{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133614,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133614,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3614","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"M\u00f6glichkeit zur Festlegung w\u00fcrdiger kantonaler Mindestl\u00f6hne","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zu unterbreiten zur \u00c4nderung des geltenden Rechts: Die kantonalen Exekutiv- und Legislativbeh\u00f6rden sollen dadurch die M\u00f6glichkeit erhalten, unter Einhaltung des Bundesrechts kantonale Mindestl\u00f6hne festzulegen, die ein w\u00fcrdiges Leben erlauben. Diese Mindestl\u00f6hne k\u00f6nnten sich je nach Branche und nach Beruf in allen Unternehmen und Wirtschaftszweigen des Kantons unterscheiden, m\u00fcssten aber einem bestimmten Prozentsatz des nationalen Medianlohns entsprechen. </p><p>Nicht davon tangiert w\u00e4ren:</p><p>1. Branchen, in denen es einen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gibt, der einen Mindestlohn in Zahlen festlegt;</p><p>2. die Unternehmen, die einen GAV unterzeichnet haben, der nicht allgemeinverbindlich ist, aber auch einen Mindestlohn in Zahlen festlegt.</p>","ReasonText":"<p>Mit der Einf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit zwischen der Schweiz und der EU hat das Parlament flankierende Massnahmen erlassen. Trotz dieser Massnahmen l\u00e4sst sich feststellen, dass die L\u00f6hne insbesondere in den grenznahen Kantonen unter Druck geraten. Die Gr\u00fcnde liegen in der Personenfreiz\u00fcgigkeit und in der Tatsache, dass gewisse Arbeitgeber Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger bevorzugen, weil sie bereit sind, zu sehr tiefen L\u00f6hnen zu arbeiten. </p><p>Um dieser unbefriedigenden Situation entgegenzuwirken, haben mehrere Kantone bereits Initiativen angenommen, die es den kantonalen Beh\u00f6rden erlauben, unter bestimmten Bedingungen Mindestl\u00f6hne festzusetzen. Andere werden dar\u00fcber demn\u00e4chst diskutieren. Nach dem Bundesgerichtsentscheid vom 8. April 2010 w\u00fcrde es aber das geltende Bundesrecht lediglich erlauben, Mindestl\u00f6hne festzulegen, die \u00e4hnlich sind wie das Einkommen nach Sozialversicherungs- oder Sozialhilfesystem, das gerade nicht mehr zu Sozialhilfe- und Sozialversicherungsleistungen berechtigt. Dies kann allerdings nicht dazu dienen, den Lohndruck gen\u00fcgend zu bremsen. </p><p>Dank der vorliegenden Motion sollen die kantonalen Beh\u00f6rden w\u00fcrdige und differenzierte Mindestl\u00f6hne festlegen k\u00f6nnen. </p><p>Eine solche Massnahme, die den kantonalen Beh\u00f6rden und allenfalls in letzter Instanz auch den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern freies Ermessen einr\u00e4umt, w\u00fcrde die Bek\u00e4mpfung von Lohndumping erleichtern, die Stellen der einheimischen Arbeitskr\u00e4fte retten und k\u00f6nnte dazu beitragen, dass weniger Personen, die keine Arbeit mehr finden oder deren Lohn nicht ausreicht, um ihrer Familie ein w\u00fcrdiges Leben zu erm\u00f6glichen, Sozialhilfe in Anspruch nehmen m\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Zust\u00e4ndigkeiten des Bundes im Bereich des Arbeitsrechts ergeben sich aus Artikel\u00a0110 BV f\u00fcr die \u00f6ffentlich-rechtliche Gesetzgebung und aus Artikel\u00a0122 BV f\u00fcr die zivilrechtliche Gesetzgebung. Der Bund hat von seinen verfassungsm\u00e4ssigen Kompetenzen im Bereich des Arbeitsrechts in weitem Umfang Gebrauch gemacht. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtes kann eine kantonale Kompetenz, einen Mindestlohn aus polizeilichen oder sozialpolitischen Gr\u00fcnden festzulegen, nicht ausgeschlossen werden. Hingegen haben die Kantone laut Bundesverfassung nicht die Kompetenz, gesetzliche Mindestl\u00f6hne festzulegen, die \u00fcber einen Lohn in der N\u00e4he der Sozialhilfeschwelle hinausgehen. Die Motion verlangt also eine \u00c4nderung der Kompetenzen bei der Festlegung der L\u00f6hne.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass keine \u00fcberzeugenden Gr\u00fcnde f\u00fcr ein solches Vorgehen bestehen. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr (EntsG) hat der Gesetzgeber bereits eine Reihe von Kompetenzen an die Kantone delegiert. Er hat ihnen insbesondere erlaubt, auf Antrag der zust\u00e4ndigen tripartiten Kommission, im Fall wiederholter missbr\u00e4uchlicher Lohnunterbietungen entweder durch die erleichterte Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen oder durch den Erlass von Normalarbeitsvertr\u00e4gen zwingende Mindestl\u00f6hne festzulegen. Die Kantone verf\u00fcgen damit bereits \u00fcber die notwendigen Instrumente zur Bek\u00e4mpfung von Lohnunterbietungen und werden im Vollzug seit 2013 u. a. mittels Audits durch das Seco zus\u00e4tzlich unterst\u00fctzt. Im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung der Motion der WAK-S 13.3668 wird gepr\u00fcft werden, ob die heutigen flankierenden Massnahmen gen\u00fcgen und ob es im Bereich des Vollzugs Verbesserungsm\u00f6glichkeiten gibt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die heutigen Instrumente, die ausdr\u00fccklich f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Lohnunterbietungen eingef\u00fchrt wurden, wirksam sind.</p><p>Verschiedene Studien zur Lohnentwicklung nach der Einf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit mit der Europ\u00e4ischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie die Berichte zur Arbeitsmarktbeobachtung haben keinen allgemeinen Lohndruck in der Schweiz feststellen k\u00f6nnen. Zudem schliessen die Studien zu den Auswirkungen der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf die Besch\u00e4ftigung weder auf Verdr\u00e4ngungseffekte noch auf eine Substitutionsbeziehung zwischen Arbeitskr\u00e4ften aus dem In- und Ausland.</p><p>Die aktuellen Zahlen des Bundesamtes f\u00fcr Statistik zeigen, dass Personen in Haushalten mit hoher Erwerbspartizipation generell die tiefsten Armutsquoten aufweisen. Zur Reduktion der Armut h\u00e4lt der Bundesrat die Einf\u00fchrung von staatlichen Mindestl\u00f6hnen auf Bundes- oder Kantonsebene nicht f\u00fcr ein angemessenes Instrument. Mit der Einf\u00fchrung eines gesetzlichen Mindestlohnes allein k\u00f6nnte das Problem der Armut nicht gel\u00f6st werden; vielmehr k\u00f6nnten dadurch die bisherigen guten Ergebnisse auf dem Arbeitsmarkt, d. h. die hohe Erwerbsquote und die niedrige Arbeitslosenquote, gef\u00e4hrdet werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die Lohnbildungspolitik in der Schweiz, welche die Festlegung der Mindestl\u00f6hne den Sozialpartnern \u00fcberl\u00e4sst, bew\u00e4hrt hat. Das heutige System ist am besten in der Lage, den regionalen und wirtschaftlichen Besonderheiten der verschiedenen Wirtschaftszweige Rechnung zu tragen. Die Einf\u00fchrung eines staatlichen Mindestlohnes w\u00fcrde einen Bruch mit der bisherigen Lohnbildungspolitik in der Schweiz bedeuten. Angesichts der guten Ergebnisse des Schweizer Arbeitsmarktes scheint dieses Unterfangen dem Bundesrat zu riskant.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1379030400000)\/","SubmittedBy":"van Singer Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690527648977)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371772800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}