{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133480,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133480,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3480","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Missbr\u00e4uchliche Verwendung des Titels eines Arztes oder einer Pflegefachperson. Warnung an die Spit\u00e4ler und Kantone","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Obwohl das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) vom Fall der missbr\u00e4uchlichen Verwendung eines Arzttitels Kenntnis hatte, warnte es die Spit\u00e4ler und Kantone nicht, da die Verantwortlichen beim BAG der Ansicht waren, das Gesetz erlaube ihnen dies nicht. Der Bundesrat wird um eine Erkl\u00e4rung f\u00fcr dieses Verhalten gebeten.</p>","ReasonText":"<p>Vor Kurzem hat eine falsche \u00c4rztin anscheinend w\u00e4hrend neun Tagen in einer Klinik in Kreuzlingen im Kanton Thurgau gearbeitet. Anfang Juni wurde sie entlassen, nachdem die Klinikdirektion vom Verdacht gegen die \u00c4rztin erfahren hatte. Dem Vernehmen nach war dem BAG dieser Fall bereits seit September 2012 bekannt; bei Abkl\u00e4rungen soll es festgestellt haben, dass die betreffende Person weder im Medizinalberuferegister eingetragen ist noch ein Gesuch um Anerkennung eines ausl\u00e4ndischen Arzttitels eingereicht hat. Erstaunlicherweise war das BAG anscheinend der Ansicht, dass es die Spit\u00e4ler und Kantone nicht informieren d\u00fcrfe, weil eine Rechtsgrundlage f\u00fcr eine solche Information fehle. Damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt, k\u00f6nnte bei der n\u00e4chsten Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die universit\u00e4ren Medizinalberufe die Mitteilungspflicht gesetzlich verankert werden. Es scheint jedoch bereits ein einfaches rechtliches Mittel zu geben, n\u00e4mlich die Entbindung von der Schweigepflicht nach Artikel\u00a0320 des Strafgesetzbuches. Dies entspricht im \u00dcbrigen der Vorgehensweise der Kantone in dieser Angelegenheit. Angesichts der damit verbundenen Risiken muss diese, gelinde gesagt, seltsame Situation umgehend gekl\u00e4rt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) regelt die Voraussetzungen f\u00fcr die selbstst\u00e4ndige Berufsaus\u00fcbung von universit\u00e4ren Medizinalpersonen, die Kantone sind f\u00fcr die \u00dcberwachung der Berufsaus\u00fcbung zust\u00e4ndig.</p><p>Die Voraussetzungen f\u00fcr die unselbstst\u00e4ndige Berufsaus\u00fcbung sowie deren \u00dcberwachung liegen in der alleinigen Kompetenz der Kantone und sind durch Bundesrecht nicht geregelt. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) darf Personendaten nur bearbeiten bzw. weitergeben, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht. Sind besonders sch\u00fctzenswerte Personendaten betroffen, braucht es daf\u00fcr eine gesetzliche Grundlage im formellen Sinn (vgl. Art. 19 Abs. 1 DSG).</p><p>Artikel\u00a042 MedBG sieht vor, dass Gerichts- und Verwaltungsbeh\u00f6rden der jeweiligen kantonalen Aufsichtsbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich Vorf\u00e4lle melden, welche die gem\u00e4ss MedBG vorgesehenen Berufspflichten selbstst\u00e4ndig t\u00e4tiger Medizinalpersonen verletzen k\u00f6nnten. Im beschriebenen Fall handelte es sich um eine Person, welche als \"\u00c4rztin\" angestellt war, ohne \u00fcber die notwendigen beruflichen Qualifikationen zu verf\u00fcgen. Sie war in verschiedenen Spit\u00e4lern t\u00e4tig und im Sinne des MedBG unselbstst\u00e4ndig. Vorf\u00e4lle, welche unselbstst\u00e4ndig t\u00e4tige Medizinalpersonen betreffen, fallen nicht unter die Berufsaus\u00fcbungsbestimmungen des MedBG und somit auch nicht unter Artikel\u00a042 MedBG. F\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der fachlichen und pers\u00f6nlichen Voraussetzungen dieser Medizinalpersonen ist grunds\u00e4tzlich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber verantwortlich.</p><p>Das BAG hat den Informanten darauf hingewiesen, dass die Kantone abschliessend f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber die Medizinalpersonen zust\u00e4ndig seien. In Zukunft wird das BAG alle Informanten, die gegen\u00fcber Gesundheitsfachpersonen einen Verdacht \u00e4ussern, explizit an die zust\u00e4ndige kantonale Aufsichtsbeh\u00f6rde verweisen. Zudem wird es k\u00fcnftig bei allen selbstst\u00e4ndig t\u00e4tigen universit\u00e4ren Medizinalpersonen nach MedBG Hinweise von Informanten an die zust\u00e4ndige kantonale Aufsichtsbeh\u00f6rde weiterleiten.</p><p>Solche F\u00e4lle lassen sich nur dann vermeiden, wenn alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (Spit\u00e4ler, Kliniken usw.) die personalrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen kantonalen Personalgesetzgebungen ber\u00fccksichtigen. Diese schreiben u. a. die F\u00fchrung eines vollst\u00e4ndigen Personaldossiers f\u00fcr jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer vor: Dazu geh\u00f6ren Akten \u00fcber die Aus- und Weiterbildung sowie zus\u00e4tzlich eingeholte Referenzen und andere Eignungsabkl\u00e4rungen. Weder das BAG noch die kantonalen Beh\u00f6rden k\u00f6nnen den in der Interpellation genannten Vorfall verhindern, wenn grundlegende Kontrollprozesse wie das Pr\u00fcfen der Berufsqualifikationen durch die daf\u00fcr verantwortlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht durchgef\u00fchrt werden.</p><p>Momentan kann der Bund gest\u00fctzt auf Artikel\u00a095 Absatz\u00a01 BV lediglich Vorschriften \u00fcber die Aus\u00fcbung der privatwirtschaftlichen Erwerbst\u00e4tigkeit erlassen. Mit der laufenden Revision des MedBG wird der Bund seine Kompetenz so weit wie m\u00f6glich aussch\u00f6pfen, indem der Begriff \"selbstst\u00e4ndig\" durch den Begriff \"privatwirtschaftlich in eigener fachlicher Verantwortung\" ersetzt wird. Dies f\u00fchrt zu einer Erweiterung des Anwendungsbereichs der Berufsaus\u00fcbungsbestimmungen des MedBG. Ungeachtet der Revisionsvorlage werden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die im \u00f6ffentlichen Dienst von Kantonen und Gemeinden t\u00e4tig sind, aber weiterhin der kantonalen Kompetenz unterstellt sein. F\u00fcr eine umfassende bundesrechtliche Regelung der Berufsaus\u00fcbung aller Medizinalpersonen m\u00fcsste eine entsprechende Verfassungsgrundlage geschaffen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1378252800000)\/","SubmittedBy":"Recordon Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1379376000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690491113493)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371600000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}