{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133440,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133440,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3440","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Meldung p\u00e4dophiler Straftaten von Schweizern im Ausland","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>An der Oberstufe N\u00e4nikon-Greifensee im Kanton Z\u00fcrich arbeitete ein p\u00e4dophiler Lehrer, obwohl dieser wegen Kindsmissbrauch und Kinderpornografie verurteilt worden war. Der ehemalige Banker und fr\u00fchere Lehrer Cornel W. wurde 2009 in Thailand wegen Kindsmissbrauch verurteilt. Zur\u00fcck in der Schweiz, wurde er vom Bezirksgericht Z\u00fcrich wegen Besitz von Kinderpornografie verurteilt. Die zust\u00e4ndige Schulbeh\u00f6rde merkte nicht, dass dieser T\u00e4ter wegen solcher Taten verurteilt worden war, und stellte ihn im Herbst 2012 ein. Er war offenbar nicht in der schwarzen Liste der Schulen vermerkt, weil er in den Z\u00fcrcher Gerichtsakten als Banker und nicht als Lehrer aufgef\u00fchrt war. Gem\u00e4ss Medienberichten hat Thailand der Schweiz diesen T\u00e4ter nicht gemeldet, weil ein entsprechendes Rechtshilfe-Abkommen fehlt. Dieser Fall zeigt, dass die heutigen Regelungen nicht ausreichen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Abkommen bestehen mit anderen L\u00e4ndern, um Schweizer, die im Ausland straff\u00e4llig werden, der Schweiz zu melden? </p><p>2. Mit welchen L\u00e4ndern bestehen keine solchen Abkommen, und warum?</p><p>3. Strebt er den Abschluss weiterer Abkommen an?</p><p>4. Gibt es spezifische Probleme, warum mit Thailand kein Abkommen besteht bez\u00fcglich Kindsmissbrauchs?</p><p>5. Werden diese T\u00e4ter im Strafregister Vostra verzeichnet?</p><p>6. Welche Konsequenzen zieht er aus diesem Fall?</p><p>7. Ist mit dem geplanten Sonderauszug bei der Umsetzung des T\u00e4tigkeits-, Kontakt- und Rayonverbots sichergestellt, dass ein solcher Fall nicht mehr vorkommt?</p><p>8. Der Bundesrat lehnt ein nationales P\u00e4dophilenregister nach wie vor ab. Ist die Regierung nicht der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse ein Umdenken in dieser Sache \u00fcberf\u00e4llig ist?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat kann zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung nehmen:</p><p>1. Die Information zwischen der Schweiz und einem anderen Staat betreffend strafrechtliche Verurteilungen und nachfolgende Massnahmen gegen einen B\u00fcrger des jeweils anderen Staates (sog. Austausch von Strafnachrichten) erfolgt auf der Grundlage multilateraler und bilateraler Rechtshilfeinstrumente.</p><p>Das Europ\u00e4ische \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechtshilfe in Strafsachen (E\u00dcR; SR 0.351.1) verpflichtet seine Mitgliedstaaten, einer anderen Vertragspartei regelm\u00e4ssig und automatisch Strafnachrichten (Art. 22 E\u00dcR) sowie auf Ersuchen Ausz\u00fcge aus dem Strafregister zu \u00fcbermitteln (Art. 13 E\u00dcR). Mitglied dieses \u00dcbereinkommens sind alle Europaratsstaaten. Zudem sind Chile, Israel und S\u00fcdkorea diesem \u00dcbereinkommen beigetreten.</p><p>Daneben hat die Schweiz mit diversen aussereurop\u00e4ischen Staaten bilaterale Rechtshilfeabkommen abgeschlossen, die jeweils eine Regelung bez\u00fcglich des regelm\u00e4ssigen und automatischen Austausches von Strafnachrichten enthalten (vgl. dazu die \u00dcbersicht unter: <a href=\"http://www.rhf.admin.ch\">www.rhf.admin.ch</a> &gt; Strafrecht &gt; Rechtliche Grundlagen &gt; Bilaterale Vertr\u00e4ge).</p><p>2. Mit Staaten des angels\u00e4chsischen Rechtskreises war die Vereinbarung des Austausches von Strafnachrichten im Zuge der Verhandlung bilateraler Vertr\u00e4ge in der Vergangenheit h\u00e4ufig nicht m\u00f6glich oder erschwert. Diese Staaten k\u00f6nnen der Schweiz in der Regel kein umfassendes Gegenrecht gew\u00e4hren (vgl. Rechtshilfevertr\u00e4ge mit den USA oder Australien).</p><p>Aus Staaten, mit denen die Schweiz weder mittels bilateraler noch mittels multilateraler Rechtshilfeinstrumente verbunden ist, erh\u00e4lt sie zudem Strafnachrichten nur in Ausnahmef\u00e4llen und ist dabei abh\u00e4ngig von nationalen Rechtsgrundlagen des ausl\u00e4ndischen Staates.</p><p>3. Der Bundesrat will sowohl das schweizerische Staatsvertragsnetz im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen weiter ausbauen als sich auch international f\u00fcr den Beitritt weiterer Staaten zu den bew\u00e4hrten Rechtshilfeinstrumenten des Europarates und f\u00fcr die Weiterentwicklung multilateraler Instrumente auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Strafsachen einsetzen.</p><p>4. Schweizerische Abkommen im Bereich der Strafrechtshilfe beschr\u00e4nken sich nicht auf einzelne Straftaten, sondern es wird ein umfassender Ansatz verfolgt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Schweiz seit l\u00e4ngerer Zeit um einen Rechtshilfevertrag mit Thailand bem\u00fcht. Die Arbeiten mussten aber aufgrund der politischen Instabilit\u00e4t in Thailand wiederholt zur\u00fcckgestellt werden. Ein Vertrag mit Thailand auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Strafsachen geh\u00f6rt jedoch weiterhin zu den Schwerpunkten der aktuellen Vertragsstrategie des EJPD.</p><p>5. Nach Artikel\u00a0366 Absatz\u00a01 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) sind Personen im Strafregister aufgef\u00fchrt, die auf dem Gebiete der Eidgenossenschaft verurteilt worden sind, sowie im Ausland verurteilte Schweizer. Die aus dem Ausland eingehenden Mitteilungen \u00fcber dort erfolgte Urteile werden ins Strafregister eingetragen, sofern es sich um vormerkungspflichtige Urteile handelt (Art. 366 Abs. 2 Bst. c StGB). Vormerkungspflichtig sind alle Urteile wegen Verbrechen, Vergehen und \u00dcbertretungen mit einer Busse von mehr als 5000 Franken.</p><p>6. Gem\u00e4ss Medienberichten wurde der Lehrer offenbar im Jahr 2011 im Kanton Z\u00fcrich wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt. Arbeitgeber und Institutionen wie Schulen oder Vereine haben bereits heute die M\u00f6glichkeit, von einer Person, die mit Kindern in Kontakt kommen soll, einen Strafregisterauszug f\u00fcr Privatpersonen (Art. 371 StGB) zu verlangen. Nach geltendem Recht h\u00e4tte also die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde bei der Einstellung des Lehrers zumindest von seiner in der Schweiz erfolgten Verurteilung Kenntnis erhalten k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat hat jedoch erkannt, dass die geltenden Bestimmungen zum Berufsverbot verbesserungsw\u00fcrdig sind. Er hat daher in der Botschaft vom 10. Oktober 2012 zur Volksinitiative \"P\u00e4dophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten d\u00fcrfen\" sowie zum Bundesgesetz \u00fcber das T\u00e4tigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot als indirektem Gegenvorschlag (BBl 2012 8819) verschiedene Verbesserungen vorgeschlagen: Erweiterung des Berufsverbots auf ausserberufliche T\u00e4tigkeiten, l\u00e4ngere Dauer von T\u00e4tigkeitsverboten, die Einf\u00fchrung eines Kontakt- und Rayonverbots und die Schaffung eines Sonderprivatauszugs im Strafregister.</p><p>7. Gem\u00e4ss dem Vorschlag des Bundesrates enth\u00e4lt der Sonderprivatauszug Urteile, die ein T\u00e4tigkeitsverbot oder ein Kontakt- und Rayonverbot aufweisen, das zum Schutz von Minderj\u00e4hrigen oder anderen besonders schutzbed\u00fcrftigen Personen erlassen wurde. \u00dcber die Fristen des normalen Strafregisterauszugs hinaus werden diese Urteile w\u00e4hrend der gesamten Dauer der Verbote aufgef\u00fchrt. Die Einholung des Sonderprivatauszugs ist freiwillig, in schweren F\u00e4llen ordnet das Gericht obligatorisch Bew\u00e4hrungshilfe an.</p><p>8. Bundesrat und Parlament haben bereits zwei Vorst\u00f6sse zur Schaffung eines P\u00e4dophilenregisters abgelehnt (Motion Rickli Natalie 08.3033, \"Schaffung eines nationalen Registers f\u00fcr vorbestrafte P\u00e4dophile\"; parlamentarische Initiative Rickli Natalie 09.423, \"Register f\u00fcr P\u00e4dophile, Sexual- und schwere Gewaltstraft\u00e4ter\"). Zudem hat der Bundesrat einen weiteren Vorstoss zur Schaffung eines P\u00e4dophilenregisters zur Ablehnung empfohlen (Motion Rickli Natalie 13.3127, \"Einf\u00fchrung eines Registers f\u00fcr Sexual- und Gewaltstraft\u00e4ter\"). Die Argumente, welche zur Ablehnung der drei analogen Vorst\u00f6sse der Interpellantin f\u00fchrten, sind nach wie vor g\u00fcltig.</p><p>Zusammenfassend lehnt der Bundesrat die Einf\u00fchrung eines zentralen P\u00e4dophilenregisters ab, weil die Schweiz mit dem zentralen Strafregister Vostra bereits \u00fcber ein Register verf\u00fcgt, in dem auch alle Verurteilungen wegen Sexual- und Gewaltdelikten verzeichnet werden. Zudem w\u00fcrde der Nutzen einer solchen Datenbank in keinem Verh\u00e4ltnis zum Aufwand f\u00fcr den Aufbau, die F\u00fchrung sowie die verl\u00e4ssliche Aktualisierung der Daten stehen. Auch w\u00fcrden in dieser Datenbank noch nicht straff\u00e4llig gewordene Personen und im Ausland verurteilte ausl\u00e4ndische Straft\u00e4ter nicht erfasst, im Ausland verurteilte Schweizer nur teilweise.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1378252800000)\/","SubmittedBy":"Rickli Natalie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690537200533)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371081600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}