{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133564,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133564,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3564","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Aus\u00fcbung des Optionsrechtes im Bereich der Krankenversicherung. Revision der Note conjointe mit Frankreich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit dem Inkrafttreten des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU (FZA) am 1. Juni 2002 unterstehen die in der Schweiz erwerbst\u00e4tigen Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger zusammen mit ihren nichterwerbst\u00e4tigen Familienangeh\u00f6rigen nach dem Erwerbsortsprinzip der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Frankreich gew\u00e4hrt ihnen ein Optionsrecht, sich wahlweise in der Schweiz oder im Wohnstaat f\u00fcr Krankheit zu versichern. Die Mehrheit der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger hat die private Option gew\u00e4hlt und wird bald bestraft. Sie m\u00fcssen sich nun zwingend im franz\u00f6sischen Krankenversicherungssystem versichern.</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat, damit die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger, welche in der Schweiz arbeiten, per 1. Juni 2014 nicht zwingend unter die staatliche Versicherung (CMU) fallen? </p><p>2. Hat er L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge, dass diesen Mitarbeitenden nicht gek\u00fcndet werden muss, wenn der Arbeitgeber 11 Prozent (!) der einkommensabh\u00e4ngigen Pr\u00e4mie an die obligatorische staatliche Versicherung nach Frankreich bezahlen m\u00fcsste? </p><p>3. Wie ernst nimmt er diese Situation, welche f\u00fcr viele grenznahe Unternehmen zu Schwierigkeiten f\u00fchren kann, insbesondere f\u00fcr KMU, wenn K\u00fcndigungen ausgesprochen werden m\u00fcssen?</p><p>4. Gedenkt er, bei den franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden zu intervenieren im Interesse der grenznahen Schweizer Unternehmen und ihrer franz\u00f6sischen Mitarbeitenden? </p><p>5. Sind dem Bundesrat m\u00f6gliche Kostenfolgen f\u00fcr die Unternehmen und auch die Grenzkantone bekannt, und kann er unterst\u00fctzend eingreifen?</p><p>6. Weshalb ist er nicht in der Lage, den betroffenen Grenzg\u00e4ngern wenigstens die M\u00f6glichkeit einzur\u00e4umen, auf ihr Optionsrecht unter den nachtr\u00e4glich ver\u00e4nderten Bedingungen zu verzichten und sich einem Schweizer Krankenversicherer ganz anzuschliessen?</p><p>7. Trifft es zu, dass demn\u00e4chst auch Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger aus Deutschland und \u00d6sterreich schlechtergestellt werden sollen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./4./6. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Antwort vom 26. Juni 2013 auf die Motion Barthassat 13.3336, \"Krankenversicherung f\u00fcr Schweizer B\u00fcrger mit Wohnsitz in Frankreich\", Gelegenheit, sich zu der vom Interpellanten aufgeworfenen Problematik zu \u00e4ussern. Der Bundesrat hat dabei ausgef\u00fchrt, dass er an der am 1. Februar 2013 in Kraft getretenen revidierten Vereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die Aus\u00fcbung des Optionsrechts im Bereich der Krankenversicherung (Note conjointe relative \u00e0 l'exercice du droit d'option en mati\u00e8re d'assurance maladie dans le cadre de l'Accord sur la libre circulation des personnes entre la Suisse et l'Union europ\u00e9enne) festh\u00e4lt. Er \u00e4usserte ebenfalls die Ansicht, dass grunds\u00e4tzlich in der Schweiz versicherungspflichtige Personen, die in Frankreich wohnen und gest\u00fctzt auf das Wahlrecht f\u00fcr eine franz\u00f6sische Privatversicherung optiert haben, aufgrund der Abschaffung der M\u00f6glichkeit der Privatversicherung im franz\u00f6sischen Recht nicht auf die Wahl des franz\u00f6sischen Krankenversicherungssystems zur\u00fcckkommen k\u00f6nnen, und lehnte es deshalb ab, erneut zur Frage der Aus\u00fcbung des Optionsrechts an die franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden zu gelangen.</p><p>2./3./5. Das in den Beziehungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz gem\u00e4ss Anhang II des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens geltende Koordinationsrecht im Bereich der sozialen Sicherheit sieht vor, dass Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger, die in der Schweiz eine Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben und in Frankreich wohnen, dem schweizerischen System der sozialen Sicherheit unterstellt sind. Sie m\u00fcssen sich daher grunds\u00e4tzlich in der obligatorischen schweizerischen Krankenversicherung versichern.</p><p>Mit bestimmten Nachbarstaaten, unter anderem mit Frankreich, wurde insbesondere f\u00fcr die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger als Ausnahme von diesem Prinzip das Optionsrecht im Bereich der Krankenversicherung vereinbart. Wenn die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen, sich von der Versicherungspflicht in der schweizerischen Krankenversicherung befreien lassen und sich im franz\u00f6sischen System gegen die Folgen von Krankheit versichern, dann bleiben sie trotzdem grunds\u00e4tzlich dem schweizerischen System der sozialen Sicherheit unterstellt. Das hat zur Folge, dass deren schweizerische Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, die gesetzlich nach franz\u00f6sischem Recht vorgesehenen Beitr\u00e4ge an die obligatorischen Sozialversicherungen in Frankreich zu entrichten. Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger, die in der gesetzlichen Krankenversicherung Frankreichs versichert sind, zahlen die entsprechenden Beitr\u00e4ge selbst. Deshalb sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf gegen\u00fcber den grenznahen schweizerischen Unternehmen.</p><p>Anders ist es bei Personen, die gest\u00fctzt auf das gem\u00e4ss Anhang II des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens geltende Koordinationsrecht dem franz\u00f6sischen System der sozialen Sicherheit unterstellt sind (z. B. eine Person, die in Frankreich wohnt und in der Schweiz und in Frankreich erwerbst\u00e4tig ist, wobei sie in Frankreich einen wesentlichen Teil ihrer Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben muss). In solchen F\u00e4llen ist der schweizerische Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlich nach franz\u00f6sischem Recht vorgesehenen Beitr\u00e4ge an die obligatorischen Sozialversicherungen in Frankreich zu bezahlen. Daran hat sich seit dem Inkrafttreten des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens nichts ge\u00e4ndert.</p><p>7. Der Bundesrat hat keine Kenntnisse von vergleichbaren \u00c4nderungen im deutschen oder \u00f6sterreichischen Recht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1377043200000)\/","SubmittedBy":"Lehmann Markus","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380240000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690496494203)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371686400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}