{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133252,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133252,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3252","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bundesr\u00e4tliche Oberaufsicht \u00fcber die Verwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Nationalfondsprojekten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im \"Forschungsskandal\" (\"NZZ am Sonntag\", 28. November 2010; \"Tages-Anzeiger\", 6. Dezember und 17. Dezember 2010) behindert die Universit\u00e4t Z\u00fcrich die Nutzung von Erkenntnissen aus Nationalfondsprojekten, welche mit Bundesmitteln finanziert werden. Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Seit vier Jahren verweigert die Universit\u00e4t Z\u00fcrich einem Professor den Zugang und die Nutzung seiner Nationalfondsprojektresultate und deren Publikation, was der Schweizerische Nationalfonds selber bereits 2010 als \"schweres wissenschaftliches Fehlverhalten\" verurteilt hatte. Welche Schritte wird der Bundesrat veranlassen, damit der Professor seine mit Bundesmitteln finanzierten Forschungen ungehindert fortsetzen kann?</p><p>2. Gem\u00e4ss Ziffer 6.7.1 des allgemeinen Ausf\u00fchrungsreglementes zum Beitragsreglement des Schweizerischen Nationalfonds sind ausschliesslich die verantwortlichen Beitragsempf\u00e4nger zur Einreichung finanzieller Rechenschaftsberichte ihrer Nationalfondsprojekte befugt, nicht aber die beitragsverwaltenden Universit\u00e4ten. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass der Nationalfonds finanzielle Rechenschaftsberichte zu Projekten des Beitragsempf\u00e4ngers, Professor S., welche ihm die Universit\u00e4t Z\u00fcrich ohne die gesetzlich erforderliche Zustimmung des Beitragsempf\u00e4ngers eingereicht hatte, akzeptierte, ohne Professor S. hier\u00fcber auch nur zu informieren? </p><p>3. Staatliche Organe m\u00fcssen die individuellen Grundrechte sowie die Verfassungsnormen zur Wissenschaftsfreiheit beachten. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass der Nationalfonds die Bundesverfassung und Reglemente zur Sicherstellung wissenschaftlicher Integrit\u00e4t der Akademien der Schweiz und des Nationalfonds nicht beachtet hat, als er in der Untersuchung des Forschungsskandals an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich zahlreichen betroffenen Wissenschaftlern das rechtliche Geh\u00f6r verweigerte und deren Ausstandsbegehren materiell nicht behandelte?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat den Vorgang, wonach der Nationalfonds in seinem Untersuchungsbericht unter Verletzung des vorgenannten Nationalfondsreglementes keine anfechtbare Verf\u00fcgung erliess, sondern nur \"Empfehlungen\" an die Universit\u00e4t Z\u00fcrich aussprach, aber auch diese dann nicht durchsetzte (Absetzung des Managing Director des Zentrums f\u00fcr klinische Forschung der Universit\u00e4t Z\u00fcrich)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat im Jahr 2010 von Problemen Kenntnis genommen (siehe Interpellationen 10.3924 und 10.4167), die sich bei der Durchf\u00fchrung von zwei vom Schweizerischen Nationalfonds finanzierten Forschungsprojekten ergeben haben. Wie auch in der Antwort auf die Interpellationen 12.4241 und 13.3263 dargelegt, konnte und kann der Bundesrat in diesem Zusammenhang nur zu Fragen Stellung nehmen, die in den Kompetenzbereich des Bundes bzw. in denjenigen des Nationalfonds fallen.</p><p>Gest\u00fctzt auf das Forschungs- und Innovationsf\u00f6rderungsgesetz (Art. 11a FIFG; SR 420.1) regelt der Nationalfonds in seinem \"Reglement des Forschungsrates \u00fcber den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten von Gesuchstellenden sowie Beitragsempf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4ngern\" die Sanktionierung von Verst\u00f6ssen. Der Nationalfonds legt grosses Gewicht auf die Untersuchung und Sanktionierung von wissenschaftlichem Fehlverhalten und setzt hierf\u00fcr seit 2010 auch neue Kontrollverfahren ein. Seine Kontrollpraxis ist diesbez\u00fcglich mit den Empfehlungen der Akademien der Wissenschaften Schweiz in \u00dcbereinstimmung.</p><p>Soweit F\u00e4lle wissenschaftlichen Fehlverhaltens an Forschungsinstitutionen auftreten, sind in erster Linie diese Institutionen gem\u00e4ss ihren Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Untersuchung und Sanktionierung zust\u00e4ndig. In solchen F\u00e4llen f\u00fchrt der Nationalfonds nur dann ein eigenes Verfahren durch, wenn die Situation hinsichtlich seiner Entscheidkompetenzen eine erg\u00e4nzende Abkl\u00e4rung erfordert: Der Nationalfonds hat sicherzustellen, dass keine Gesuche bewilligt werden, welche die Regeln der wissenschaftlichen Integrit\u00e4t verletzen. Die rechtm\u00e4ssige Verwendung der Bundesbeitr\u00e4ge wird in einem systematischen Reporting kontrolliert.</p><p>Vor diesem Hintergrund k\u00f6nnen die Fragen folgendermassen beantwortet werden:</p><p>1. In der Antwort auf die Interpellation 10.3924 hat sich der Bundesrat bereits zur Problematik der Fortf\u00fchrung der beiden zur Diskussion stehenden Nationalfondsprojekte dahingehend ge\u00e4ussert, dass f\u00fcr die Weiterf\u00fchrung der Forschung entsprechende Regelungen zwischen den beteiligten Institutionen (Universit\u00e4tsspital und Universit\u00e4t Z\u00fcrich) und den Forschenden (bez\u00fcglich Anstellung und Nutzung der ben\u00f6tigten Infrastruktur) vorliegen m\u00fcssen. Diese Frage tangiert die Verwendung von Bundesgeldern nicht direkt und steht deshalb ausserhalb des Zust\u00e4ndigkeits- und Einflussbereiches des Nationalfonds. Letzterer sicherte die Deblockierung des sistierten Beitrags im vereinfachten Verfahren zu, sobald die Voraussetzungen f\u00fcr die Fortsetzung der Forschungst\u00e4tigkeit gegeben sind.</p><p>2. Nach Auskunft des Nationalfonds wurde als Folge der komplexen Konfliktsituation die Auszahlung der Beitr\u00e4ge f\u00fcr die beiden Projekte von Prof. S. formell abgebrochen bzw. sistiert. Diese Entscheidungen sind in Rechtskraft erwachsen. Der Nationalfonds genehmigte anl\u00e4sslich der finanziellen Berichtskontrolle ausschliesslich Beitr\u00e4ge, die regelkonform f\u00fcr die Forschungsprojekte verwendet und vom verantwortlichen Beitragsempf\u00e4nger unterschrieben worden waren. Regelwidrige Berichtsgenehmigungen liegen gem\u00e4ss Beurteilung des Nationalfonds nicht vor. Nach der Sistierungs- bzw. Abbruchsverf\u00fcgung wies er zu Unrecht beantragte Budgetbelastungen zur\u00fcck. Vom Nationalfonds berechnete und geforderte R\u00fcckzahlungen von Aktivsaldi wurden ihm zwischenzeitlich zur\u00fcckerstattet.</p><p>3. Der Nationalfonds hat in seiner eigenen (erg\u00e4nzenden) Untersuchung den involvierten Parteien, gest\u00fctzt auf die geltenden Verfahrensvorschriften, das rechtliche Geh\u00f6r gew\u00e4hrt. Soweit sich die Frage der Gew\u00e4hrung des rechtlichen Geh\u00f6rs sowie der Behandlung von Ausstandsbegehren auf Verfahren ausserhalb der Zust\u00e4ndigkeit des Nationalfonds bezieht, kann der Bundesrat keine Stellung nehmen. Er verweist darauf, dass der Nationalfonds verschiedenen, vom Verfahren des Nationalfonds nicht direkt betroffenen Wissenschaftlern die Rechtslage erl\u00e4utert und diese unter Einhaltung der Vertraulichkeitsregeln sachdienlich \u00fcber die Untersuchungsergebnisse informiert hat.</p><p>4. Der Nationalfonds ist nicht befugt, gegen die Universit\u00e4t Z\u00fcrich zu verf\u00fcgen. Verschiedene Massnahmen im Einflussbereich des Nationalfonds wurden nicht nur empfohlen, sondern umgesetzt, darunter die R\u00fcckerstattung von Projektgeldern sowie eine Regelung \u00fcber die Abwicklung der vom Nationalfonds finanzierten Projekte, die Universit\u00e4t und Universit\u00e4tsspital gemeinsam betreffen.</p><p>Empfehlungen hat der Nationalfonds nur dort ausgesprochen, wo er im Rahmen seiner Untersuchung Feststellungen ausserhalb seines Zust\u00e4ndigkeitsbereichs gemacht hat.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1367971200000)\/","SubmittedBy":"Gross Andreas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36","Category":null,"Modified":"\/Date(1690548618520)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363910400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung"}}