{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133394,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133394,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3394","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Flughafengeb\u00fchren in Z\u00fcrich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In seinem Bericht \u00fcber die Luftfahrtpolitik der Schweiz (Lupo) aus dem Jahre 2004 misst der Bundesrat der schweizerischen Zivilluftfahrt eine herausragende volkswirtschaftliche Bedeutung bei und h\u00e4lt fest, dass der Betrieb eines Drehkreuzes ein effizientes Mittel zur Anbindung der Schweiz darstellt. Damit die Luftfahrt ihre Funktion im Landesinteresse erf\u00fcllen kann, will die Landesregierung mittels Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen deren Wettbewerbsf\u00e4higkeit verbessern.</p><p>In der Schweiz gibt es nur den Landesflughafen Z\u00fcrich-Kloten, der \u00fcber die erforderliche Kapazit\u00e4t f\u00fcr einen Hubbetrieb verf\u00fcgt. Er ist somit eine Schl\u00fcsselinfrastruktur im nationalen Interesse. Im Bericht schreibt der Bundesrat weiter, dass die Flugpl\u00e4tze jene baulichen und betrieblichen Voraussetzungen zu schaffen haben, die es dem Luftverkehr erlauben, seine Dienstleistungen markt- und preisgerecht abzuwickeln. Der Flughafen Z\u00fcrich muss daher Rahmenbedingungen schaffen, die es den Fluggesellschaften erlauben, im harten internationalen Wettbewerb zu bestehen. </p><p>Der Flughafen Z\u00fcrich verf\u00fcgt bereits heute \u00fcber im europ\u00e4ischen Vergleich hohe Geb\u00fchren. W\u00fcrden diese Geb\u00fchren zus\u00e4tzlich erh\u00f6ht, k\u00f6nnte diese Massnahme negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Zivilluftfahrt insgesamt und dabei insbesondere der nationalen Fluggesellschaft Swiss haben. Dies w\u00e4re mit der Stossrichtung des Lupo nur schwer vereinbar.</p><p>Gem\u00e4ss der Infras-Studie von 2011 sind die Airlines von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung, erbringen sie doch gut zwei Drittel der Wertsch\u00f6pfung in der Zivilluftfahrt und stellen die f\u00fcr die Schweiz eminent wichtige Anbindung der Schweiz an die wichtigen Wirtschaftszentren erst sicher.</p><p>Im Rahmen der Beratungen zur Teilrevision 1 des Luftfahrtgesetzes (09.047) hat der Gesetzgeber in Artikel\u00a039 eine Bestimmung eingef\u00fcgt, welche dem Bundesrat bei der Festsetzung der Flughafengeb\u00fchren weitreichende Kompetenzen erteilt.</p><p>Diverse Zeitungsberichte sowie Unterlagen, die am Informationslunch der parlamentarischen Gruppe Luft- und Raumfahrt vom 20. M\u00e4rz 2013 gezeigt wurden, lassen nun den Verdacht aufkommen, dass bei der anstehenden Neufestsetzung der Flughafengeb\u00fchren in Z\u00fcrich ein Anstieg derselben von bis zu 25 Prozent angedacht ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Bietet die erlassene Geb\u00fchrenverordnung (SR 748.131.3) aus Sicht des Bundesrates die n\u00f6tigen Instrumente, um eine ausgewogene Geb\u00fchrenl\u00f6sung zu erzielen, die den luftfahrtpolitischen Interessen der Schweiz Rechnung tr\u00e4gt?</p><p>2. \u00dcber welche M\u00f6glichkeiten verf\u00fcgt der Bundesrat, um den drohenden Konflikt zwischen Flughafen und dessen Nutzern zu entsch\u00e4rfen?</p><p>3. Wie ist das Bazl als Aufsichtsorgan in den Prozess der Geb\u00fchrenfestsetzung eingebunden?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach zur Erf\u00fcllung der luftfahrtpolitischen Ziele alle Glieder der Wertsch\u00f6pfungskette im Luftverkehr den marktwirtschaftlichen Gegebenheiten angemessen Rechnung tragen sollten (Alternative: \"einen Beitrag im Sinne der Systempartnerschaft leisten m\u00fcssen\")?</p><p>5. Der Flughafen Z\u00fcrich scheint als b\u00f6rsenkotiertes Unternehmen gen\u00f6tigt, eine m\u00f6glichst hohe Rendite f\u00fcr seine Investoren (u. a. Kanton Z\u00fcrich) zu erwirtschaften. Ist es aus Sicht des Bundesrates sinnvoll und vertretbar, wenn eine Luftfahrt-Infrastruktur von \u00fcberragender nationaler Bedeutung den Sachzw\u00e4ngen der Finanzm\u00e4rkte ausgesetzt ist und quasi gezwungen ist, die Generierung von Renditen \u00fcber die Erf\u00fcllung des luftfahrtpolitischen Auftrages zu stellen? Welche M\u00f6glichkeiten w\u00fcrden sich aus Sicht des Bundesrates bieten, bei einem drohenden Zielkonflikt (luftfahrtpolitische Ziele, Renditeziele des Kapitalmarktes) zu intervenieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Verordnung \u00fcber die Flughafengeb\u00fchren ist das Ergebnis zahlreicher Diskussionen mit den verschiedenen Anspruchsgruppen und soll einen Ausgleich zwischen den zum Teil stark divergierenden Interessen innerhalb der Luftfahrtindustrie gew\u00e4hrleisten. Der Verordnung liegen folgende Prinzipien zugrunde: Grunds\u00e4tzlich sollen die Flughafengeb\u00fchren zwischen den betroffenen Akteuren einvernehmlich selber ausgehandelt werden. F\u00fcr den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen enth\u00e4lt die Verordnung Kriterien zur Festlegung der Geb\u00fchren durch das Bazl. Insgesamt soll sichergestellt werden, dass einerseits die Investitions- und Kapitalmarktf\u00e4higkeit der Landesflugh\u00e4fen als Schl\u00fcsselinfrastrukturen der schweizerischen Luftfahrt erhalten bleibt; andererseits sollen die Flugh\u00e4fen als Quasimonopolisten keine \u00fcberm\u00e4ssigen Geb\u00fchren von den Fluggesellschaften verlangen d\u00fcrfen.</p><p>2./3. Das UVEK bzw. das Bazl begleiten die laufenden Geb\u00fchrenanpassungen insbesondere auf den Landesflugh\u00e4fen Genf und Z\u00fcrich. Kann im Fall der Landesflugh\u00e4fen keine einvernehmliche Regelung \u00fcber die H\u00f6he der Geb\u00fchren gefunden werden, muss die Flughafenhalterin dem Bazl einen Geb\u00fchrenvorschlag unterbreiten. Das Bazl wird diesen aufgrund der obenerw\u00e4hnten Kriterien pr\u00fcfen und dar\u00fcber mittels einer anfechtbaren Verf\u00fcgung entscheiden.</p><p>4. S\u00e4mtliche Akteure im Luftfahrtsystem der Schweiz, insbesondere die Flugh\u00e4fen und die Fluggesellschaften, m\u00fcssen ihren Beitrag dazu leisten, dass das System leistungsf\u00e4hig bleibt. Es ist ein Gleichgewicht zwischen den unternehmerischen Zielen der einzelnen Akteure und der Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Systems insgesamt zu finden. Dies ist nur m\u00f6glich, wenn die Beteiligten zu Konzessionen bereit sind.</p><p>5. Die Rechtsform des Flughafens Z\u00fcrich ist im Flughafengesetz des Kantons Z\u00fcrich festgelegt. Als b\u00f6rsenkotierte Aktiengesellschaft hat der Flughafen Z\u00fcrich demnach auch ein Interesse, eine Rendite f\u00fcr seine Investoren zu erwirtschaften. Die Betriebskonzession verleiht ihm denn auch das Recht, Flughafengeb\u00fchren zu erheben.</p><p>Die Geb\u00fchrenverordnung setzt den Renditeanspr\u00fcchen der Flughafeninvestoren jedoch Grenzen. Sollte sich herausstellen, dass die Flughafengeb\u00fchren das Gesamtsystem Luftfahrt Schweiz gef\u00e4hrden, wird der Bundesrat die Geb\u00fchrenverordnung \u00fcberpr\u00fcfen und Anpassungen vornehmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1378252800000)\/","SubmittedBy":"Bieri Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380067200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543518800)\/","SubmissionDate":"\/Date(1370390400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}