{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133309,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133309,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3309","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Steueraufkommen und Steuerregimes der Rohstoffhandelsfirmen in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Ende M\u00e4rz 2013 ver\u00f6ffentlichten \"Grundlagenbericht Rohstoffe\" des Bundesrates wird der Rohstoffhandelsbranche in der und f\u00fcr die Schweiz eine bedeutende Rolle zugeschrieben. Unter anderem wird auf Seite 10 des Berichtes insinuiert, dass \"die mit dem Rohstoffhandel verbundenen Steuereinnahmen bedeutend sein d\u00fcrften\"; Zahlen zu den Steuereinnahmen aus dem Rohstoffsektor habe man allerdings keine. Es bestehen jedoch grunds\u00e4tzlich und sachlich berechtigte Zweifel an dieser Aussage. Rohstoffhandelsfirmen unterstehen kantonalen spezifischen Steuerregimes, wie dies auch auf Seite 9 des Berichtes aufgef\u00fchrt wird. F\u00fcr diese sei nebst der H\u00f6he des anwendbaren Steuersatzes auch die Ausgestaltung der Steuerregimes entscheidend (S. 3), die nirgends beschrieben sind.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Die kantonalen Steuerregimes von Rohstoffhandelsfirmen in der Schweiz werden von Steuerexperten aus der Treuhandbranche vereinfacht folgendermassen beschrieben: Da Rohstoffe im Ausland sowohl gekauft als auch verkauft werden (ohne dass es physische Betriebsst\u00e4tten im Ausland h\u00e4tte) und nur der geringste Teil f\u00fcr die Schweiz bestimmt ist, werden gedanklich fiktive Betriebsst\u00e4tten im Ausland er\u00f6ffnet und Anteile des Unternehmensgewinns auf diese fiktiv umgelegt. So w\u00fcrden dann den Rohstoffhandelsfirmen h\u00f6chstens 20 Prozent ihres Gewinns als Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Gewinnsteuer durch die Steuerbeh\u00f6rden angerechnet. Dabei werden die den fiktiven Betriebsst\u00e4tten umgelegten Gewinne nirgends besteuert. Stimmt diese Beschreibung? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage werden diese Steuerregimes ausgehandelt? Wenn nein, wie sind dann die Steuerregimes ausgestaltet?</p><p>2. Werden die Steuerregimes in allen Kantonen (vor allem Genf, Zug und Tessin) gleich angewendet? Wenn nein, was sind die Unterschiede und die Ermessen der Kantone?</p><p>3. Werden die Steuerregimes unter den verschiedenen Handelsfirmen gleich angewendet (z. B. H\u00f6he des Anteils des im Inland versteuerten Gewinns, H\u00f6he des Steuersatzes)? Oder sind die Regimes das Ergebnis individuell ausgehandelter Abmachungen zwischen Rohstoffhandelsfirma und Steuerbeh\u00f6rde?</p><p>4. Wie werden firmeninterne, aber grenz\u00fcberschreitende Ertragsverschiebungen - beispielsweise auf Offshore-Finanzpl\u00e4tze - von den Steuerbeh\u00f6rden bewertet? Welche Massnahmen werden gegen missbr\u00e4uchliche Anwendung getroffen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat h\u00e4lt im \"Grundlagenbericht Rohstoffe\" vom 27. M\u00e4rz 2013 fest, dass sich die Schweiz den Prinzipien der fairen Steuerpraktiken zwischen Staaten verpflichtet f\u00fchlt. Sie lehnt Steuerflucht und Steuervermeidung ab und beteiligt sich insbesondere an der von der OECD lancierten internationalen Diskussion \u00fcber die Frage der Aush\u00f6hlung der Bemessungsgrundlage und der Gewinnverschiebung.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die in Frage 1 der Interpellation beschriebenen Besteuerungsmodalit\u00e4ten entsprechen nicht der steuerlichen Behandlung, wie sie im Allgemeinen f\u00fcr im Rohstoffsektor t\u00e4tige Unternehmen gelten.</p><p>Bei der direkten Bundessteuer werden keine Steuerprivilegien gew\u00e4hrt. Es gilt der Nominalsatz von 8,5 Prozent (Art. 68 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die direkte Bundessteuer; SR 642.11).</p><p>Auf kantonaler Ebene kommen Gesellschaften mit \u00fcberwiegend auslandsbezogener Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit, wie dies auf im Rohstoffsektor t\u00e4tige Unternehmen zutrifft, oft in den Genuss der Besteuerung unter dem Steuerstatus f\u00fcr Domizil- oder gemischte Gesellschaften. Bei diesen Steuerstatus, die sich auf Artikel\u00a028 Abs\u00e4tze 3 und 4 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 642.14) st\u00fctzen, werden Eink\u00fcnfte aus dem Ausland von Gesellschaften, die in der Schweiz eine Verwaltungs-, aber keine Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit (Domizilgesellschaften) oder lediglich eine untergeordnete Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit (gemischte Gesellschaften) aus\u00fcben, nur nach Massgabe des Umfangs ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit in der Schweiz besteuert. Die Ertr\u00e4ge aus gewissen Beteiligungen (sowie die Kapital- und Aufwertungsgewinne auf solchen Beteiligungen) sind steuerfrei. Eink\u00fcnfte aus der Schweiz werden hingegen ordentlich besteuert.</p><p>Im Herbst 2012 hat das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement (EFD), in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, eine weitere Phase im Projekt der n\u00e4chsten Unternehmenssteuerreform (USR III) begonnen. Am 17. Mai 2013 hat das Steuerungsorgan Unternehmenssteuerreform III den Zwischenbericht zuhanden des EFD \u00fcber die Massnahmen zur St\u00e4rkung der steuerlichen Wettbewerbsf\u00e4higkeit (USR III) vorgelegt.</p><p>Im Fokus des Berichtes stehen steuerliche Ausgleichsmassnahmen infolge einer allf\u00e4lligen Anpassung bestimmter Steuerl\u00f6sungen, um die Standortattraktivit\u00e4t zu sichern und durch die Reform entstehende Steuerausf\u00e4lle zu kompensieren. Wie der Bericht best\u00e4tigt, stehen die kantonalen Steuerstatus der Domizil- und der gemischten Gesellschaften im Zentrum der Kritik des Auslands, weil sie ausl\u00e4ndische Ertr\u00e4ge teilweise privilegiert besteuern (sogenanntes Ring Fencing).</p><p>2. Nach Artikel\u00a028 StHG m\u00fcssen die Kantone einen besonderen Steuerstatus f\u00fcr Domizil- und gemischte Gesellschaften vorsehen. Sie verf\u00fcgen jedoch im Einzelfall \u00fcber einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Bedeutung der in der Schweiz ausge\u00fcbten Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit, aus der sich der Prozentsatz der im Ausland erzielten und in der Schweiz steuerbaren Eink\u00fcnfte ableitet.</p><p>3. Die Grunds\u00e4tze der Besteuerung von Unternehmen mit dem Status einer Domizil- oder einer gemischten Gesellschaft gelten gesamtschweizerisch f\u00fcr alle Gesellschaften, welche die entsprechenden Voraussetzungen erf\u00fcllen. Einzig die Ermittlung der Bemessungsgrundlage in der Schweiz variiert je nach konkreter Situation des Unternehmens. F\u00fcr die Gemeinde-, Staats- und Bundessteuer kommt der ordentliche Steuersatz zur Anwendung.</p><p>4. Die Schweiz h\u00e4lt sich an die OECD-Verrechnungspreisgrunds\u00e4tze. Alle Transaktionen zwischen verbundenen Gesellschaften m\u00fcssen zum Marktpreis vorgenommen werden (\"arm's length\"). Jede \u00dcbersch\u00e4tzung des Aufwands bzw. Untersch\u00e4tzung des Gewinns kann zu einer Aufrechnung der Gewinnsteuer bei der Schweizer Gesellschaft f\u00fchren. Liegen verdeckte Gewinnaussch\u00fcttungen vor, kann das zur Erhebung der Verrechnungssteuer f\u00fchren. Wie der Bericht Rohstoffhandel festh\u00e4lt, fehlt in Entwicklungsl\u00e4ndern aber oftmals das f\u00fcr eine \u00dcberpr\u00fcfung der Verrechnungspreise erforderliche Know-how, weshalb die von globalen Rohstoffhandelsunternehmen verwendeten Verrechnungspreismethoden nur selten kontrolliert werden. Die OECD ist vor diesem Hintergrund bem\u00fcht, auch Entwicklungsl\u00e4nder, zum Beispiel im Rahmen des Global Forum on Transfer Pricing, f\u00fcr dieses Thema zu sensibilisieren. Die Schweiz unterst\u00fctzt die OECD in diesem Gebiet und hat mit Entwicklungs- und Schwellenl\u00e4ndern bisher \u00fcber 45 Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft gesetzt oder paraphiert. Zudem soll der Abschluss von Steuerinformationsabkommen mit Entwicklungsl\u00e4ndern in Betracht gezogen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1370563200000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536110030)\/","SubmissionDate":"\/Date(1366156800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4908,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}