{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133210,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133210,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3210","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Untersuchungs- und Sicherheitshaft auch bei Drohungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Rechtsgrundlagen im schweizerischen Strafprozessrecht sind so anzupassen, dass erstens die Voraussetzungen f\u00fcr die Anordnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft reduziert werden und die Durchf\u00fchrung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft erleichtert wird und zweitens zus\u00e4tzlich der Sachverhalt der Drohung als eigenst\u00e4ndige Voraussetzung f\u00fcr die Anordnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft gesetzlich verankert wird.</p>","ReasonText":"<p>Die \u00d6ffentlichkeit, die Polizei sowie die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden sind immer mehr konfrontiert mit Beschuldigten und Straft\u00e4tern, die Drohungen aussprechen, sich auff\u00e4llig verhalten und f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit sowie die Polizei eine grosse Gefahr darstellen. Deshalb ist im Strafprozessrecht eine Anpassung und Erg\u00e4nzung vorzunehmen, welche die Anordnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft im Verh\u00e4ltnis zum heutigen Recht erleichtert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>W\u00e4hrend eines Strafverfahrens bleibt die beschuldigte Person grunds\u00e4tzlich in Freiheit (vgl. Art. 5 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention, EMRK, SR 0.101; Art. 212 Abs. 1 der Strafprozessordnung, StPO, SR 312.0). Ein Freiheitsentzug wie die Untersuchungshaft (die Ausf\u00fchrungen gelten auch f\u00fcr die Sicherheitshaft) stellt einen massiven Eingriff in die pers\u00f6nliche Freiheit der betroffenen Person dar und darf nur unter Beachtung der v\u00f6lker- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen angeordnet werden (Art. 5 EMRK; Art. 36 der Bundesverfassung, SR 101: formell-gesetzliche Grundlage, \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse, Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit). Auch mit Blick auf die Unschuldsvermutung erweist sich die Untersuchungshaft als problematisch; denn eine beschuldigte Person gilt bis zu ihrer rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung als unschuldig (Art. 32 Abs. 1 der Bundesverfassung; Art. 6 Ziff. 2 EMRK). Die Untersuchungshaft - als schwerste Zwangsmassnahme im Strafverfahren - ist gem\u00e4ss bundesgerichtlicher Rechtsprechung Ultima Ratio (BGE 135 I 73).</p><p>Artikel\u00a0221 StPO ist die gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Untersuchungshaft und regelt deren Voraussetzungen. Erforderlich sind ein dringender Tatverdacht bez\u00fcglich eines Verbrechens oder Vergehens (Art. 221 Abs. 1 StPO) und ein besonderer Haftgrund (\u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse). Die Haftgr\u00fcnde der Flucht- und Kollusionsgefahr (Art. 221 Abs. 1 Bst. a und b StPO) dienen der Sicherstellung der Verf\u00fcgbarkeit der beschuldigten Person w\u00e4hrend des Strafverfahrens sowie der ungest\u00f6rten Beweiserhebung (strafprozessuale Zwecke). Bei den Haftgr\u00fcnden der Wiederholungs- und Ausf\u00fchrungsgefahr (Art. 221 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 StPO) steht die Pr\u00e4vention, d. h. der Schutz potenzieller Opfer, im Vordergrund. Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass die bereits straff\u00e4llig gewordene beschuldigte Person die Sicherheit anderer (wiederum) durch schwere Straftaten erheblich gef\u00e4hrdet. Auf das Erfordernis bereits begangener Straftaten kann gem\u00e4ss bundesgerichtlicher Rechtsprechung unter gewissen Umst\u00e4nden sogar verzichtet werden (BGE 137 IV 13). Der Haftgrund der Ausf\u00fchrungsgefahr kommt dann zum Tragen, wenn eine ernsthafte Drohung mit einem schweren Verbrechen vorliegt. Im Gegensatz zu den anderen Haftgr\u00fcnden ist ein laufendes Strafverfahren (Tatverdacht) nicht erforderlich. Die betroffene Person kann somit rein pr\u00e4ventiv in Haft gesetzt werden. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtes sind die beiden Haftgr\u00fcnde der Wiederholungs- und Ausf\u00fchrungsgefahr restriktiv zu handhaben (BGE 105 Ia 26, 137 IV 122). Auf die Anordnung der Untersuchungshaft ist aus Gr\u00fcnden der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit zu verzichten, wenn das gleiche Ziel (z. B. Verhinderung weiterer Straftaten) mit einer milderen Ersatzmassnahme wie z. B. einem Aufenthalts- oder Kontaktverbot erreicht werden kann (Art. 237 Abs. 1 StPO).</p><p>Wie schon im Bericht zum Postulat Segm\u00fcller 09.3518, \"Untersuchungshaft in Raserf\u00e4llen\", ausgef\u00fchrt, ist der Bundesrat der Auffassung, dass das geltende Recht rechtsstaatlich ausgewogen ist. Es erlaubt den Beh\u00f6rden, auf verschiedene Gefahrenlagen angemessen zu reagieren. Die Schranken, die das h\u00f6herrangige Recht und die StPO vorsehen, sind gerechtfertigt. Eine Auflockerung der Voraussetzungen f\u00fcr die Anordnung der Untersuchungshaft ist nicht angezeigt und k\u00f6nnte mit den Anforderungen des h\u00f6herrangigen Rechtes in Konflikt geraten. Da die Drohung mit einem schweren Verbrechen nach geltendem Recht bereits einen Haftgrund darstellt, ist eine Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a0221 StPO nicht erforderlich. Eine Person wegen weniger schwer wiegenden oder irgendwie gearteten Drohungen pr\u00e4ventiv in Haft zu nehmen w\u00e4re rechtsstaatlich kaum zu rechtfertigen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1368576000000)\/","SubmittedBy":"Joder Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690541982133)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363824000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}