{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133466,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133466,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3466","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Steuerabz\u00fcge f\u00fcr Aufwendungen im Zusammenhang mit gemeinn\u00fctziger Arbeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer zu revidieren, sodass Aufwendungen, die durch die Aus\u00fcbung gemeinn\u00fctziger Arbeit verursacht werden, von den Steuern abgezogen werden k\u00f6nnen. M\u00f6glich w\u00e4re beispielsweise ein Pauschalabzug.</p>","ReasonText":"<p>Gemeinn\u00fctzige Arbeit wird, insbesondere im sozialen Bereich, zu einer immer wichtigeren Unterst\u00fctzung des Gemeinwesens, von Stiftungen oder von privaten Organisationen.</p><p>Es gibt unz\u00e4hlige und sehr unterschiedliche F\u00e4lle: Ein Beispiel unter vielen sind die Freiwilligen in Altersheimen, die h\u00e4ufig eine wertvolle Begleitung und Unterst\u00fctzung f\u00fcr viele einsame \u00e4ltere Menschen sind.</p><p>In einer von der \"Associazione ticinese terza et\u00e0\" durchgef\u00fchrten Studie auf der Grundlage statistischer Daten von 2008 wird der Wert der institutionalisierten Freiwilligenarbeit schweizweit j\u00e4hrlich auf \u00fcber 6,7 Milliarden Franken gesch\u00e4tzt (wenn pro Stunde 25 Franken berechnet werden).</p><p>Andere Sch\u00e4tzungen kommen sogar auf noch h\u00f6here Zahlen, z. B. ergab eine Berechnung aus dem Jahr 1997 19,4 Milliarden Franken.</p><p>Im Bericht zur Freiwilligenarbeit in der Schweiz von 2004 steht auf Seite 9, dass Freiwillige immer h\u00e4ufiger Anreize erwarten.</p><p>Und es ist nicht mehr als richtig, dass es solche Anreize gibt. Diese wichtige T\u00e4tigkeit, die Freiwilligenarbeit, verdient auch eine \u00f6konomische Anerkennung. Damit ist nicht eine finanzielle Abgeltung der Leistung gemeint, die dem Geist der Freiwilligenarbeit widersprechen w\u00fcrde.</p><p>Es ist aber festzustellen, dass, w\u00e4hrend sogenannte \"Zuwendungen\" steuerlich abzugsf\u00e4hig sind, dasselbe nicht f\u00fcr Aufwendungen von Freiwilligen gilt, die durch die Aus\u00fcbung gemeinn\u00fctziger Arbeit verursacht werden. Seit 2011 sind zudem Zuwendungen an politische Parteien bis zu 10 000 Franken abzugsf\u00e4hig.</p><p>Das Problem ist seit mehreren Jahren auf Bundesebene bekannt, aber bis heute ungel\u00f6st. Der letzte Versuch einer L\u00f6sung geht auf das Jahr 2006 zur\u00fcck: Das Postulat der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates 01.3004 aus dem Jahr 2001 wurde gem\u00e4ss dem Antrag des Bundesrates abgeschrieben.</p><p>Zw\u00f6lf Jahre nach der Einreichung des genannten Postulates und mit der inzwischen hinzugekommenen neuen M\u00f6glichkeit, Zuwendungen an politische Parteien steuerlich abzuziehen, ist eine Neubewertung des Themas gerechtfertigt. So sollen mit der Freiwilligenarbeit verbundene Aufwendungen wenigstens als Pauschale abgezogen werden k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt Bestrebungen zur F\u00f6rderung der gemeinn\u00fctzigen Arbeit. Wer sich uneigenn\u00fctzig f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit einsetzt, tr\u00e4gt zum Funktionieren der staatlichen Gemeinschaft bei. Der Steuerabzug bis 10 000 Franken f\u00fcr Zuwendungen an politische Parteien, der aus staatspolitischen \u00dcberlegungen eingef\u00fchrt wurde, kann jedoch nicht mit den Aufwendungen von Freiwilligen bei gemeinn\u00fctziger T\u00e4tigkeit verglichen werden.</p><p>Steuerliche Erleichterungen sind nicht in jedem Fall das geeignete Unterst\u00fctzungsmittel, wie dies der Bundesrat bereits bei der Beantwortung des Postulates der nationalr\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben 01.3004, der Motion Streiff-Feller 11.3083 und der Motion Moret 11.3636 festgehalten hat. Die Steuerpolitik sollte prinzipiell ausserfiskalische Ziele nur unter den folgenden drei Voraussetzungen f\u00f6rdern, die kumulativ erf\u00fcllt sein m\u00fcssen: Es muss tats\u00e4chlich ein substanzielles wirtschafts-, sozial- und/oder gesellschaftspolitisches Problem vorhanden sein (Handlungsbedarf). Zudem hat der Einsatz des steuerpolitischen Instruments dieses Problem zumindest teilweise zu l\u00f6sen (Effektivit\u00e4t). Sodann hat die vorgeschlagene steuerpolitische Massnahme einen g\u00fcnstigeren Wirkungsgrad aufzuweisen als andere wirtschaftspolitische Instrumente (Effizienz).</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass im Bereich der gemeinn\u00fctzigen Arbeit heute kein bedeutendes wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitisches Problem besteht. Auch bez\u00fcglich der Effektivit\u00e4t und der Effizienz schneidet ein neuer Steuerabzug schlecht ab, da Mitnahmeeffekte generiert werden: Gemeinn\u00fctzige Arbeit wird auch ohne Steuerabzug in betr\u00e4chtlichem Ausmass geleistet. Systembedingt w\u00fcrden Steuerpflichtige mit hohen Einkommen wegen der Tarifprogression st\u00e4rker entlastet. Freiwillig T\u00e4tige ohne steuerbares Einkommen oder mit einem solchen unterhalb der Besteuerungsuntergrenze k\u00f6nnten dagegen von diesem Abzug nicht profitieren.</p><p>Eine indirekte finanzielle Entsch\u00e4digung dieser freiwillig erbrachten T\u00e4tigkeit mittels Einf\u00fchrung eines neuen Abzuges im Steuerrecht erachtet der Bundesrat daher als nicht geeignet, um die gemeinn\u00fctzige Arbeit zu f\u00f6rdern. Abgesehen von diesen grunds\u00e4tzlichen Bedenken w\u00fcrde zudem die Einf\u00fchrung eines neuen anorganischen Abzuges f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Arbeit das Steuerrecht verkomplizieren und neue Abgrenzungsfragen aufwerfen. Der Vollzug und die Steuerveranlagung w\u00fcrden dadurch erschwert. Aber auch die Einf\u00fchrung eines Pauschalabzuges w\u00fcrde nicht zum Ziel f\u00fchren, denn bei so unterschiedlichen Sachverhalten ist eine sinnvolle Pauschalierung kaum durchf\u00fchrbar.</p><p>Zu beachten ist auch, dass im geltenden Recht bereits Anreize zur F\u00f6rderung von gemeinn\u00fctzigen Organisationen und damit der gemeinn\u00fctzigen T\u00e4tigkeit in institutionalisierter Form bestehen: Zuwendungen an gemeinn\u00fctzige Organisationen werden steuerlich zum Abzug zugelassen, und dieselben Organisationen sind von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1377648000000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690542536700)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371513600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}