{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133510,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133510,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3510","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Nur Personen mit Schweizer B\u00fcrgerrecht in Schl\u00fcsselpositionen der Bundeskriminalpolizei","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit im Bereich Staatsschutz der Bundeskriminalpolizei - insbesondere in den Schl\u00fcsselpositionen und den Ermittlungen betreffend Staatsschutz- und Amtsdelikte - nur Polizisten mit Schweizer B\u00fcrgerrecht arbeiten.</p>","ReasonText":"<p>Die Abteilung Ermittlungen Staatsschutz der Bundeskriminalpolizei ist in zwei Kommissariate Staatsschutz und zwei Kommissariate Rechtshilfevollzug gegliedert. Die Kernaufgaben der Staatsschutzkommissariate umfassen Delikte im Bereich des Kriegsmaterialgesetzes, Spionage, Sprengstoffdelikte, Extremismus sowie die Ermittlungen bei Korruptions- und Amtsdelikten. Unter letztere fallen insbesondere auch die Amtsgeheimnisverletzungen betreffend Bundesrats- und Parlamentsgesch\u00e4fte, milit\u00e4rische und nachrichtendienstliche Geheimnisse und andere sensible Bereiche. Solche Ermittlungen k\u00f6nnen unter anderem Zwangsmassnahmen (Haussuchungen, Telefon\u00fcberwachungen usw.) zur Folge haben, welche Personen aus den allerh\u00f6chsten Regierungskreisen und deren berufliches und privates Umfeld betreffen k\u00f6nnen. </p><p>Bis anhin arbeiteten in diesen beiden Staatsschutzkommissariaten ausschliesslich Personen mit Schweizer B\u00fcrgerrecht.</p><p>Auf die Motion Joder 11.3211, \"Keine Polizistinnen und Polizisten ohne Schweizer Pass\", wurde seitens des Bundesrates dargelegt, dass bei der Bundeskriminalpolizei in Schl\u00fcsselpositionen die Voraussetzung des Schweizer B\u00fcrgerrechts gilt.</p><p>Da diesem Grundsatz scheinbar nicht mehr Rechnung getragen wird, muss dieses Prinzip rechtlich verankert werden.</p><p>Eine F\u00fchrungsposition im Bereich Staatsschutz, welche konkrete Ermittlungen in Staatsschutz- und Amtsdelikten betrifft, ist als Schl\u00fcsselfunktion einzustufen. Die Voraussetzung des Schweizer B\u00fcrgerrechts muss daher zwingend sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Was die Polizeikr\u00e4fte des Bundes betrifft, so hat der Bundesrat in seinen Antworten auf die Motionen Baumann 10.4097 und Joder 11.3211 dargelegt, dass die einzelnen Departemente gest\u00fctzt auf die Artikel\u00a023 und 24 der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) den Zugang zu bestimmten Anstellungsverh\u00e4ltnissen auf Personen beschr\u00e4nken k\u00f6nnen, welche das Schweizer B\u00fcrgerrecht besitzen. Hinsichtlich des bei der Polizei und in der Strafverfolgung eingesetzten Personals hat das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement in einer Weisung bestimmt, dass namentlich bei der Bundeskriminalpolizei (BKP) im Bundesamt f\u00fcr Polizei (Fedpol) f\u00fcr die Aus\u00fcbung einzelner Funktionen das Schweizer B\u00fcrgerrecht erforderlich ist. Wie in der Antwort auf die Motion Joder ausgef\u00fchrt, strebt der Bundesrat in Bezug auf diese einschr\u00e4nkende Anstellungsbedingung aber eine zur\u00fcckhaltende Praxis an. Die Voraussetzung des Schweizer B\u00fcrgerrechts ist bei der BKP auf einige wenige Schl\u00fcsselfunktionen beschr\u00e4nkt (Chef BKP und dessen Stellvertreter oder Stellvertreterin, Abteilungschefs, verdeckte Ermittler, F\u00fchrungspersonen von Vertrauenspersonen). Nicht jede Kaderposition bei der BKP stellt eine derartige Schl\u00fcsselfunktion dar. Bei der Abteilung Ermittlungen Staatsschutz der BKP betrifft dies einzig die Funktion des Abteilungschefs oder der Abteilungschefin. Der in der Motion Joder dargelegte Grundsatz ist daher eingehalten.</p><p>Zum Grundauftrag einer jeden Polizei auf der kantonalen Ebene wie auch auf Bundesebene geh\u00f6rt es, vertrauliche Personen- und Falldaten zu bearbeiten, unabh\u00e4ngig von Hierarchie und Abteilung. In Ausnahmef\u00e4llen sind solche Daten geheim. Aufgrund dieser Grundanforderungen an den Polizeiberuf erfolgen sowohl die Rekrutierung von Polizistinnen und Polizisten wie auch die Auswahl des Kaders mit grosser Umsicht und den damit verbundenen Personensicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen. Charakterliche Integrit\u00e4t, Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit lassen sich nicht auf das Kriterium der Staatszugeh\u00f6rigkeit allein reduzieren.</p><p>Bei Strafuntersuchungen und Rechtshilfevollz\u00fcgen, die in der Abteilung Ermittlungen Staatsschutz der BKP bearbeitet werden, erfolgt die polizeiliche Ermittlungst\u00e4tigkeit stets unter der Leitung eines Staatsanwalts, welcher als Verfahrensleiter amtet und der ermittelnden Person konkrete Auftr\u00e4ge und Weisungen erteilt sowie deren Erf\u00fcllung kontrolliert. Zus\u00e4tzlich untersteht die ermittelnde Person auch den amtsinternen Kontrollen.</p><p>Alle Mitarbeitenden von Fedpol werden einer erweiterten Personensicherheitspr\u00fcfung im Sinne von Artikel\u00a011 der Verordnung \u00fcber die Sicherheitspr\u00fcfungen (PSPV) unterzogen. Aufgrund der Bearbeitung von besonders sensitiven Daten werden einzelfallweise sowohl Kader wie auch ermittelnde Personen einer erweiterten Personensicherheitspr\u00fcfung mit Befragung gem\u00e4ss Artikel\u00a012 PSPV unterzogen. Damit wird der Besch\u00e4ftigung aller Personen, die in sensiblen Bereichen der BKP t\u00e4tig sind, Rechnung getragen.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit diesem Instrumentarium die polizeilichen Funktionen im Bereich Staatsschutz der BKP wirkungsvoll und korrekt ausge\u00fcbt werden k\u00f6nnen. Eine generelle Verpflichtung, in der Abteilung Ermittlungen Staatsschutz der BKP ausschliesslich F\u00fchrungspersonen und ermittelnde Personen mit Schweizer B\u00fcrgerrecht einzustellen, erachtet der Bundesrat daher als nicht angezeigt.</p><p>Dies steht im \u00dcbrigen im Einklang mit der Regelung der Bundesanwaltschaft. Dort ist einzig f\u00fcr deren leitende, ordentliche und stellvertretende Staatsanw\u00e4lte das Schweizer B\u00fcrgerrecht Voraussetzung (Art. 14 des Reglements \u00fcber die Organisation und Verwaltung der Bundesanwaltschaft), nicht jedoch f\u00fcr andere F\u00fchrungsfunktionen oder ermittelnde Personen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1377648000000)\/","SubmittedBy":"Geissb\u00fchler Andrea Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690535520170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371686400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}