{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133354,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133354,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3354","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Im Offshore-Verschleierungsgesch\u00e4ft t\u00e4tige Kanzleien dem Geldw\u00e4schereigesetz unterstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, wonach der Geltungsbereich des Geldw\u00e4schereigesetzes auf Notare und andere selbstst\u00e4ndige Angeh\u00f6rige von Rechtsberufen ausgedehnt wird, wenn sie im Namen und auf Rechnung ihres Klienten an der Planung, der Durchf\u00fchrung von Transaktionen oder weiteren Dienstleistungen mitwirken, welche die Gr\u00fcndung, den Betrieb oder die Verwaltung von Trusts, Stiftungen, Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder \u00e4hnlichen Strukturen betreffen.</p>","ReasonText":"<p>Die \"Offshore Leaks\"-Aff\u00e4re hat das gewaltige Ausmass der im Offshore-Verschleierungsgesch\u00e4ft t\u00e4tigen Schweizer Anwaltskanzleien offengelegt. Deren Regulierung ist vollkommen ungen\u00fcgend. Zwar sind rund 1000 der insgesamt 9000 Anw\u00e4lte in der Schweiz Mitglied der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notariatsverbandes (SRO SAV/SNV), weil sie auch als Finanzintermedi\u00e4r t\u00e4tig sind. Die SRO SAV/SNV betrachtet freilich auch schwerwiegende Verst\u00f6sse ihrer Mitglieder gegen elementare Regeln der Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung als blosses Kavaliersdelikt. So geht aus dem Entscheid der besonderen Untersuchungskommission vom 15. Juni 2007 hervor, dass ein Mitglied der SRO SAV/SNV in einer schweren Korruptionsaff\u00e4re mit Transfers von \u00fcber 500 Millionen Franken die Identifikation des wirtschaftlichen Berechtigten unterlassen hat. Dennoch kam er mit einem blossen Verweis davon.</p><p>Die Richtlinie 2005/60/EG vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldw\u00e4sche und der Terrorismusfinanzierung geht deutlich weiter als die Schweizer Gesetzgebung. Artikel\u00a02 Absatz\u00a01 Ziffer 3 Buchstaben b und c erfassen ausdr\u00fccklich auch Notare und andere selbstst\u00e4ndige Angeh\u00f6rige von Rechtsberufen sowie alle weiteren Dienstleister f\u00fcr Trusts und Gesellschaften, soweit sie Geldw\u00e4scherei-relevante T\u00e4tigkeiten oder Dienstleistungen erbringen. Das niedrigere Regulationsniveau in der Schweiz gegen\u00fcber der EU f\u00fchrt dazu, dass die Schweiz f\u00fcr die Durchf\u00fchrung schmutziger Gesch\u00e4fte attraktiv wird. Dieses Reputationsrisiko f\u00fcr den Standort Schweiz gilt es durch eine klare rechtliche Klarstellung endlich zu beseitigen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Geldw\u00e4schereigesetz (GwG) geht seit seiner Annahme im Jahre 1997 vom Grundsatz der Finanzintermediation aus. Als \"Finanzintermedi\u00e4re\" im Sinne des Gesetzes gelten (nat\u00fcrliche und juristische) Personen, die berufsm\u00e4ssig fremde Verm\u00f6genswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu \u00fcbertragen.</p><p>Die eigentliche Gr\u00fcndung von Gesellschaften, Trusts oder \u00e4hnlicher Strukturen stellt keine Intermediationst\u00e4tigkeit dar, wenn sich die fragliche Person (Notar, Anwalt usw.) auf die Beratung, die Ausarbeitung der Vertr\u00e4ge, die Vermittlung von Personen zur Sicherstellung der Leitung und die Durchf\u00fchrung der Gr\u00fcndung beschr\u00e4nkt, ohne in den notwendigen Zahlungsverkehr einzugreifen.</p><p>In Bezug auf die Verwaltungst\u00e4tigkeit liegt eine dem GwG unterstellte Finanzintermediation vor, sobald eine Drittperson Verm\u00f6genswerte von Gesellschaften, Trusts oder \u00e4hnlichen Strukturen verwaltet. Ebenfalls als Finanzintermediation gilt die T\u00e4tigkeit als Organ von Sitzgesellschaften. Als Sitzgesellschaften gelten juristische Personen, Gesellschaften, Anstalten, Stiftungen, Trusts, Treuhandunternehmungen und \u00e4hnliche Verbindungen, die kein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufm\u00e4nnischer Art gef\u00fchrtes Gewerbe betreiben (Art. 6 VBF). Dem GwG unterstellt ist zudem der Trustee, der in oder von der Schweiz aus Trusts verwaltet, unabh\u00e4ngig davon, wo das Trustverm\u00f6gen liegt, und unabh\u00e4ngig von der Rechtsordnung, nach welcher der Trust errichtet wurde.</p><p>Unbesehen von einer Unterstellung unter das GwG kann sich eine Person der Geldw\u00e4scherei nach Artikel\u00a0305bis StGB strafbar machen, wenn sie etwa durch die Gr\u00fcndung oder Verwaltung einer Offshore-Konstruktion eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Verm\u00f6genswerten zu vereiteln, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie aus einem Verbrechen herr\u00fchren.</p><p>In Anbetracht dessen ist die Schweizer Geldw\u00e4scherei-Regulierung ausreichend. Das Kriterium der Finanzintermediation, das sich bisher bew\u00e4hrt hat, ist beizubehalten, und von der Erweiterung des GwG auf T\u00e4tigkeiten, die keine Finanzintermediation darstellen, wie zum Beispiel die reine Beratungst\u00e4tigkeit, ist abzusehen. Eine Abkehr von der Finanzintermediation w\u00fcrde einen grundlegenden Systemwechsel bei der Schweizer Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung bedeuten, wie ihn der Bundesrat im Rahmen des im Februar 2013 in die Vernehmlassung gegebenen Vorentwurfes f\u00fcr ein Gesetz \u00fcber die Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen abgelehnt hat.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1371168000000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371600000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690493606373)\/","SubmissionDate":"\/Date(1366156800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4908,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}