{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133302,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133302,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3302","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Erwerb von Wohneigentum","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>W\u00e4re es nicht notwendig, das Steuersystem so zu revidieren, dass nicht nur der Erwerb von Wohneigentum (Art. 108 BV) gef\u00f6rdert wird, sondern auch die Amortisation von Hypothekarschulden?</p>","ReasonText":"<p>Laut dem OECD-L\u00e4nderbericht zur Schweizer Wirtschaftspolitik 2012 schafft das heutige Steuersystem nicht nur Anreize f\u00fcr die Haushalte, sich zu verschulden, sondern f\u00fchrt auch zu einer Umverteilung der Einkommen zugunsten verm\u00f6gender Haushalte. </p><p>Die OECD empfiehlt, die grossz\u00fcgigen Bestimmungen beim Abzug von Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen einzuschr\u00e4nken und die Besteuerung des Eigenmietwerts abzuschaffen.</p><p>Ein Steuersystem, das den Erwerb von Wohneigentum und anstatt der Verschuldung die Amortisation von Hypothekarschulden f\u00f6rdert, k\u00f6nnte auch das Management des Kreditrisikos durch die Schuldner st\u00e4rken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit immer offen gezeigt f\u00fcr eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung, sofern diese ausgewogen, in sich konsistent und finanziell verkraftbar ausgestaltet ist.</p><p>Gem\u00e4ss dem heutigen Recht unterliegt das selbstgenutzte Wohneigentum einer Eigenmietwertbesteuerung. Die Gewinnungskosten (z. B. Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen) k\u00f6nnen vom Eigenmietwert in Abzug gebracht werden. Der Erwerb von Wohneigentum wird dadurch gef\u00f6rdert, dass ein massvoller Eigenmietwert festgelegt wird und die Hypothekarzinsen nicht nur im Umfang der steuerbaren Verm\u00f6gensertr\u00e4ge, sondern zuz\u00fcglich weiterer 50 000 Franken zum Abzug zugelassen werden. Der Schuldzinsenabzug ist im geltenden Recht insgesamt grossz\u00fcgig ausgefallen und passt steuersystematisch nicht zur reduzierten Eigenmietwertbesteuerung, die kantonal unterschiedlich gehandhabt wird. Insgesamt wird mit der heutigen Regelung dem in Artikel\u00a0108 der Bundesverfassung verankerten Wohneigentumsf\u00f6rderungsauftrag Rechnung getragen.</p><p>F\u00fcr risikofreudige Wohneigent\u00fcmer hat die Amortisation der Hypothekarschulden nicht erste Priorit\u00e4t. Sie ziehen es vor, mit dem frei verf\u00fcgbaren Verm\u00f6gen beispielsweise steuerfreien privaten Kapitalgewinn (z. B. durch Wertschriftenhandel) zu erwirtschaften.</p><p>Durch die Beschr\u00e4nkung oder die Abschaffung des Schuldzinsenabzuges entfiele der steuerliche Vorteil hoher Hypothekarschulden, und die Steuerpflichtigen h\u00e4tten ein Interesse daran, Wohneigentum mit m\u00f6glichst wenigen Fremdmitteln zu finanzieren. Da es sich bei Hypothekarzinsen um Gewinnungskosten handelt, d\u00fcrfte jedoch aus steuersystematischen Gr\u00fcnden der Eigenmietwert nicht mehr als Einkommen besteuert werden. Ein solcher Systemwechsel bei der Liegenschaftsbesteuerung wurde schon wiederholt gefordert.</p><p>Am 23. September 2012 haben Volk und St\u00e4nde die Volksinitiative \"Sicheres Wohnen im Alter\" abgelehnt. Diese sah einen auf Rentnerhaushalte mit Wohneigentum eingeschr\u00e4nkten Systemwechsel mit Wahlrecht vor. Damit hat in den vergangenen 13 Jahren bereits die dritte Vorlage, welche die geltende Besteuerung des Eigenmietwerts in unterschiedlicher Form zur Diskussion stellte, im Volk keine Mehrheit gefunden (Volksinitiative \"Wohneigentum f\u00fcr alle\" am 7. Februar 1999 abgelehnt, Steuerpaket am 16. Mai 2004 abgelehnt). Auch nach der j\u00fcngsten Abstimmung bleibt die Eigenmietwertbesteuerung umstritten.</p><p>Im Anschluss an die Volksabstimmung wurden verschiedene Vorst\u00f6sse eingereicht, deren gemeinsame Basis die \u00dcberwindung des Status quo bildet (12.3826, 12.3848, 12.3866, 12.3874, 12.3778). Der Bundesrat hat einzig die Motion 12.3778, \"Eigenmietwert abschaffen. Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums\", zur Annahme beantragt und damit die Bereitschaft gezeigt, einen neuen Versuch zu einem Systemwechsel zu lancieren. Diese Motion wurde jedoch vom Nationalrat in der Fr\u00fchjahrssession 2013 mit 153 zu 32 Stimmen ohne Diskussion deutlich abgelehnt.</p><p>F\u00fcr die Reduktion der Risiken aus der hohen Hypothekarverschuldung der privaten Haushalte ist die vorsichtige und sorgf\u00e4ltige Kreditvergabepolitik der im Hypothekenmarkt t\u00e4tigen Finanzinstitute zentral. Stichworte hierzu sind Eigenmittelanforderungen, Tragf\u00e4higkeit der Schulden und R\u00fcckzahlungskonditionen. Der Bundesrat hat dazu mit der Totalrevision der Eigenmittelverordnung vom 1. Juni 2012 ein Paket von Massnahmen initiiert. So ist beispielsweise nach den Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen der Schweizerischen Bankiervereinigung vorgesehen, dass die Hypothekarschuld innert maximal 20 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswertes der Liegenschaft zu amortisieren ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1371168000000)\/","SubmittedBy":"Barthassat Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538609157)\/","SubmissionDate":"\/Date(1366070400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4908,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}