{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133552,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133552,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3552","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Probleme bei der Sanierung von Stockwerkeigentum","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit dem 1. Januar 1965 kennt das ZGB (Artikel\u00a0712a-712t) das Stockwerkeigentum. Stockwerkeigentum ist ausserordentlich begehrt und beliebt. Ein grosser Teil und immer mehr des neugeschaffenen Wohn- und Arbeitsraums in der Schweiz wird in dieser Form begr\u00fcndet und ver\u00e4ussert. Ebenfalls werden Mietwohnungen in Stockwerkeigentum umgewandelt. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Gleichzeitig erreichen die \u00e4lteren Stockwerkeigentumsbauten heute ein Alter, welches die Sanierung der Geb\u00e4udeh\u00fcllen und der Geb\u00e4udetechnik bedingt. Die gemeinschaftlichen Teile der Stockwerkeigentumseinheiten machen rund zwei Drittel des Geb\u00e4udewerts aus, sind also kapitalintensiv, verbunden mit einer entsprechend hohen finanziellen Belastung der Stockwerkeigent\u00fcmer bei einer Sanierung. Die Erneuerungsfonds sind in aller Regel zu wenig kapitalisiert, als dass die entsprechenden Kosten \u00fcber diese aufgebracht werden k\u00f6nnen. Und nicht alle Stockwerkeigent\u00fcmer k\u00f6nnen oder wollen diese Kosten tragen. Hinzu kommen vom Gesetz definierte Mindestquoren, welche f\u00fcr bauliche Massnahmen zu erreichen sind, damit solche realisiert werden k\u00f6nnen. Unterschiedliche Interessen und unterschiedliche Wohnvorstellungen erschweren das Zustandekommen solcher Quoren. Werden aber Sanierungen nicht vorgenommen, sinkt der Wert der gesamten Liegenschaft und damit auch der Wert derjenigen Stockwerkeigentumseinheiten, deren Eigent\u00fcmer eine Sanierung anstreben. Gleichzeitig sinkt die Sicherheit f\u00fcr die gew\u00e4hrten Hypothekardarlehen und damit f\u00fcr die Banken. Das Bundesamt f\u00fcr Wohnungswesen (BWO) spricht von einem \"Sanierungsstau\".</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Meinung des Interpellanten, dass, entsprechend obiger Begr\u00fcndung, bei der Sanierung von Stockwerkeigentum Probleme bestehen und diese, im Zuge der steigenden Zahl anstehender Sanierungen, ohne Gegenmassnahme zunehmen?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass diese Probleme durch eine flexiblere Ausgestaltung der heutigen Mehrheitsquoren und/oder durch verpflichtende und h\u00f6here Einzahlungen in die Erneuerungsfonds verbessert werden k\u00f6nnten?</p><p>3. Sieht er andere M\u00f6glichkeiten, um die aufgef\u00fchrten Probleme zu l\u00f6sen?</p><p>4. Erkennt er entsprechenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf?</p><p>5. Sieht er beim Stockwerkeigentum weitere Bereiche, welche revidiert werden m\u00fcssten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Dem Bundesrat ist bewusst, dass bei der Sanierung von Stockwerkeigentum teilweise Probleme bestehen und diese aufgrund der steigenden Zahl anstehender Sanierungen zunehmen k\u00f6nnten. In seiner Stellungnahme vom 1. Juni 2012 zur Motion Leutenegger Filippo 12.3168, \"Lockerung des Einstimmigkeitsprinzips im Stockwerkeigentum bei Ersatzneubau\", vom 14. M\u00e4rz 2012 hat er ausgef\u00fchrt, dass es besonders in gr\u00f6sseren Stockwerkeigent\u00fcmergemeinschaften in der Natur der Sache liegt, dass sich oft unterschiedliche Vorstellungen und Interessen gegen\u00fcberstehen, was die Beschlussfassung erschweren und Sanierungsprojekte verz\u00f6gern kann. Dies ist bei anderen gemeinschaftlichen Eigentumsformen wie zum Beispiel Wohnbaugenossenschaften oder Erbengemeinschaften aber h\u00e4ufig ebenfalls der Fall.</p><p>2. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 27. Februar 2013 zur Anfrage Chevalley 12.1127, \"Stockwerkeigentum und energetische Erneuerung\", vom 14. Dezember 2012 ausgef\u00fchrt hat, w\u00e4re eine \u00c4nderung der Mehrheitsquoren grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich. Jedoch w\u00fcrde dies die Beschlussfassung vermutlich nur in einzelnen F\u00e4llen erleichtern und deshalb keine weitreichende Verbesserung bewirken. Eine gesetzliche Verpflichtung der Eigent\u00fcmergemeinschaften zur Schaffung und ausreichenden Alimentierung eines Erneuerungsfonds k\u00f6nnte zwar die Probleme der Erneuerungsfinanzierung lindern. Es scheint jedoch nicht gerechtfertigt, nur f\u00fcr eine Eigentumsform entsprechende Auflagen zu machen, obwohl auch bei anderen die Mittel f\u00fcr notwendige Sanierungen h\u00e4ufig nicht zeitgerecht zur Verf\u00fcgung stehen. Zudem w\u00e4ren entsprechende Vorschriften zwangsl\u00e4ufig mit Vollzugsproblemen verbunden.</p><p>3. Untersuchungen des Bundesamtes f\u00fcr Wohnungswesen haben gezeigt, dass sich die Mitglieder von Stockwerkeigent\u00fcmergemeinschaften und die K\u00e4ufer von Eigentumswohnungen h\u00e4ufig wenig bewusst sind, welche Erneuerungs- und Finanzierungsaufgaben auf sie zukommen. Oftmals sind auch die eingesetzten Verwaltungen nicht in der Lage, l\u00e4ngerfristige Erneuerungs- und Finanzierungsplanungen vorzunehmen bzw. durchzusetzen. Zudem wird der Spielraum noch wenig genutzt, den die Gemeinschaften bei der Ausgestaltung ihrer Reglemente haben. Um diese L\u00fccken zu schliessen, entwickelt die Hochschule Luzern im Rahmen eines KTI-Projekts gegenw\u00e4rtig eine Toolbox f\u00fcr Verwaltungen und Wohnungseigent\u00fcmer. Diese wird Instrumente f\u00fcr die Entwicklung von Langzeitstrategien und zur Vermeidung von Sanierungsstau umfassen, wobei die Wissensvermittlung und die Prozessoptimierung im Vordergrund stehen. Am Projekt, dessen Resultate im Fr\u00fchjahr 2014 vorliegen sollen, sind auch die Verb\u00e4nde der Wohnungseigent\u00fcmer beteiligt, denen im Zusammenhang mit der Sensibilisierung und Wissensvermittlung eine zentrale Rolle zukommt.</p><p>4. Die Gesetzgebung sollte nach Meinung des Bundesrates erst aktiv werden, wenn \"weiche\" Massnahmen wie die geschilderten nicht wirken und Verz\u00f6gerungen bei Sanierungen dazu f\u00fchren sollten, dass wichtige \u00f6ffentliche Interessen tangiert werden.</p><p>5. Gegenw\u00e4rtig besteht auch f\u00fcr andere Bereiche des Stockwerkeigentums kein Revisionsbedarf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1377648000000)\/","SubmittedBy":"Vogler Karl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515645610)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371686400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}