{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133566,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133566,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3566","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Personalverleih. Eind\u00e4mmen der zunehmenden Fire-and-Hire-Logik auf dem Arbeitsmarkt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die von verliehenen Personen geleistete Arbeit hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Seit der Personenfreiz\u00fcgigkeit hat diese Dynamik durch die fast unbeschr\u00e4nkte M\u00f6glichkeit, Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger anzustellen, noch zus\u00e4tzlich Auftrieb erhalten. Der Personalverleih tr\u00e4gt dazu bei, die Beziehungen zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundlegend zu \u00e4ndern. Dies hat bedeutende Auswirkungen auf die Sozialversicherungen, zum Beispiel auf die Arbeitslosenversicherung, die h\u00e4ufig als \"Ausgleichskasse\" f\u00fcr Zeiten der Unt\u00e4tigkeit herhalten muss, auf die Sozialleistungen (Working Poor mit Tiefstl\u00f6hnen) oder auch auf die Gesellschaft, denn dadurch entsteht Planungsunsicherheit f\u00fcr die pers\u00f6nliche und famili\u00e4re Zukunft dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In einem 2008 ver\u00f6ffentlichten Bericht schreibt das Seco, dass der Arbeitnehmerschutz trotzdem gut sei und durch das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und die anderen Gesetze (Obligationenrecht, Arbeitsgesetz, Bundesgesetz \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge usw.) ausreichend sichergestellt werden k\u00f6nne. In Wirklichkeit besteht jedoch ein grundlegender Unterschied zwischen einem Verleihvertrag und einem \"normalen\" Arbeitsvertrag. Die in Artikel\u00a019 Absatz\u00a04 AVG aufgef\u00fchrten K\u00fcndigungsfristen sind deutlich k\u00fcrzer als die Mindestk\u00fcndigungsfristen im OR (Art. 335a und folgende). Die K\u00fcndigungsfrist betr\u00e4gt in den ersten drei Monaten eines Personalverleihs n\u00e4mlich nur zwei Tage und in der Zeit vom vierten bis und mit dem sechsten Monat nur sieben Tage. Hingegen umfasst die K\u00fcndigungsfrist im OR nach Ablauf der Probezeit mindestens einen Monat. Dies wirft folgende Fragen auf:</p><p>1. Wie viele Stunden wurden in den letzten zehn Jahren in der Schweiz durch private Arbeitsvermittler vermittelt?</p><p>2. Welche Faktoren f\u00f6rdern deren Zunahme?</p><p>3. Ist die Zunahme im ganzen Land gleich, oder gibt es regionale Unterschiede?</p><p>4. Wie viele dieser Stunden werden von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern geleistet?</p><p>5. Wie beurteilt die Regierung die Gefahr - derzeitiger oder k\u00fcnftiger - struktureller Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt oder in der Gemeinschaft?</p><p>6. K\u00f6nnte sich der Bundesrat vorstellen, Artikel\u00a019 Absatz\u00a04 AVG aufzuheben, damit die gleichen Mindestk\u00fcndigungsfristen nach OR (Art. 335a und folgende) auch f\u00fcr die von privaten Arbeitsvermittlern angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich werden?</p><p>7. Wenn nicht: H\u00e4lt es der Bundesrat nicht f\u00fcr angemessen, die durch diese erh\u00f6hte Flexibilit\u00e4t verursachten Mehrkosten dem betreffenden Sektor aufzub\u00fcrden, zum Beispiel durch erh\u00f6hte Beitr\u00e4ge an die Arbeitslosenversicherung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. 2002 wurden in der Schweiz 83,4 Millionen Einsatzstunden im Personalverleih gemeldet. 2012 waren es 158,8 Millionen Stunden. Dies bedeutet einen Anstieg von 90 Prozent.</p><p>2. Die Tempor\u00e4rarbeit (Personalverleih) hat in der Schweiz seit Anfang der Neunzigerjahre stetig an Bedeutung gewonnen. Ihr Anteil am Besch\u00e4ftigungsvolumen stieg von rund 0,5 Prozent in der ersten H\u00e4lfte der 1990er-Jahre auf etwa 1,2 Prozent zu Beginn der 2000er-Jahre und auf rund 2 Prozent in den Jahren 2008 bis 2012. Ihre Bedeutung schwankte jeweils relativ stark mit der Konjunktur. Eine Zunahme des Personalverleihs war in den letzten zehn Jahren in den meisten europ\u00e4ischen L\u00e4ndern zu beobachten. In Frankreich, Deutschland, \u00d6sterreich oder in den Beneluxstaaten hat Tempor\u00e4rarbeit eine \u00e4hnlich grosse Bedeutung wie in der Schweiz, in Irland und im Vereinigten K\u00f6nigreich ist ihre Bedeutung noch h\u00f6her. Ursache f\u00fcr die Zunahme der Tempor\u00e4rarbeit ist in erster Linie das wachsende Bed\u00fcrfnis der Unternehmen nach kurzfristig und flexibel einsetzbaren Arbeitskr\u00e4ften, andererseits aber auch der Wunsch der Erwerbst\u00e4tigen. Mit der Einf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit haben sich die Rekrutierungsm\u00f6glichkeiten der Schweizer Personalverleiher auf den EU-/Efta-Raum erweitert. Ein genereller Trend zu befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnissen ist in der Schweiz in den letzten beiden Jahrzehnten allerdings nicht festzustellen.</p><p>3. Zwischen 2002 und 2012 wuchs der Anteil des Personalverleihs am Arbeitsvolumen in der Schweiz von 1,1 Prozent auf 2,1 Prozent. \u00dcberdurchschnittliche Zunahmen im Besch\u00e4ftigungsanteil verzeichneten dabei das Tessin (von 0,7 auf 2,1 Prozent), die Zentralschweiz (von 0,7 auf 2,0 Prozent) sowie die Genferseeregion (von 1,6 auf 2,8 Prozent). Im Jahr 2012 wiesen die Nordwestschweiz mit 2,7 Prozent und die Genferseeregion mit 2,8 Prozent die h\u00f6chsten Anteile an Tempor\u00e4rarbeit auf. Unter dem Schweizer Durchschnitt lag der Anteil demgegen\u00fcber im Espace Mittelland mit 1,8 Prozent und im Kanton Z\u00fcrich sowie in der Ostschweiz mit je 1,6 Prozent.</p><p>4. Die gemeldeten Einsatzstunden lassen sich nicht auf Grenzg\u00e4nger und \u00fcbrige Personen aufschl\u00fcsseln. Gem\u00e4ss Grenzg\u00e4ngerstatistik des BFS waren im vierten Quartal 2012 in der Arbeitsvermittlungsbranche (Arbeitsvermittlung und Personalverleih) 17 234 Grenzg\u00e4nger besch\u00e4ftigt. Am meisten davon waren in den Kantonen Genf (4836), Tessin (3880), Basel-Stadt (2614) und Waadt (1944) t\u00e4tig. In diesen Zahlen sind sowohl die Personen, die im Verleihbetrieb selber t\u00e4tig sind, als auch das verliehene Personal enthalten.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigung vor allem in der S\u00fcd- und der Westschweiz stark zugenommen hat. Verschiedene Instrumente stehen zur Verf\u00fcgung, um allf\u00e4lligen negativen Auswirkungen daraus zu begegnen. Um missbr\u00e4uchliche Unterschreitungen der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen zu verhindern, wurden im Zusammenhang mit der Einf\u00fchrung des freien Personenverkehrs flankierende Massnahmen (Flam) eingef\u00fchrt. Diese erm\u00f6glichen die Kontrolle der Einhaltung der minimalen oder \u00fcblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen am Arbeitsort. Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) stehen Instrumente zur Unterst\u00fctzung von Stellensuchenden zur Verf\u00fcgung. Generell sind Investitionen in die Aus- und Weiterbildung ein Mittel, um negative Auswirkungen auf den schweizerischen Arbeitsmarkt abzuwenden. K\u00fcrzlich verfasste Studien zur Besch\u00e4ftigungsentwicklung und Arbeitslosigkeit haben gezeigt, dass die Einwanderung und der Zuwachs der Grenzg\u00e4ngerbesch\u00e4ftigung nur geringf\u00fcgige Auswirkungen auf die Besch\u00e4ftigung und die Arbeitslosigkeit gehabt haben. Traditionell liegt die Arbeitslosigkeit im Kanton Tessin \u00fcber dem Schweizer Durchschnitt. W\u00e4hrend die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Kanton Tessin in der Periode 2002-2012 gegen\u00fcber den zehn Jahren vor Inkrafttreten des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) von 4,8 auf 4,1 Prozent gesunken ist, blieb die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Schweiz in der Periode 2002-2012 (3,0 Prozent) gegen\u00fcber der Periode 1991-2001 (3,1 Prozent) relativ konstant. Damit hat sich das Niveau der Arbeitslosigkeit im Kanton Tessin dem Schweizer Durchschnitt angen\u00e4hert.</p><p>6. Der Personalverleih ist ein flexibles Arbeitsmarktinstrument. In Zeiten grosser Nachfrage und bei Engp\u00e4ssen k\u00f6nnen Firmen rasch die n\u00f6tigen Arbeitskr\u00e4fte rekrutieren. Der Personalverleih entspricht diesem betriebs- und volkswirtschaftlichen Bed\u00fcrfnis. Auch w\u00fcnschen gewisse Arbeitskr\u00e4fte diese Flexibilit\u00e4t. Tempor\u00e4rarbeit kann f\u00fcr Arbeitslose oder junge Arbeitskr\u00e4fte zudem eine Br\u00fcckenfunktion ins Erwerbsleben bedeuten oder auch Personen, die nur vor\u00fcbergehend einer Erwerbsarbeit nachgehen wollen, den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) kennt in den ersten drei Monaten eine K\u00fcndigungsfrist von zwei Arbeitstagen (eine K\u00fcndigung \u00fcber das Wochenende ist daher nicht m\u00f6glich), im vierten bis sechsten Monat eine K\u00fcndigungsfrist von sieben Tagen. Nach Obligationenrecht (OR) betr\u00e4gt die K\u00fcndigungsfrist sieben Tage (Kalendertage) w\u00e4hrend der Probezeit (maximal drei Monate), danach einen Monat. Diese unterschiedliche Behandlung, die sich ausschliesslich auf die ersten sechs Monate bezieht, erscheint angesichts der Bed\u00fcrfnisse der Wirtschaft und der Stellensuchenden vertretbar.</p><p>7. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Arbeitskr\u00e4fte verschiedener Branchen einem unterschiedlich hohen Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt sind. Dennoch hat der Bundesrat bewusst auf eine Differenzierung der ALV-Pr\u00e4mien nach Branchen und Wirtschaftszweigen verzichtet. Einerseits w\u00e4ren Branchen wie beispielsweise das Gastgewerbe oder die pers\u00f6nlichen Dienstleistungen, die Arbeitspl\u00e4tze f\u00fcr wenig qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte anbieten, besonders betroffen. Die Stellung dieser Erwerbst\u00e4tigen auf dem Arbeitsmarkt w\u00fcrde durch h\u00f6here Lohnnebenkosten geschw\u00e4cht und der Solidarit\u00e4tsgedanke der ALV verringert. Schliesslich w\u00e4re die Einf\u00fchrung risikogerechter ALV-Pr\u00e4mien f\u00fcr den Bund und die Unternehmen mit einem erheblichen administrativen Zusatzaufwand verbunden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1377648000000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380240000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690547786090)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371686400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}