{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133224,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133224,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3224","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Entlastung der Krankenversicherung von ungerechtfertigten Kosten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, wie stark die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) durch Kosten belastet ist, welche prim\u00e4r durch das Einholen eines Arztzeugnisses verursacht werden. Zugleich soll aufgezeigt werden, wie diese leichtfertig durch Arbeitsunf\u00e4higkeitszeugnisse verursachten Kosten, welche die OKP ungerechtfertigt belasten, verhindert werden k\u00f6nnen, wo allenfalls gesetzliche Anpassungen notwendig sind und wie eine sozialpartnerschaftliche Finanzierungsl\u00f6sung dieser Massnahme zur Disziplinierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erreicht werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Jedes Jahr suchen in der Schweiz 100 000 bis 250 000 Personen wegen grippeartigen Symptomen eine \u00c4rztin oder einen Arzt auf. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit schreibt in den FAQ zur saisonalen Grippe: \"Bei einer Grippe ist nicht immer ein Arztbesuch notwendig.\" Erst wenn sich die Symptome verschlimmern oder mehr als eine Woche anhalten, wird empfohlen, eine \u00c4rztin oder einen Arzt aufzusuchen.</p><p>Viele der Konsultationen im Zusammenhang mit Grippesymptomen finden aus dem einzigen Grund statt, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Arbeitsunf\u00e4higkeitszeugnis vorlegen muss. Ob und wieweit eine Pflicht zur Vorlage eines Arztzeugnisses im Krankheitsfall besteht, ist arbeitsvertragsrechtlich nicht geregelt. Der Arbeitgeber hat aber das Recht, ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung ein Attest zu verlangen. Dadurch entstehen der OKP j\u00e4hrlich inad\u00e4quate Kosten, welche eingespart werden k\u00f6nnten, denn die Einforderung der Arbeitsdisziplin ist nicht Aufgabe der Krankenversicherung. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, in welchen Dimensionen sich diese Kosten bewegen und welche M\u00f6glichkeiten er sieht, die OKP zu entlasten. Das KVG ist n\u00e4mlich nicht dazu da, allf\u00e4llige Vertrauensprobleme zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden zu l\u00f6sen. Diese Verantwortung liegt bei den Sozialpartnern und darf nicht weiter an die Krankenversicherer delegiert werden, sondern ist sozialpartnerschaftlich zu regeln und zu finanzieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Pflicht, ein Arztzeugnis zur Best\u00e4tigung der Arbeitsunf\u00e4higkeit vorzulegen, ist weder im Obligationenrecht noch im Arbeitsgesetz (SR 822.11) vorgesehen. Das Gesetz schreibt auch die Zeugnisform nicht vor. Diese Fragen sind im Arbeitsvertrag geregelt. Das Arztzeugnis hat eine entscheidende Bedeutung, weil es f\u00fcr den Arbeitnehmenden tats\u00e4chlich meist das einzige Mittel ist, um seine Arbeitsunf\u00e4higkeit zu beweisen.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 18. November 2009 auf die Motion Humbel 09.3891, \"Keine Disziplinierung von Arbeitnehmenden zulasten der Krankenversicherung\", dargelegt hat, gehen die Kosten f\u00fcr das Ausstellen eines nichtformalisierten Arbeitsunf\u00e4higkeitszeugnisses heute zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und werden in der Regel im Rahmen von Tarmed abgerechnet. Das Ausstellen eines Arztzeugnisses ist ein Bestandteil eines \u00fcblichen Untersuchungsablaufs: Die \u00c4rztin oder der Arzt f\u00fchrt eine fachgerechte Untersuchung der Patientin oder des Patienten durch, stellt eine Diagnose und entscheidet im Fall einer Krankheit \u00fcber die angemessene Behandlung. Wenn die Krankheit und die Behandlung zu einer Arbeitsunf\u00e4higkeit und somit zum Ausstellen eines Arztzeugnisses f\u00fchren, kann nicht mehr unterschieden werden, ob die Patientin oder der Patient f\u00fcr eine Behandlung oder f\u00fcr ein medizinisches Zeugnis zum Arzt gegangen ist.</p><p>Wenn die Kosten f\u00fcr das Ausstellen eines Arztzeugnisses von den durch die OKP \u00fcbernommenen Leistungen ausgeschlossen werden, m\u00fcssen diese entweder vom Arbeitnehmenden oder vom Arbeitgeber \u00fcbernommen werden. Nach der allgemein geltenden Beweisregel von Artikel\u00a08 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches obliegt es dem Arbeitnehmenden, den Beweis f\u00fcr seine Arbeitsunf\u00e4higkeit zu erbringen, wenn er seinen Lohnanspruch geltend macht. Somit m\u00fcsste er den finanziellen Aufwand f\u00fcr die Beweislast \u00fcbernehmen. W\u00fcrde er aus diesem Grund darauf verzichten, seine Arbeitsunf\u00e4higkeit geltend zu machen, w\u00fcrde seine Stellung im Vertragsverh\u00e4ltnis mit dem Arbeitgeber geschw\u00e4cht, und dieser k\u00f6nnte von der Situation profitieren. Gewisse Arbeitnehmende w\u00fcrden allenfalls auch aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden auf einen Arztbesuch verzichten und trotz ernsthafter Erkrankung weiterarbeiten. In solchen F\u00e4llen k\u00f6nnten sich die notwendigen medizinischen Leistungen bei einer versp\u00e4teten Konsultation als sehr viel teurer erweisen und zu einer l\u00e4ngeren Arbeitsunf\u00e4higkeit f\u00fchren, als wenn der Arbeitnehmende bei Krankheitsbeginn eine \u00c4rztin oder einen Arzt aufgesucht h\u00e4tte. Zudem stellt die ansteckende Krankheit eines Arbeitnehmenden aufgrund des Verbreitungsrisikos ein betr\u00e4chtliches Risiko f\u00fcr das Unternehmen dar.</p><p>Es ist auch nicht denkbar und angemessen, dass der Arbeitgeber die Kosten f\u00fcr das Arztzeugnis \u00fcbernimmt, denn er m\u00fcsste neben der Abwesenheit des Arbeitnehmenden auch noch die Kosten\u00fcbernahme eines Teils der medizinischen Leistung in Kauf nehmen, obwohl er weder im Versicherungsverh\u00e4ltnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherten noch im Mandatsvertrag zwischen Arzt und Patient Partei ist. Die L\u00f6sung w\u00e4re auch nicht anwendbar auf Personen ohne Arbeitgeber, die ein Arztzeugnis brauchen (Selbstst\u00e4ndigerwerbende und nichterwerbst\u00e4tige Personen, die ihren Anspruch auf Taggeld geltend machen, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie Studierende, die ihre Schulabwesenheit begr\u00fcnden m\u00fcssen). Eine unterschiedliche Behandlung der Versicherten ist mit dem Grundsatz der im KVG vorgesehenen Gleichbehandlung nicht vereinbar.</p><p>Die Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr das Arztzeugnis durch eine andere Finanzierungsquelle w\u00fcrde die Mitteilung besonders sch\u00fctzenswerter Gesundheitsdaten \u00fcber den Arbeitnehmenden an eine Drittperson bedingen, was hinsichtlich der Datenschutzgesetzgebung unvermeidlich zu Problemen f\u00fchren w\u00fcrde. Der Bundesrat stellt folglich fest, dass es keine sinnvolle Alternative zur Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr das Arztzeugnis durch die OKP gibt. Er ist der Ansicht, dass es nicht notwendig ist, die Auswirkungen der Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr Arztzeugnisse durch die OKP zu pr\u00fcfen und alternative L\u00f6sungen zu suchen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1369785600000)\/","SubmittedBy":"Humbel Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623283200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750810473380)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363824000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}