{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133279,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133279,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3279","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Mehrwertsteuer-Befreiung f\u00fcr Anlage-Edelmetalle","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz \u00fcber die Mehrwertsteuer (MWSTG) so zu \u00e4ndern, dass sowohl Gold (Feinheit minimal 995/1000) wie auch Silber (Feinheit 999/1000), Platin und Palladium (Feinheit 999,5/1000) in M\u00fcnzen- oder Barrenform von der Mehrwertsteuer befreit sind und die Bestimmungen gem\u00e4ss Artikel\u00a0107 Buchstabe\u00a02 MWSTG im gleichen Sinne angepasst werden.</p>","ReasonText":"<p>Keines der vier Edelmetalle in M\u00fcnzen- oder Barrenform wird f\u00fcr einen \"Endverbrauch\" (Art. 1 MWSTG) gekauft. Beide Anlageformen dienen allein der Werterhaltung. Ein Verbrauch (Nutzung f\u00fcr technische Erzeugnisse) ist nicht wirtschaftlich. Diese Metalle werfen keine Dividenden oder Zinsen ab. Daher kann ein \"Gebrauch\" und eine \"Nutzung\" nach Artikel\u00a03 Buchstabe\u00a0d ausgeschlossen werden.</p><p>Beim Handwechsel von Gold- bzw. Silberm\u00fcnzen oder -barren wird keine Leistung in Rechnung gestellt und kein Entgelt von K\u00e4ufer zu Verk\u00e4ufer entrichtet. Der Preis wird t\u00e4glich international festgelegt (London Fixing). Ein Gewinn entsteht nur, wenn der Verk\u00e4ufer die M\u00fcnzen und Barren zu tieferem Preis eingekauft hat. Kursgewinne sind bei Privatpersonen von der Steuer befreit.</p><p>Beim Handel mit Gold- und Silberm\u00fcnzen bzw. -barren wird kein \"Mehrwert\" nach Artikel\u00a018 MWSTG generiert. Es wird nichts an den Eigenschaften (Gewicht, Form, Zusammenstellung, Pr\u00e4gung, Reinheit) der M\u00fcnzen und Barren ge\u00e4ndert.</p><p>Die Schweiz hat kein Abkommen mit der EU unterzeichnet, welches vorschreibt, dass Gold- und Silberm\u00fcnzen und -barren der Mehrwertsteuer unterstellt sein m\u00fcssen. Deutschland plant eine Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer auf Anlagesilber per 1. Januar 2014 von 7 Prozent auf 19 Prozent. Ein Anreiz zum Schmuggeln besteht. Allerdings ist dies ein Problem Deutschlands. In anderen Eurol\u00e4ndern bleibt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Silber bestehen (z. B. Niederlande 6 Prozent). In Singapur wird Anlagegold und -silber wie Aktien und festverzinsliche Wertpapiere mehrwertsteuerfrei gehandelt. Man will Silber und Gold gegen\u00fcber anderen Anlageformen nicht benachteiligen. Auch in Estland wird bereits heute keine Mehrwertsteuer auf Silber erhoben. Der globale Trend geht hin zu Mehrwertsteuer-befreiten Edelmetallen.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 18. Mai 2011 zur Motion 11.3303 ausf\u00fchrt, betragen die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Silber in M\u00fcnzen- und Barrenform in Silberboomjahren bis 40 Millionen Franken. Das sind 0,064 Prozent der Bundeseinnahmen 2010 - ein verkraftbarer Betrag.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug. Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nichtunternehmerischen Endverbrauchs im Inland (Art. 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes \u00fcber die Mehrwertsteuer, MWSTG; SR 641.20). Somit unterliegen alle Leistungen, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, der Mehrwertsteuer, sofern sie nicht gest\u00fctzt auf das MWSTG ausgenommen oder befreit sind.</p><p>Seit 1954 - mit einem Unterbruch vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1986 - sind die Inlandums\u00e4tze und die Einfuhr von W\u00e4hrungsgold von der Umsatzbesteuerung befreit. Auch das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene MWSTG gibt in Artikel\u00a0107 dem Bundesrat die Kompetenz, von diesem Gesetz abweichende Bestimmungen \u00fcber die Besteuerung von M\u00fcnz- und Feingold zu erlassen. Der Bundesrat hat von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und in Artikel\u00a044 der Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 (SR 641.201) festgehalten, dass Ums\u00e4tze von M\u00fcnz- und Feingold von der Mehrwertsteuer befreit sind. Das EU-Recht kennt eine vergleichbare Bestimmung. Insofern stimmt das schweizerische MWSTG mit dem EU-Recht \u00fcberein.</p><p>Verk\u00e4ufe von Silber in M\u00fcnzen- und Barrenform sind in Deutschland mit 19 Prozent (bis voraussichtlich Ende 2013: 7 Prozent auf Silberm\u00fcnzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten), in Frankreich mit 19,6 Prozent, in Italien mit 21 Prozent und in \u00d6sterreich mit 20 Prozent Mehrwertsteuer belastet. Auch in den \u00fcbrigen L\u00e4ndern der EU gilt praktisch durchwegs der Normalsatz von mindestens 15 Prozent. Nur in den Niederlanden (Steuersatz 6 Prozent) und in Estland (steuerbefreit) gibt es Sonderbehandlungen f\u00fcr Silberm\u00fcnzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Silber in Barrenform wird jedoch auch in diesen beiden L\u00e4ndern zum Normalsatz besteuert. F\u00fcr Verk\u00e4ufe von Platin und Palladium gilt in allen EU-L\u00e4ndern der Normalsatz. Von einem globalen Trend zu Mehrwertsteuer-befreiten Edelmetallen kann somit nicht gesprochen werden. Eine Steuerbefreiung von Silber, Platin und Palladium in M\u00fcnzen- und Barrenform w\u00fcrde somit den Schmuggel in die EU \u00e4usserst attraktiv machen. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates nicht nur ein Problem der Nachbarl\u00e4nder, sondern auch ein Problem der Schweiz.</p><p>Silber, Platin und Palladium sind ausserdem wichtige Rohstoffe f\u00fcr die schweizerische Industrie. Eine mit der spekulativen Anlage in diese Edelmetalle verbundene Verknappung und Preissteigerung, welcher durch einen Verzicht auf Besteuerung Vorschub geleistet w\u00fcrde, liegt nicht im Interesse des Werkplatzes Schweiz.</p><p>Zudem haben zahlreiche Produkte sowohl Anlage- als auch Dekorations- und Sammlerwert und werden also mit einem Aufpreis zum Edelmetallwert verkauft. Die Importe und Exporte von Silber, Platin und Palladium unterliegen grossen Schwankungen. Als Edelmetallanlagen sind Platin und Palladium im Vergleich zu Silber und insbesondere zu Gold von untergeordneter Bedeutung. Demzufolge w\u00e4ren die finanziellen Folgen einer Steuerbefreiung von Silber, Platin und Palladium in M\u00fcnzen- und Barrenform f\u00fcr die Bundeskasse vergleichbar mit einer blossen Befreiung von Silber (vgl. hierzu Motion 11.3303, \"Befreiung des Silbers von der Mehrwertsteuer\"). In normalen Jahren w\u00fcrde eine Befreiung nur zu geringf\u00fcgigen Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer f\u00fchren. In Boomjahren hingegen d\u00fcrften die Mindereinnahmen bis zu 40 Millionen Franken betragen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1369180800000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1425945600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110497830)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363910400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}