{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133514,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133514,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3514","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Nachtangebote ins Grundangebot des \u00f6ffentlichen Verkehrs aufnehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie sch\u00e4tzt der Bundesrat die heutige Situation betreffend das Nachtangebot des \u00f6ffentlichen Verkehrs (\u00d6V) ein?</p><p>2. Will er - unter Einhaltung der Autonomie des \u00d6V und der Kantone - auf einheitliche Regelungen im Nachtangebot einwirken und das Nachtangebot grunds\u00e4tzlich dem direkten Verkehr unterstellen (Anerkennung Generalabonnement, Halbtaxabonnement)?</p><p>3. Ist er bereit zu pr\u00fcfen, ob und unter welchen Bedingungen Nachtangebote ins \u00d6V-Grundangebot \u00fcbernommen werden k\u00f6nnen und dadurch auf das Erheben von Nachtzuschl\u00e4gen verzichtet werden kann?</p><p>4. Falls ja: Ist der Bundesrat bereit, den Kredit betreffend die Abgeltungen des regionalen Personenverkehrs im Gleichschritt mit den Kantonen entsprechend zu erh\u00f6hen?</p>","ReasonText":"<p>Die Nachtangebotsnetze haben sich zu einem rege benutzten Angebot entwickelt. Sie werden inzwischen in 18 Regionen/Verbunden angeboten. Das Angebot ist heute ein Pfeiler des Freizeitverkehrs und verkehrstr\u00e4ger\u00fcbergreifend eine sehr wirksame Massnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. So geh\u00f6rt die Einwirkung von Alkohol gem\u00e4ss Statistik des Bundesamtes f\u00fcr Strassen auch 2012 zu den h\u00e4ufigsten Ursachen f\u00fcr Unf\u00e4lle mit Personenschaden.</p><p>F\u00fcr das Nachtangebot wird von den \u00d6V-Kundinnen und -Kunden jedoch zus\u00e4tzlich zum bestehenden Ticket/Abo ein Zuschlag erhoben. Ein wesentlicher Grund f\u00fcr diesen Umstand ist, dass die Nachtangebote vom Bund nicht als abgeltungsberechtigte Verkehre anerkannt werden. </p><p>Der Nachtzuschlag ist damit zwar beliebt und notwendig, jedoch nicht kundenfreundlich. Die teils unterschiedlichen Regelungen z. B. in der Geltungsdauer pro Region/Verbund verkomplizieren die Situation zus\u00e4tzlich. Er stellt auch das Personal des \u00f6ffentlichen Verkehrs vor einige Herausforderungen. Durch diesen Umstand wird ein grosser Vorteil des \u00d6V Schweiz infrage gestellt: der offene Zugang zu Bahn, Schiff und Bus. Die Kundinnen und Kunden k\u00f6nnen ohne grosse Einschr\u00e4nkungen bez\u00fcglich Verkehrsmittelwahl oder Zeit einfach ein- und aussteigen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat begr\u00fcsst die Nachtangebote des \u00f6ffentlichen Verkehrs. Sie entsprechen einem Bed\u00fcrfnis, dies zeigen die gute Auslastung und das starke Wachstum auf den meisten der angebotenen Linien. Im Durchschnitt weisen die Nachtangebotsnetze eine j\u00e4hrliche Zuwachsrate zwischen 3 und 6 Prozent auf. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass diese Angebote zur Verkehrssicherheit beitragen.</p><p>Die Tarife f\u00fcr die Nachtangebote sind uneinheitlich. Es k\u00f6nnen zwei Grundprinzipien unterschieden werden:</p><p>1. Nachttransporte sind in das Tarifsystem des direkten Verkehrs (DV) oder eines Verbundes integriert. GA und Halbtaxabonnement oder regionale Abonnemente werden anerkannt. F\u00fcr einige dieser Angebote wird zus\u00e4tzlich zum Billett ein Nachtzuschlag verlangt. Dieser variiert zwischen 2 und rund 10 Franken.</p><p>2. Fahrausweise des DV oder eines Verbundes werden nicht anerkannt. F\u00fcr diese Angebote sind spezielle Billette notwendig.</p><p>F\u00fcr die Kunden ist es nicht einfach, sich einen \u00dcberblick \u00fcber die Preise im Nachtangebot zu verschaffen und das richtige Billett zu l\u00f6sen. Die Tarifhoheit liegt bei den Transportunternehmen und teils bei den Verb\u00fcnden. Wenn die Kommunikation klar und kundenfreundlich ist, dann werden auch Nachtangebote mit Zuschl\u00e4gen oder Spezialtarifen anerkannt, gesch\u00e4tzt und genutzt.</p><p>2. Das Bundesrecht unterscheidet nicht zwischen Tages- und Nachtangebot. F\u00fcr Nachtangebote gilt wie f\u00fcr Tagesangebote Artikel\u00a016 Absatz\u00a01 des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes, wonach im Fern-, Regional- und Ortsverkehr die Unternehmen in der Regel das Tarifsystem DV anzubieten haben. Eine explizite Unterstellung des Nachtangebotes unter das Tarifsystem DV ist daher nicht notwendig.</p><p>Ausnahmen von diesem Grundsatz kann das Bundesamt f\u00fcr Verkehr im Rahmen des Konzessionsverfahrens verf\u00fcgen (Art. 56 Abs. 2 der Verordnung \u00fcber die Personenbef\u00f6rderung). In einem konkreten Fall (Nachtangebot Nachtstern im Raum Luzern) hat das Bundesgericht entschieden, auf eine Anerkennung des Tarifsystems DV zu verzichten. Gem\u00e4ss Bundesgericht sind bei Nachtangeboten, die nicht von Bund und Kantonen bestellt werden, die Interessen des Unternehmens an einer gen\u00fcgenden Ertragssicherung h\u00f6her zu gewichten als die Einbindung in den DV. Folglich kann der Bund die Einbindung in den DV nur beim bestellten regionalen Personenverkehr (RPV) verlangen. Beim Ortsverkehr sowie beim nichtbestellten RPV ist jeweils eine Interessenabw\u00e4gung vorzunehmen.</p><p>Schon heute bestellt der Bund zusammen mit den Kantonen Nachtangebote, sofern es sich um Regionalverkehrslinien handelt und die daf\u00fcr \u00fcblichen Kriterien wie Kostendeckungsgrad, gen\u00fcgende Nachfrage oder Mitbestellung durch die Kantone erf\u00fcllt sind. Zurzeit beteiligt sich der Bund am Nachtangebot bei \u00fcber 70 Linien. Transportunternehmen und Tarifverb\u00fcnde sind bestrebt, ihre Regeln zu vereinheitlichen und bei verbund\u00fcbergreifenden Nachtangeboten die Tarife gegenseitig zu anerkennen.</p><p>3. Nachtangebote im RPV k\u00f6nnen gem\u00e4ss Bundesrecht bereits heute Teil des Grundangebotes sein. Falls kantonale Erlasse die Bestellung von Nachtangeboten verbieten, beispielsweise im Kanton Bern ab 01.00 Uhr, f\u00e4llt auch die Bestellm\u00f6glichkeit durch den Bund weg.</p><p>Die Abschaffung der Zuschl\u00e4ge k\u00f6nnte der Bund nur im bestellten RPV durchsetzen. Nachtangebote sind im Vergleich zu Tagesangeboten kostenintensiver. Dank der Zuschl\u00e4ge erreichen Nachtangebote einen Kostendeckungsgrad von \u00fcber 20 Prozent und k\u00f6nnen somit mitbestellt oder sogar eigenwirtschaftlich betrieben werden.</p><p>4. Nein, die Finanzierung des RPV ist bereits heute nur mit grossen Anstrengungen m\u00f6glich. Gerade mit dem Zuschlag leisten die Kundinnen und Kunden einen wesentlichen Beitrag zum zuverl\u00e4ssigen und sicheren Betrieb des Nachtangebotsnetzes (Abgeltung von zus\u00e4tzlichem Personal, Sicherheitsmassnahmen). Zur Deckung der wegfallenden Einnahmen bliebe somit nur eine generelle Erh\u00f6hung des Tarifniveaus, womit alle \u00d6V-Kunden die Kosten des Nachtangebots mittragen m\u00fcssten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1377043200000)\/","SubmittedBy":"Graf-Litscher Edith","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380240000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536800673)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371686400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}