{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133397,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133397,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3397","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist der Grenzg\u00e4ngerstatus noch sinnvoll?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit dem Inkrafttreten der Personenfreiz\u00fcgigkeit hat sich das Konzept des Grenzg\u00e4ngers, der Grenzg\u00e4ngerin radikal ver\u00e4ndert und hat seinen urspr\u00fcnglichen Sinn sowohl aus inhaltlicher wie auch aus praktischer Sicht v\u00f6llig verloren. Fr\u00fcher waren Grenzg\u00e4nger und Grenzg\u00e4ngerinnen Personen, die h\u00f6chstens 20 Kilometer von der Grenze entfernt wohnten und t\u00e4glich zu ihrem Wohnort zur\u00fcckkehrten, heute f\u00e4llt jede Person ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6rigkeit in diese Kategorie, die in einem Mitgliedstaat der EU/Efta wohnt und in der Schweiz arbeitet. Diese neuen Grenzg\u00e4nger und Grenzg\u00e4ngerinnen unterstehen der - rein theoretischen und h\u00e4ufig missachteten - Pflicht, mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort zur\u00fcckzukehren.</p><p>Eng verbunden mit der Problematik des Grenzg\u00e4ngertums sind die Quellensteuer und die Abkommen mit anderen L\u00e4ndern, insbesondere das Abkommen mit Italien, das eine anachronistische und \u00fcbertriebene Steuer von 38,8 Prozent vorsieht! Die Steuer ist anachronistisch und \u00fcbertrieben, weil sie urspr\u00fcnglich auf der Grundlage der Anzahl Grenzg\u00e4nger und Grenzg\u00e4ngerinnen berechnet wurde, die t\u00e4glich zu ihrem Wohnort zur\u00fcckkehrten.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist es noch sinnvoll, unter den ver\u00e4nderten Bedingungen den Grenzg\u00e4ngerstatus beizubehalten?</p><p>2. Erachtet er es nicht als notwendig, diese neuen Grenzg\u00e4nger und Grenzg\u00e4ngerinnen den Personen gleichzustellen, die in der Schweiz wohnhaft sind, dies zumindest aus steuerlicher Sicht, und somit auf die Zahlung der Quellensteuer zu verzichten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Sowohl die Schweiz als auch die Europ\u00e4ische Union kennen den Grenzg\u00e4ngerstatus schon seit Langem. Die \u00dcbernahme dieses Status im Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) hat zu keinen grunds\u00e4tzlichen \u00c4nderungen daran gef\u00fchrt. Als Grenzg\u00e4ngerin oder Grenzg\u00e4nger gilt jede ausl\u00e4ndische Person, die in einem Land arbeitet und w\u00f6chentlich mindestens einmal in ein anderes Land zur\u00fcckkehrt, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Lebensverh\u00e4ltnisse befindet (Wohnsitz, Familie, soziales Netz usw.).</p><p>Dieser Status hat weiterhin seine Berechtigung. Denn er darf nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht betrachtet werden. Massgebend sind auch andere Faktoren wie der Arbeitsmarkt und die soziale Sicherheit. Er erm\u00f6glicht den lokalen Unternehmen, Arbeitskr\u00e4fte in grenz\u00fcberschreitenden Arbeitsmarktregionen zu rekrutieren. Im Bereich der sozialen Sicherheit ist die Beibehaltung des Grenzg\u00e4ngerstatus von Bedeutung, da die Unterstellung unter die Beitragspflicht vom Arbeits- und vom Aufenthaltsort der Personen abh\u00e4ngt.</p><p>2. Vom ausl\u00e4nderrechtlichen Grenzg\u00e4ngerbegriff nach FZA zu unterscheiden ist der steuerrechtliche Grenzg\u00e4ngerbegriff, der sich nach den jeweiligen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen richtet (Art. 21 Abs. 1 FZA).</p><p>Der steuerrechtliche Grenzg\u00e4ngerbegriff ist in den Doppelbesteuerungsabkommen nicht einheitlich definiert und weist in der Regel folgende Merkmale auf: (i) regelm\u00e4ssige unselbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit, (ii) Wohnsitz im grenznahen Raum, (iii) t\u00e4gliche Arbeit im anderen Staat und (iv) R\u00fcckkehr an den Wohnsitz nach Arbeitsende. Mit allen Nachbarl\u00e4ndern der Schweiz bestehen Vereinbarungen \u00fcber die Besteuerung von Grenzg\u00e4ngern. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der bilateralen Beziehungen sind die Regelungen sehr verschieden.</p><p>Die Besteuerung von Grenzg\u00e4ngern ist Gegenstand von Sonderbestimmungen in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Sollte die Schweiz dazu \u00fcbergehen, Grenzg\u00e4nger aus steuerlicher Sicht jenen Personen gleichzustellen, die in der Schweiz wohnhaft sind, m\u00fcssten auch andere Bestimmungen in den Doppelbesteuerungsabkommen mit ihren Nachbarl\u00e4ndern angepasst werden. Es gilt dabei zu ber\u00fccksichtigen, dass Grenzg\u00e4nger nach den schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen in ihrem Wohnsitzstaat und nicht in ihrem Arbeitsstaat als steuerlich ans\u00e4ssig gelten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1377648000000)\/","SubmittedBy":"Rusconi Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380240000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528929987)\/","SubmissionDate":"\/Date(1370390400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Migration"}}