{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133263,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133263,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3263","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Plagiate in der Wissenschaft. Besch\u00f6nigung und fehlende Sanktionierung durch die Forschungsorgane des Bundes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In den letzten Jahren haben Plagiate bei Forschungsarbeiten grosse Aufmerksamkeit erfahren. Zahlreiche Politiker anderer L\u00e4nder, darunter sogar Staatspr\u00e4sidenten, wurden wegen Plagiaten als schwerer Verst\u00f6sse gegen die wissenschaftliche Integrit\u00e4t von ihren Universit\u00e4ten mit Sanktionen belegt (fast ausnahmslos erfolgte ein Entzug des Doktortitels) und mussten in der Folge von politischen \u00c4mtern zur\u00fccktreten. In seiner Untersuchung zum Forschungsskandal an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich hat der Schweizerische Nationalfonds (SNF) bei mehreren Personen ebenfalls Plagiate nachgewiesen. Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Der SNF stellte in seiner Untersuchung Plagiate von ehemaligen Mitarbeitenden von Professor S. fest, welche dem SNF 2009 einen Antrag auf Forschungsf\u00f6rderung eingereicht hatten. Das Plagiat stammte aus einem fr\u00fcheren Antrag von Professor S. Gem\u00e4ss SNF hatten die Mitarbeitenden Forschungsideen von Professor S. \u00fcbernommen. Wie bewertet er die Tatsache, dass im plagiierten Forschungsantrag zahlreiche ganze S\u00e4tze wortw\u00f6rtlich \u00fcbernommen wurden, im SNF-Bericht aber behauptet wird, zwischen dem Originalantrag und dem Plagiat l\u00e4gen keine Text\u00e4hnlichkeiten vor?</p><p>2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass der SNF durch seine unrichtigen Angaben im Bericht die Schwere des Plagiates besch\u00f6nigte, keine Sanktionen wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen die \u00fcberf\u00fchrten Personen durchsetzte und dar\u00fcber hinaus der Universit\u00e4t Z\u00fcrich auch noch empfahl, keine Sanktionen gegen die beiden Personen zu ergreifen, sondern lediglich zu informieren, dass der SNF Plagiate \"nicht toleriere\"?</p><p>3. Gem\u00e4ss Reglementen der schweizerischen Akademien kann wissenschaftliches Fehlverhalten strafrechtlich relevantes Verhalten beinhalten; dies trifft vor allem auf Plagiate zu. Das unkorrekte Vorgehen des SNF zeigt einen verharmlosenden Umgang mit Plagiaten. Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass die Hemmschwelle f\u00fcr Plagiate in der Schweiz angehoben wird? Welche Sanktionen h\u00e4lt er - angesichts des unnachgiebigen Umgangs mit Plagiaten im Ausland - f\u00fcr die Schweiz f\u00fcr geboten? Erachtet er hierf\u00fcr allenfalls gesetzliche - insbesondere strafrechtliche - Anpassungen f\u00fcr n\u00f6tig?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat im Jahr 2010 von Problemen Kenntnis genommen (siehe Interpellationen 10.3924 und 10.4167), die sich bei der Durchf\u00fchrung von zwei vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanzierten Forschungsprojekten ergeben haben. Wie auch in den Antworten auf die Interpellationen 12.4241 und 13.3252 dargelegt, konnte und kann der Bundesrat in diesem Zusammenhang nur zu Fragen Stellung nehmen, die in den Kompetenzbereich des Bundes bzw. in denjenigen des SNF fallen.</p><p>Gest\u00fctzt auf das Forschungs- und Innovationsf\u00f6rderungsgesetz (Art. 11a FIFG; SR 420.1) regelt der SNF in seinem \"Reglement des Forschungsrates \u00fcber den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten von Gesuchstellenden sowie Beitragsempf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4ngern\" die Sanktionierung von Verst\u00f6ssen. Der SNF legt grosses Gewicht auf die Untersuchung und Sanktionierung von wissenschaftlichem Fehlverhalten und setzt hierf\u00fcr seit 2010 auch neue Kontrollverfahren ein. Seine Kontrollpraxis ist diesbez\u00fcglich mit den Empfehlungen der Akademien der Schweiz in \u00dcbereinstimmung.</p><p>Soweit F\u00e4lle wissenschaftlichen Fehlverhaltens an Forschungsinstitutionen auftreten, sind in erster Linie diese Institutionen gem\u00e4ss ihren Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Untersuchung und Sanktionierung zust\u00e4ndig. In solchen F\u00e4llen f\u00fchrt der SNF nur dann ein eigenes Verfahren durch, wenn die Situation hinsichtlich seiner Entscheidkompetenzen eine erg\u00e4nzende Abkl\u00e4rung erfordert: Der SNF hat sicherzustellen, dass keine Gesuche bewilligt werden, die Regeln der wissenschaftlichen Integrit\u00e4t verletzen. Die rechtm\u00e4ssige Verwendung der Bundesbeitr\u00e4ge wird in einem systematischen Reporting kontrolliert.</p><p>Vor diesem Hintergrund k\u00f6nnen die Fragen folgendermassen beantwortet werden:</p><p>1./2. Im vorliegenden Fall beschr\u00e4nkte sich die Untersuchung des SNF aus rechtlichen Gr\u00fcnden auf Aspekte im Zusammenhang mit zwei Forschungsprojekten von Professor S. Weite Teile des Konfliktfalls waren nicht Gegenstand dieser Pr\u00fcfung und wurden folgerichtig auch nicht durch die vom SNF eingesetzte Kommission behandelt. Soweit zust\u00e4ndig, hat der SNF Verst\u00f6sse gegen die wissenschaftliche Integrit\u00e4t untersucht, diese vollst\u00e4ndig benannt und seine Feststellung direkt und unmissverst\u00e4ndlich an die Betroffenen adressiert. Der SNF beliess es nicht bei reinen Empfehlungen, so auch nicht bez\u00fcglich eines im Kontext des Konfliktfalls eingereichten Forschungsgesuchs, das der SNF abgelehnt hatte. Der SNF hat mit seiner Untersuchung die ihn betreffenden Aspekte umfassend und korrekt untersucht; im weitreichenden Zusammenhang dieses komplexen Konfliktfalls konnte er mangels Zust\u00e4ndigkeit jedoch keine weiteren Massnahmen ergreifen.</p><p>3. Die Forschungsorgane gem\u00e4ss FIFG, darunter der SNF, erf\u00fcllen den Auftrag zur Beachtung der Einhaltung der Regeln der wissenschaftlichen Integrit\u00e4t mittels Umsetzung zahlreicher Massnahmen, namentlich auch mit der konsequenten Ahndung von Verst\u00f6ssen. In der Aufdeckung und Verhinderung von wissenschaftlichem Fehlverhalten setzen sie auf die Etablierung von klaren Regeln und Verfahren sowie auf eine enge Zusammenarbeit, welche die international koordinierten Anstrengungen in diesem Bereich miteinschliesst. Der SNF hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Sanktionen wegen Plagiaten in Forschungsgesuchen ausgesprochen und dokumentiert seine Praxis auf seiner Website.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellt der Bundesrat fest, dass das Kontrollsystem bereits heute gut funktioniert; durch den institutionalisierten Informationsaustausch, von dem auch eine pr\u00e4ventive Wirkung erwartet wird, l\u00e4sst sich dieses aber noch weiter optimieren. Mit der am 14. Dezember 2012 vom eidgen\u00f6ssischen Parlament verabschiedeten Totalrevision des FIFG ist zudem eine Rechtsgrundlage f\u00fcr einen nationalen und internationalen Informationsaustausch bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten vorhanden. Die heute geltende Bestimmung \u00fcber die Ahndung von Straftaten (Art. 11a Abs. 3 FIFG) beh\u00e4lt ihre G\u00fcltigkeit.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1367971200000)\/","SubmittedBy":"Freysinger Oskar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36","Category":null,"Modified":"\/Date(1690494764757)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363910400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung"}}