{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133497,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133497,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3497","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Massnahmen gegen \u00fcberbordende Einzonungen vor Inkrafttreten des vom Volk angenommenen Raumplanungsgesetzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Eine klare Mehrheit des Schweizer Stimmvolks hat sich am 3. M\u00e4rz 2013 f\u00fcr das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) ausgesprochen. Artikel\u00a038a des revidierten RPG verlangt, dass die Kantone innert f\u00fcnf Jahren ihre Richtpl\u00e4ne an die neuen Anforderungen bez\u00fcglich der Dimensionierung der Bauzonen anpassen. Bis zur Genehmigung der Richtplananpassungen durch den Bundesrat d\u00fcrfen in den Kantonen die Fl\u00e4chen der rechtskr\u00e4ftig ausgeschiedenen Bauzonen insgesamt nicht vergr\u00f6ssert werden. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, und es mehren sich die Anzeichen, dass diese Zwischenphase vielenorts f\u00fcr zus\u00e4tzliche Einzonungen genutzt wird, die nicht den beschlossenen Kriterien entsprechen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist ihm bekannt, wie viele solche Einzonungen nun vorgenommen werden, um dem Inkrafttreten des revidierten RPG zuvorzukommen? </p><p>2. Wie gross sch\u00e4tzt er die so verlorenen Fruchtfolgefl\u00e4chen?</p><p>3. Wie gedenkt er mit Richtplan\u00e4nderungen umzugehen, die gegen die Richtlinien des Gesetzes verstossen? </p><p>4. Werden f\u00fcr die Berechnung der \u00fcbergangsrechtlichen Bauzonenfl\u00e4che (Art. 38a RPG) zwischenzeitlich erfolgte Einzonungen ber\u00fccksichtigt?</p><p>5. Wie beurteilt er seine M\u00f6glichkeiten zum Monitoring der Einzonungen?</p><p>6. Ist er bereit, die Kantone anzuhalten, neue Einzonungen vor Inkrafttreten des Gesetzes zu sistieren? </p><p>7. Was gedenkt er bei einem Ansteigen von Einzonungsgesuchen zu tun?</p><p>8. K\u00f6nnen vor Inkrafttreten des revidierten RPG harmonisierte Methoden zur Berechnung des tats\u00e4chlichen Einzonungsanspruches einzelner Gemeinden angewandt und durchgesetzt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Damit die \u00c4nderungen vom 15. Juni 2012 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700), die von den Stimmberechtigten am 3. M\u00e4rz 2013 angenommen wurden, in Kraft gesetzt werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen noch Ausf\u00fchrungsbestimmungen in der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) und die erforderlichen Umsetzungsinstrumente (Technische Richtlinien Bauzonen und Erg\u00e4nzung des Leitfadens Richtplanung) erarbeitet werden. Diese Arbeiten sind so weit vorangeschritten, dass das entsprechende Vernehmlassungsverfahren voraussichtlich im Herbst 2013 durchgef\u00fchrt werden kann. Die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen im Raumplanungsgesetz und in der Raumplanungsverordnung ist sodann f\u00fcr das Fr\u00fchjahr 2014 geplant. Vor diesem Zeitpunkt d\u00fcrfen Einzonungen lediglich nach den Bestimmungen des geltenden Raumplanungsgesetzes gepr\u00fcft werden; die Annahme einer Vorwirkung der neuen Gesetzesbestimmungen w\u00e4re unzul\u00e4ssig. Festzuhalten bleibt indes, dass sich das alte und das neue Recht namentlich im Punkt der zul\u00e4ssigen Bauzonendimensionierung nicht grundlegend unterscheiden. Sowohl Artikel\u00a015 Buchstabe\u00a0b des geltenden RPG als auch Artikel\u00a015 Absatz\u00a01 des revidierten RPG stellen hinsichtlich der Bauzonendimensionierung auf den voraussichtlichen Bedarf der n\u00e4chsten 15 Jahre ab. Wird einem Kanton ein Gesuch zur Genehmigung einer Einzonung unterbreitet, die \u00fcber die erw\u00e4hnte Limite hinausgeht, muss er schon nach geltendem Recht die Genehmigung verweigern.</p><p>Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:</p><p>1. Da die Genehmigung von Einzonungen dem Bund nicht er\u00f6ffnet werden muss, fehlen auf Bundesebene detaillierte Kenntnisse \u00fcber Ort, Zeitpunkt und Umfang der genehmigten Einzonungen.</p><p>2. Aufgrund dieser fehlenden Grundlagen kann der Bundesrat nicht zuverl\u00e4ssig absch\u00e4tzen, wie viel Fruchtfolgefl\u00e4chen schweizweit durch Einzonungen verlorengehen. Wohl haben die Kantone den Bund nach Artikel\u00a030 Absatz\u00a04 der RPV regelm\u00e4ssig \u00fcber den Stand der Fruchtfolgefl\u00e4chen zu informieren. Die entsprechende Berichterstattung erfolgt jedoch uneinheitlich, sodass auf dieser Grundlage nicht die gew\u00fcnschte Absch\u00e4tzung vorgenommen werden kann.</p><p>3. Auch Richtplananpassungen, die derzeit dem Bund zur Genehmigung unterbreitet werden, m\u00fcssen nach dem geltenden Recht beurteilt werden, und die Bestimmungen des revidierten RPG d\u00fcrfen, mangels Vorwirkung, noch nicht angewendet werden. Auch wenn die konkreten Vorgaben des RPG f\u00fcr die Bestimmung der Siedlungsgebiete im Rahmen der Richtplanung in Artikel\u00a06 Absatz\u00a03 RPG sehr knapp sind, m\u00fcssen die Kantone dabei aber auch den Planungszielen und -grunds\u00e4tzen nach den Artikeln 1 und 3 RPG Rechnung tragen. Demnach muss der Boden haush\u00e4lterisch genutzt werden (Art. 1 Abs. 1), und die Siedlungen sind in ihrer Ausdehnung zu begrenzen (Art. 3 Abs. 3). Bereits im geltenden Recht bestehen somit gewisse M\u00f6glichkeiten, Richtplananpassungen, die eine zu grosse Ausdehnung der bestehenden Siedlungsgebiete vorsehen, die Genehmigung zu verweigern.</p><p>4. Der massgebliche Umfang der in einem Kanton rechtskr\u00e4ftig ausgeschiedenen Bauzonen im Sinne von Artikel\u00a038a Absatz\u00a02 RPG bemisst sich nach der Situation am Tag des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen. Vor diesem Zeitpunkt erfolgende Einzonungen geh\u00f6ren somit zur Ausgangslage und unterliegen daher nicht dem Fl\u00e4chenausgleich.</p><p>5. Mit der im Aufbau begriffenen schweizweiten Bauzonenstatistik verf\u00fcgt der Bund \u00fcber ein zweckm\u00e4ssiges Instrument, um die laufenden Entwicklungen erfassen und analysieren zu k\u00f6nnen. Die Bauzonenstatistik wird im F\u00fcnfjahresrhythmus aktualisiert. Sie wurde 2007 erstmals erstellt, und eine erste Aktualisierung erfolgte im Jahr 2012. Dabei mussten jedoch einige methodische Anpassungen vorgenommen werden, weshalb die Daten von 2007 und 2012 nur bedingt miteinander verglichen werden k\u00f6nnen. Die n\u00e4chste Aktualisierung der Bauzonenstatistik ist f\u00fcr das Jahr 2017 vorgesehen.</p><p>6. Dem Bundesrat fehlt die Kompetenz, um die Kantone generell anhalten zu k\u00f6nnen, vor Inkrafttreten der neuen RPG-Bestimmungen die Genehmigung von Einzonungen zu sistieren. Wie einleitend festgehalten, sind die Kantone indes schon nach geltendem Recht verpflichtet, die Genehmigung von Einzonungen zu verweigern, welche die Begrenzung auf den voraussichtlichen Bedarf der n\u00e4chsten 15 Jahre missachten.</p><p>7. Nach Artikel\u00a026 Absatz\u00a01 RPG bed\u00fcrfen Nutzungspl\u00e4ne und ihre Anpassungen einer Genehmigung durch eine kantonale Beh\u00f6rde. Selbst wenn es bis zum Inkrafttreten der neuen RPG-Bestimmungen zu einer deutlichen Zunahme an Einzonungsgesuchen und Einzonungsbeschl\u00fcssen kommen sollte, bleibt durch diese Vorschrift sichergestellt, dass die einzelnen Plan\u00e4nderungen auf ihre Recht- und Zweckm\u00e4ssigkeit hin gepr\u00fcft werden. F\u00fcr den Bundesrat stellt daher die blosse Zunahme an Einzonungsgesuchen keinen Anlass zu einem aufsichtsrechtlichen Eingreifen dar.</p><p>8. Das geltende RPG enth\u00e4lt keine gesetzlichen Grundlagen, um bei der Berechnung des Einzonungsanspruchs der einzelnen Gemeinden harmonisierte Methoden anwenden und durchsetzen zu k\u00f6nnen. Neu ist in Artikel\u00a015 Absatz\u00a05 des revidierten RPG vorgesehen, dass Bund und Kantone zusammen technische Richtlinien f\u00fcr die Zuweisung von Land zu Bauzonen erarbeiten, namentlich f\u00fcr die Berechnung des Bedarfs an Bauzonen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1377043200000)\/","SubmittedBy":"Flach Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690492989557)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371600000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}