{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133506,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133506,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3506","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Stromproduktion mit Holzkraftwerken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, sich mit Experten der W\u00e4rme-Kraft-Kopplung (WKK) aus Holzverbrennung zusammenzusetzen und die KEV-Verordnung so anzupassen, dass eine z\u00fcgige Entwicklung in diesem Bereich m\u00f6glich wird?</p><p>2. Sieht er M\u00f6glichkeiten, dass die CO2-Einsparungen, welche die Unternehmen mit W\u00e4rmeproduktion aus neuen Biomasse-WKK-Anlagen erwirken, anerkannt werden?</p><p>3. Sieht er eine M\u00f6glichkeit, die Unterscheidung zwischen erneuerbaren und nichterneuerbaren Energiequellen (Energiesplitting), die zum Beispiel bei der Abfallverbrennungsanlage angewandt wird, auch bei industriellen Umweltschutzprojekten anzuwenden?</p>","ReasonText":"<p>Die F\u00f6rderung von Strom aus Biomasse \u00fcber die kostendeckende Einspeiseverg\u00fctung ist in der Energieverordnung im Moment so ausgestaltet, dass die Erstellung von holzbefeuerten W\u00e4rme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen) praktisch ausgeschlossen wird. Die Folge davon ist, dass der gr\u00f6sste Teil der j\u00e4hrlich in der Schweiz produzierten etwa 900 000 Tonnen Abrissholz exportiert und keiner lokalen Wieder- oder Energieverwertung zugef\u00fchrt wird.</p><p>Um dies zu \u00e4ndern, m\u00fcssten die technischen Bestimmungen der Energieversorgung ge\u00e4ndert werden. Unter anderem sind folgende \u00c4nderungen n\u00f6tig:</p><p>1. Die Anforderung von 40 Prozent Stromnutzungsgrad ist zu senken. Das erreichen nur sehr grosse Anlagen. Stattdessen ist der minimale Gesamtenergienutzungsgrad aus dem Umwandlungsprozess von Holz-Biomasse anzuheben.</p><p>2. Die Anforderungen an die Energieleistung m\u00fcssen den Leistungsverlust bei Alterung der Anlagen ber\u00fccksichtigen.</p><p>3. Der KEV-Bonus m\u00fcsste wie in Deutschland je nach Altholztyp abgestuft werden. Nur so ist eine m\u00f6glichst umfassende Holznutzung interessant.</p><p>Die Attraktivit\u00e4t von holzbefeuerten WKK-Anlagen k\u00f6nnte auch gesteigert werden, wenn die CO2-Einsparungen durch solche Anlagen angerechnet werden k\u00f6nnten und das Energiesplitting, welches heute bei Abfallverbrennungsanlagen angewandt wird, ebenfalls zum Tragen k\u00e4me.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Das inl\u00e4ndische Potenzial der Biomasse zur energetischen Nutzung ist beschr\u00e4nkt. Aufgrund des beschr\u00e4nkten Potenzials verlangen das Energiegesetz (EnG; SR 730.0) und die Biomassestrategie des Bundes einen effizienten Einsatz der Prim\u00e4renergie. Im Rahmen der kostendeckenden Einspeiseverg\u00fctung (KEV) wird der effiziente Einsatz durch die energetischen Mindestanforderungen sichergestellt (vgl. Anhang 1.5 Ziffer 6.3 der Energieverordnung, EnV; SR 730.01). Eine H\u00e4rteklausel nach Artikel\u00a03iter EnV kommt den Produzenten zus\u00e4tzlich entgegen. Ein Abweichen von den Mindestanforderungen dr\u00e4ngt sich deshalb nicht auf. Holzheizkraftwerke (HHKW) k\u00f6nnen bereits heute durch die KEV unterst\u00fctzt werden, welche periodisch gem\u00e4ss Marktsituation weiterentwickelt wird. So wurde z. B. auf den 1. M\u00e4rz 2012 die Verg\u00fctung f\u00fcr HHKW \u00fcber den Holzbonus optimiert. Die Wirtschaftlichkeit eines HHKW h\u00e4ngt jedoch nicht nur von den Einnahmen der verkauften Elektrizit\u00e4t, sondern auch von der verkauften W\u00e4rme ab. Erfahrungen aus der KEV zeigen, dass HHKW bei optimaler Dimensionierung und richtiger Standortwahl bez\u00fcglich W\u00e4rmebedarf unter den heutigen Bedingungen wirtschaftlich betrieben werden k\u00f6nnen.</p><p>Der bei der KEV verwendete Holzbonus ber\u00fccksichtigt die aktuelle Marktsituation und bildet den durchschnittlichen Mix von Wald-, Rest- und Altholz ab. Eine Einf\u00fchrung mehrerer Boni nach Holztypen als Basis der KEV-Verg\u00fctungss\u00e4tze w\u00fcrde zu enormen Vollzugskosten f\u00fchren. Zum einen m\u00fcsste das verwendete Holzsortiment vor Ausstellung eines positiven Entscheids gepr\u00fcft werden. Zum anderen m\u00fcsste das Holzsortiment auch laufend gesichtet werden, um sicherzustellen, dass nach positivem Entscheid nicht billigeres Holz verwendet wird. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass es sehr schwierig ist, Holzsortimente nach Herkunftsquelle zu unterscheiden und demnach Boni nach Holztypen umzusetzen.</p><p>Aufgrund der obenaufgef\u00fchrten Punkte dr\u00e4ngt sich eine Anpassung der KEV-Verordnung nicht auf, weshalb ein Zusammentreffen als nicht zielf\u00fchrend erachtet wird.</p><p>2. Seit dem 1. Januar 2013 sind das revidierte CO2-Gesetz und die entsprechende CO2-Verordnung in Kraft. Darin sind auch die Kompensationspflichten f\u00fcr Betreiber fossil-thermischer Kraftwerke und f\u00fcr Importeure fossiler Treibstoffe geregelt. Die Kompensationspflichten k\u00f6nnen u. a. mit der Abgabe von Bescheinigungen aus Projekten zur Emissionsverminderung im Inland (CO2-Kompensationsprojekte) erf\u00fcllt werden. Bescheinigungen lassen sich jedoch nicht an die Zielerreichung der Unternehmen, welche sich gegen\u00fcber dem Bund zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichtet haben oder dem Emissionshandelssystem unterstellt und im Gegenzug von der CO2-Abgabe befreit sind, anrechnen.</p><p>Sofern die W\u00e4rme aus nichtfossilen WKK-Anlagen nachweislich fossil produzierte W\u00e4rme substituiert und ein entsprechendes Projekt erst \u00fcber den potenziellen Erl\u00f6s aus dem Verkauf des Klimamehrwerts (Reduktionsleistung) die f\u00fcr die Umsetzung notwendige Rentabilit\u00e4t erreicht, k\u00f6nnen erzielte Emissionsverminderungen bescheinigt werden.</p><p>Insbesondere infolge der Kompensationspflicht f\u00fcr Treibstoffimporteure besteht eine gewichtige Nachfrage nach Bescheinigungen.</p><p>3. Die M\u00f6glichkeiten des Energiesplittings sind im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 \u00fcberpr\u00fcft worden. Die darin enthaltenen Vorschl\u00e4ge werden dem Parlament mit der Botschaft im Herbst 2013 unterbreitet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1377043200000)\/","SubmittedBy":"Jans Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380240000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690488092590)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371686400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}