{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133491,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133491,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3491","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Informationen \u00fcber m\u00f6gliche falsche \u00c4rzte m\u00fcssen an die kantonalen Beh\u00f6rden weitergeleitet werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Eine Pflegefachfrau gab sich als \u00c4rztin aus und arbeitete \u00fcber Jahre als \"falsche \u00c4rztin\" in f\u00fcnf Schweizer Spit\u00e4lern. Das Bundesamt erhielt wichtige Hinweise, \u00fcberpr\u00fcfte diese aber viel zu wenig. Das BAG versteckt seine Unt\u00e4tigkeit hinter der fehlenden Gesetzgebung. Es kann nicht sein, dass wegen einem fehlenden Gesetz Patientinnen und Patienten durch eine Hochstaplerin zu Schaden kommen und das BAG wichtige Informationen der kantonalen Beh\u00f6rde nicht weiterleiten kann. Deshalb bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Bundesstelle wusste oder hatte Hinweise, dass eine m\u00f6gliche falsche \u00c4rztin in der Schweiz t\u00e4tig war?</p><p>2. Weshalb konnten diese wichtigen Informationen dem Kantonsarzt nicht mitgeteilt werden?</p><p>3. Welche Gesetze m\u00fcssen angepasst werden, damit wichtige Informationen wie die angesprochene unmittelbar an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden k\u00f6nnen?</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen?</p><p>5. Ist er bereit, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass in Zukunft alle \u00c4rztinnen und \u00c4rzte im Register eingetragen werden m\u00fcssen?</p><p>6. Ist er bereit, mit gesetzlichen Massnahmen die Patientensicherheit zu verbessern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) wurde im September 2012 durch einen Arzt schriftlich informiert. Dieser \u00e4usserte den Verdacht, die besagte \"\u00c4rztin\" verf\u00fcge \u00fcber kein Diplom. Es gibt keine weiteren Hinweise, dass auch andere Bundesstellen informiert waren.</p><p>2. Das Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) regelt die Voraussetzungen f\u00fcr die selbstst\u00e4ndige Berufsaus\u00fcbung von universit\u00e4ren Medizinalpersonen, die Kantone sind f\u00fcr die \u00dcberwachung der Berufsaus\u00fcbung zust\u00e4ndig.</p><p>Die Voraussetzungen f\u00fcr die unselbstst\u00e4ndige Berufsaus\u00fcbung sowie deren \u00dcberwachung liegen in der alleinigen Kompetenz der Kantone und sind durch Bundesrecht nicht geregelt. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) darf Personendaten nur bearbeiten bzw. weitergeben, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht. Sind besonders sch\u00fctzenswerte Personendaten betroffen, braucht es daf\u00fcr eine gesetzliche Grundlage im formellen Sinn (vgl. Art. 19 Abs. 1 DSG).</p><p>Artikel\u00a042 MedBG sieht vor, dass Gerichts- und Verwaltungsbeh\u00f6rden der jeweiligen kantonalen Aufsichtsbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich Vorf\u00e4lle melden, welche die gem\u00e4ss MedBG vorgesehenen Berufspflichten selbstst\u00e4ndig t\u00e4tiger Medizinalpersonen verletzen k\u00f6nnten. Im beschriebenen Fall handelte es sich um eine Person, welche als \"\u00c4rztin\" angestellt war, ohne \u00fcber die notwendigen beruflichen Qualifikationen zu verf\u00fcgen. Sie war in verschiedenen Spit\u00e4lern t\u00e4tig und im Sinne des MedBG unselbstst\u00e4ndig. Vorf\u00e4lle, welche unselbstst\u00e4ndig t\u00e4tige Medizinalpersonen betreffen, fallen nicht unter die Berufsaus\u00fcbungsbestimmungen des MedBG und somit auch nicht unter Artikel\u00a042 MedBG. F\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der fachlichen und pers\u00f6nlichen Voraussetzungen dieser Medizinalpersonen ist grunds\u00e4tzlich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber verantwortlich.</p><p>Das BAG hat den Informanten darauf hingewiesen, dass die Kantone abschliessend f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber die Medizinalpersonen zust\u00e4ndig seien. In Zukunft wird das BAG alle Informanten, die gegen\u00fcber Gesundheitsfachpersonen einen Verdacht \u00e4ussern, explizit an die zust\u00e4ndige kantonale Aufsichtsbeh\u00f6rde verweisen.</p><p>3./4. Um s\u00e4mtliche wichtigen Informationen an die zust\u00e4ndige kantonale Beh\u00f6rde weiterleiten zu k\u00f6nnen, br\u00e4uchte der Bund eine gesetzliche Regelung \u00fcber alle Gesundheitsfachpersonen in \u00f6ffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlich ausgerichteten Institutionen gest\u00fctzt auf eine umfassende verfassungsrechtliche Grundlage, die aber derzeit nicht vorhanden ist.</p><p>Momentan kann der Bund gest\u00fctzt auf Artikel\u00a095 Absatz\u00a01 BV lediglich Vorschriften \u00fcber die Aus\u00fcbung der privatwirtschaftlichen Erwerbst\u00e4tigkeit erlassen. Mit der laufenden Revision des MedBG wird der Bund seine Kompetenz so weit wie m\u00f6glich aussch\u00f6pfen, indem der Begriff \"selbstst\u00e4ndig\" durch den Begriff \"privatwirtschaftlich in eigener fachlicher Verantwortung\" ersetzt wird. Dies f\u00fchrt zu einer Erweiterung des Anwendungsbereichs der Berufsaus\u00fcbungsbestimmungen des MedBG. Ungeachtet der Revisionsvorlage werden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die im \u00f6ffentlichen Dienst von Kantonen und Gemeinden t\u00e4tig sind, aber weiterhin der kantonalen Kompetenz unterstellt sein. F\u00fcr eine umfassende, bundesrechtliche Regelung der Berufsaus\u00fcbung aller Medizinalpersonen m\u00fcsste wie erw\u00e4hnt eine entsprechende Verfassungsgrundlage geschaffen werden.</p><p>5./6. Die Registrierung s\u00e4mtlicher \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, ungeachtet der Rahmenbedingungen ihrer T\u00e4tigkeit (im \u00f6ffentlich-rechtlichen oder privatwirtschaftlichen Sektor), im Medizinalberuferegister und deren Unterstellung unter abschliessend geregelte bundesrechtliche Berufspflichten/Disziplinarmassnahmen ist aus der Sicht des Bundesrates im Einvernehmen mit den Kantonen zu pr\u00fcfen. Voraussetzung f\u00fcr die Kompetenzanpassungen w\u00e4re wie erw\u00e4hnt aber eine Verfassungs\u00e4nderung. Der Bundesrat unterst\u00fctzt Bestrebungen, die zu einer Erh\u00f6hung der Patientensicherheit f\u00fchren. Die Patientensicherheit w\u00e4re aber auch bei einer Registrierung s\u00e4mtlicher \u00c4rztinnen und \u00c4rzte oder aller \u00fcbrigen Gesundheitsfachpersonen nur dann gew\u00e4hrleistet, wenn die Spit\u00e4ler keine Anstellungen vornehmen, ohne vorg\u00e4ngig entweder einen Auszug aus dem Register oder eine beglaubigte Diplomkopie zu verlangen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1378252800000)\/","SubmittedBy":"Kessler Margrit","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530009580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371600000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}