{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133521,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133521,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3521","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Nachhaltige Rahmenbedingungen f\u00fcr die Wasserkraft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, zu pr\u00fcfen und Bericht zu erstatten, wie die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine nachhaltige Wasserkraftnutzung verbessert werden k\u00f6nnen. Nebst anderen Stossrichtungen soll auch beurteilt werden:</p><p>1. wie die Sanierung der Restwasserstrecken gem\u00e4ss Artikel\u00a080 Absatz\u00a02 GSchG nicht einseitig zulasten der Berggebiete erfolgt, sondern verursachergerecht und im Rahmen des Artikels 15abis EnG abgegolten werden kann;</p><p>2. wie die Sanierung und Erweiterung von bestehenden Wasserkraftwerken im Vergleich zu neuen Klein- und Kleinstwasserwerken (ausgenommen die Energiegewinnung aus Trinkwasseranlagen) privilegiert gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen;</p><p>3. ob nicht die Finanzierung von Erweiterungen bestehender und der Neubau von Pumpspeicherkraftwerken mit zinsg\u00fcnstigen Krediten des Bundes erleichtert werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Soll das von der Politik gew\u00fcnschte Ausbauziel bei der Wasserkraft auch nur ann\u00e4hernd erreicht werden, braucht es verbesserte Rahmenbedingungen. Ein zunehmend umlagefinanziertes Umfeld untergr\u00e4bt die Konkurrenzf\u00e4higkeit der Wasserkraft und verhindert Investitionen.</p><p>1. Verbesserung der wirtschaftlichen Anreize f\u00fcr Erweiterungen und Optimierungen bestehender grosser Anlagen \"gr\u00f6sser als 10 Megawatt\", die heute 90 Prozent der Wasserkraftproduktion liefern: Die Energiestrategie h\u00e4lt an der generellen F\u00f6rderung von Klein- und Kleinstanlagen fest, was die Konflikte bez\u00fcglich Beeintr\u00e4chtigungen von wertvollen Gew\u00e4sserr\u00e4umen bei geringer Energieausbeute unn\u00f6tig versch\u00e4rft. Wird an der grunds\u00e4tzlich fragw\u00fcrdigen und verzerrenden Subventionspolitik festgehalten, ist mindestens das Gr\u00f6ssenkriterium aufzuheben und stattdessen nach Wirkung zu f\u00f6rdern (m\u00f6glichst viel Energie pro F\u00f6rderfranken). Die aktuellen Strompreise f\u00fchren dazu, dass sich Erneuerungen und Erweiterungen von bestehenden Wasserkraftwerken nicht rechnen. Indem man davon absieht, riskiert man sogar, dass es zu Stilllegungen kommt. Bei vielen dieser Anlagen im Bereich der Obergrenze von 10 Megawatt besteht ein grosses Potenzial, um die Produktion zu erh\u00f6hen. Das sollte unbedingt genutzt werden.</p><p>2. Wirtschaftliche Anreize f\u00fcr Speicherleistungen kurzfristig und saisonal: Energiewirtschaftlich entscheidende Potenziale der Wasserkraft liegen vor allem in den Vorz\u00fcgen der Speicherseen mit ihrem kurz- und mittelfristigen Ausgleich und Beitrag an die Versorgungssicherheit im Winter, der stunden- und tageweisen Einlagerung von Strom \u00fcber Pumpspeicherwerke sowie in den flexibel zu- und abschaltbaren Kraftwerken. Davon profitieren Konsumentinnen und Konsumenten in gleicher Weise wie die Produzenten neuer erneuerbarer Energien.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Artikel\u00a029ff. des Gew\u00e4sserschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) m\u00fcssen bei neuen Wasserentnahmen und bei Konzessionserneuerungen angemessene Restwassermengen eingehalten werden. Bestehende Wasserentnahmen m\u00fcssen nach Artikel\u00a080 Absatz\u00a01 GSchG \"so weit saniert werden, als dies ohne entsch\u00e4digungsbegr\u00fcndende Eingriffe in bestehende Wassernutzungsrechte m\u00f6glich ist\" (Restwassersanierung). Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde ordnet weitergehende und damit entsch\u00e4digungspflichtige Sanierungsmassnahmen an, wenn es sich um Fliessgew\u00e4sser in Landschaften oder Lebensr\u00e4umen handelt, die in nationalen oder kantonalen Inventaren aufgef\u00fchrt sind, oder wenn dies andere \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interessen erfordern (Artikel\u00a080 Absatz\u00a02 GSchG).</p><p>Die Frist zur Umsetzung der Sanierungsmassnahmen gem\u00e4ss Artikel\u00a080 GSchG ist Ende 2012 abgelaufen. Der Bundesrat hat im Rahmen der Beantwortung von parlamentarischen Vorst\u00f6ssen (Motion Wehrli 10.3879, \"Verursachergerechte Gew\u00e4ssersanierung\"; Interpellation Feri Yvonne 12.3532, \"Vollzugsnotstand bei den Restwassersanierungen\"; Motion Killer Hans 12.4155, \"Restwassersanierungen d\u00fcrfen nur zu minimalem Produktionsausfall f\u00fchren\") bereits mehrfach betont, er erachte es als nicht befriedigend, dass nicht alle Restwassersanierungen abgeschlossen wurden. Gleichzeitig hat er alle f\u00f6rderlichen Massnahmen begr\u00fcsst, dabei jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass vom Erlass neuer Bestimmungen lediglich diejenigen Gemeinwesen profitieren w\u00fcrden, welche die mittlerweile abgelaufene Frist nicht eingehalten haben.</p><p>Bei inventarisierten Landschaften und Biotopen besteht bei den meisten Sanierungsmassnahmen nach Artikel\u00a080 Absatz\u00a02 GSchG ein Anspruch auf Mitfinanzierung des Bundes nach dem Bundesgesetz \u00fcber den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG; SR 451).</p><p>Die im Postulat erw\u00e4hnte Problematik wurde schon bei der Debatte um die Volksinitiative \"Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)\" thematisiert, und der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage von Nationalr\u00e4tin Hildegard F\u00e4ssler-Osterwalder 09.1106, \"Gew\u00e4ssersanierung nicht allein den Gebirgskantonen \u00fcberlassen\", im Sommer 2009 dazu Stellung bezogen. Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben danach dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zugestimmt, welcher eine umfassende Revision bzw. Erg\u00e4nzung der geltenden Bestimmungen des GSchG und weiterer Erlasse beinhaltet. Die geltenden Bestimmungen zur Finanzierung der Sanierungsmassnahmen gem\u00e4ss Artikel\u00a080 Absatz\u00a02 GSchG wurden aber nicht abge\u00e4ndert. Eine Finanzierung der Restwassersanierung im Rahmen des Artikels 15abis des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) ist deshalb aufgrund der geltenden Rechtslage nicht m\u00f6glich.</p><p>In der erw\u00e4hnten Antwort auf die Anfrage von Nationalr\u00e4tin Hildegard F\u00e4ssler-Osterwalder weist der Bundesrat weiter darauf hin, dass mehr als zwei Drittel aller Wasserzinseinnahmen in der Schweiz an die Gebirgskantone gehen. Diese Wasserzinseinnahmen wurden mit der 2011 in Kraft getretenen Revision des Wasserrechtsgesetzes vom 22. Dezember 1916 (WRG; SR 721.80) weiter erh\u00f6ht.</p><p>2./3. Die Wasserkraft ist ein bedeutender Pfeiler f\u00fcr eine sichere, bedarfsgerechte und klimaschonende Stromversorgung der Schweiz. Die Energiestrategie des Bundesrates setzt deshalb einen Schwerpunkt bei der Wasserkraftnutzung. Sie soll in ihrer Bedeutung beibehalten und wo sinnvoll gezielt ausgebaut werden. Um diese Ziele f\u00fcr die Wasserkraft zu erreichen, sind Projektanten und Investoren aufgrund der hohen und langfristig zu t\u00e4tigenden Investitionen auf geeignete Rahmen- und Investitionsbedingungen angewiesen. </p><p>Die Sanierung und Erweiterung bestehender Wasserkraftanlagen und die damit verbundene bessere Nutzung bestehender Standorte ist im Sinne der Energiestrategie des Bundesrates. Dabei ist jedoch weniger die Gr\u00f6sse der Anlage entscheidend als deren sinnvoller Beitrag zu einer sicheren und umweltschonenden Stromerzeugung. Aus Sicht des Bundesrates ist es deshalb nicht zielf\u00fchrend, Wasserkraftanlagen unterschiedlicher Gr\u00f6sse in Bezug auf eine allf\u00e4llige F\u00f6rderung von Sanierungen und Erweiterungen gegeneinander auszuspielen. Im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 erarbeitet das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) zurzeit eine Grundlagenstudie zum F\u00f6rderbedarf von Sanierungs- und Erweiterungsprojekten von bestehenden Wasserkraftanlagen.</p><p>Der Pumpspeicherung kommt im Rahmen der Energiestrategie des Bundesrates eine besondere Bedeutung zu. Neubau und Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken bedingen grosse und langfristige Investitionen, die nur get\u00e4tigt werden, wenn deren Risiken f\u00fcr die Unternehmen tragbar sind. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass der Bedarf und die M\u00f6glichkeiten einer gezielten Unterst\u00fctzung von Pumpspeicherkraftwerken gepr\u00fcft werden m\u00fcssen. Das BFE hat in diesem Zusammenhang eine Studie zur Bewertung von Pumpspeicherkraftwerken in der Schweiz in Auftrag gegeben, und in Zusammenarbeit mit \u00d6sterreich und Deutschland ist eine Studie zum Beitrag der Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke zur Versorgungssicherheit in Erarbeitung. Basierend auf diesen Abkl\u00e4rungen kann anschliessend gepr\u00fcft werden, ob eine F\u00f6rderung sinnvoll ist, und wenn ja, welches F\u00f6rderinstrument geeignet ist. Eine Festlegung der anzuwendenden F\u00f6rderinstrumente erachtet der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt als verfr\u00fcht.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1377043200000)\/","SubmittedBy":"Engler Stefan","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1528761600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1750809885617)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371686400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}