat der Bundesrat im Februar 2013 die teilweise Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers veranlasst, der die Banken ab Ende September 2013 verpflichtet, zus\u00e4tzliche Eigenmittel f\u00fcr Wohnbauhypotheken zu halten. Mit den eingeleiteten Massnahmen wird ein nachhaltiges Risikomanagement der Hypothekaranbieter gef\u00f6rdert. Damit will der Bundesrat die Widerstandsf\u00e4higkeit des Bankensektors und der Gesamtwirtschaft gegen\u00fcber den Risiken eines \u00fcberm\u00e4ssigen Kreditwachstums st\u00e4rken sowie fr\u00fchzeitig einem \u00fcberm\u00e4ssigen Kreditwachstum und Preisanstieg entgegenwirken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1368576000000)\/","SubmittedBy":"Vischer Daniel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690541133917)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363824000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}