{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133412,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133412,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3412","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Arbeitsbedingungen in der Rheinschifffahrt bzw. europ\u00e4ischen Binnenschifffahrt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der arbeitsrechtliche Schutz des Personals der Rheinschifffahrt und der europ\u00e4ischen Binnenschifffahrt unter Schweizer Flagge ist ungen\u00fcgend geregelt. Dazu bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wer ist in der Bundesverwaltung f\u00fcr die Arbeitsbedingungen in der Rheinschifffahrt bzw. in der europ\u00e4ischen Binnenschifffahrt unter Schweizer Flagge zust\u00e4ndig?</p><p>2. Das internationale Abkommen \u00fcber die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer von 1954 ist faktisch \u00fcberholt. Ist der Bundesrat bereit, das Abkommen zu k\u00fcndigen und mit anderen Staaten ein neues Abkommen auszuarbeiten, das den aktuellen Gegebenheiten und Problemen der Schifffahrt und des Schifffahrtpersonals Rechnung tr\u00e4gt?</p><p>3. Sollte es kein neues internationales Abkommen geben, ist der Bundesrat bereit, zur Regulierung der Arbeitsbedingungen der Besatzungsmitglieder ein Bundesgesetz zu erarbeiten oder eine Revision des 7. Titels, Artikel\u00a0125 des Bundesgesetzes \u00fcber die Schifffahrt unter der Schweizer Flagge in Betracht zu ziehen und zugleich zum Schutz der Besatzungsmitglieder eine Revision von Artikel\u00a03h des Arbeitsgesetzes an die Hand zu nehmen?</p><p>4. Ist er weiter bereit, eine \u00dcbernahme der Bedingungen des europ\u00e4ischen Sozialpartnerabkommens vom 15. Februar 2012 \u00fcber die Gestaltung der Arbeitszeit in der europ\u00e4ischen Binnenschifffahrt auch f\u00fcr die Schweizer Binnenschifffahrt zu pr\u00fcfen?</p>","ReasonText":"<p>Die Schweizer Flotte in der Rheinschifffahrt bzw. der europ\u00e4ischen Binnenschifffahrt besteht aus rund 70 Frachtschiffen (G\u00fcter-, Container- und Tankschiffe) und 70 Hotelschiffen in der Flusskreuzfahrt. Die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer sind u. a. durch das internationale Abkommen \u00fcber die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer von 1954 (SR 0.747.224.022) geregelt. Sie sind vom Arbeitsgesetz (s. Art. 3h ArG) ausgenommen. Das Abkommen ist veraltet, und die tripartite Kommission hat sich seit Jahrzehnten nicht mehr getroffen.</p><p>Prek\u00e4r ist auch der rechtliche Schutz des Personals auf den Hotelschiffen. Das Personal untersteht nicht dem internationalen Abkommen und arbeitet im Ausland, auch wenn das Schiff in einem schweizerischen Register eingetragen ist. Unklar ist die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr arbeitsrechtliche Kontrollen.</p><p>Auf EU-Ebene ist eine Richtlinie \u00fcber die Gestaltung der Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt in Vorbereitung. Mehr Schutz ist auch f\u00fcr das Personal von Schweizer Schiffen n\u00f6tig.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Arbeitsbedingungen des Personals der Rheinschifffahrt sind vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes (Art. 3 Lit. h ArG, SR 822.11) ausgeschlossen, soweit sie durch das internationale Abkommen \u00fcber die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer von 1954 (SR 0.747.224.022) geregelt werden. Nach Artikel\u00a01 Absatz\u00a02 des Bundesratsbeschlusses vom 28. Juli 1955 betreffend den Vollzug des internationalen Abkommens \u00fcber die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer (Stand am 1. Januar 2013) \u00fcbt der Bundesrat durch Vermittlung des Departementes f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Oberaufsicht aus. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen Arbeitsvertr\u00e4ge, sofern schweizerisches Recht gilt, die Schutzbestimmungen des Obligationenrechts (Art. 319ff.) erf\u00fcllen.</p><p>2. Das internationale Abkommen \u00fcber die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer von 1954 ist noch in Kraft, und es gibt keinen Grund, es zu widerrufen. Dies h\u00e4tte zur Folge, dass s\u00e4mtliche Angestellten auf Rheinschiffen keinen Arbeitnehmerschutz mehr geniessen w\u00fcrden. Eine ganze Reihe von Aspekten in Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer ist Gegenstand von Regelungen auf Ebene der Europ\u00e4ischen Union, denen die Schweiz jedoch nicht beigetreten ist. Es ist also sinnvoll, das bestehende Abkommen beizubehalten.</p><p>3. Die Ausarbeitung einer Schweizer Regulierung w\u00e4re angesichts des Prinzips des r\u00e4umlichen Geltungsbereichs des Schweizer Staatsrechts mit vielen Schwierigkeiten verbunden. Daher stellt weder die Erarbeitung eines eigenen Bundesgesetzes noch die Revision des 7. Titels, Artikel\u00a0125 des Bundesgesetzes \u00fcber die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge, noch die Revision von Artikel\u00a03 Buchstabe\u00a0h des Arbeitsgesetzes eine geeignete L\u00f6sung zum besseren arbeitsrechtlichen Schutz der Besatzungsmitglieder dar.</p><p>4. Das europ\u00e4ische Sozialpartnerabkommen vom 15. Februar 2012 \u00fcber die Gestaltung der Arbeitszeit in der europ\u00e4ischen Binnenschifffahrt wurde nach mehreren Jahren der Verhandlungen zwischen den entsprechenden Verb\u00e4nden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der EU abgeschlossen. Das Abkommen geht \u00fcber die Regelung der Arbeitszeit (allein) f\u00fcr die Rheinschiffer hinaus. Die Schweiz war an diesen Verhandlungen nicht vertreten. Das Abkommen soll an die Stelle der Allgemeinen Arbeitsrichtlinie der EU treten und muss zu diesem Zweck dem Rat der Europ\u00e4ischen Union zur Entscheidung vorgelegt werden. Angesichts dieser Situation erachtet der Bundesrat die Pr\u00fcfung einer \u00dcbernahme des Sozialpartnerabkommens bzw. einer m\u00f6glichen k\u00fcnftigen Richtlinie der EU nicht als zielf\u00fchrend. Der Bundesrat ist jedoch bereit, Sondierungen \u00fcber m\u00f6gliche Anpassungen im internationalen Abkommen \u00fcber die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer von 1954 bei den entsprechenden Mitgliedstaaten vorzunehmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1377648000000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1763101956173)\/","SubmissionDate":"\/Date(1370822400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Verkehr"}}