{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133640,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133640,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3640","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kompetenzausweitung von Schweizer Beh\u00f6rden durch autonome Anpassung an EU-Recht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der k\u00fcrzlich beschlossenen Revision der StromVV ist auch eine Informationspflicht gegen\u00fcber der Elcom verabschiedet worden. Stromunternehmen m\u00fcssen der Aufsichtsbeh\u00f6rde Informationen \u00fcber Handelsaktivit\u00e4ten, den Kraftwerksbetrieb und Insiderinformationen liefern, sofern sie diese Angaben auch gegen\u00fcber den europ\u00e4ischen Beh\u00f6rden machen. Die EU schreibt die Erhebung dieser Daten bei einer Teilnahme am Energiehandel vor, damit Insidergesch\u00e4fte verhindert und die M\u00e4rkte \u00fcberwacht werden k\u00f6nnen. </p><p>Mit der - autonomen - Einf\u00fchrung der Informationspflicht ist ein wichtiger Schritt hin zu einer k\u00fcnftigen Aufsicht der Elcom \u00fcber den Energiehandel gemacht worden. Das stellt eine neue Kompetenz dar. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er grunds\u00e4tzlich ein solches Vorgehen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit?</p><p>2. Welche anderen Beh\u00f6rden haben in den vergangenen Jahren ihre Kompetenzen auf der Basis \"unbedeutender\", autonomer Anpassungen an EU-Recht ausgeweitet? Wie viele solcher Anpassungen wurden insgesamt vorgenommen?</p><p>3. In welchen Bereichen sind Kompetenzausweitungen von Schweizer Beh\u00f6rden aufgrund von Anpassungen ans europ\u00e4ische Recht geplant?</p><p>4. Wie stellt er in diesen F\u00e4llen sicher, dass die Mitsprache von Stimmvolk und Parlament gew\u00e4hrleistet ist?</p><p>5. Mit welchen Massnahmen k\u00f6nnte aus Sicht des Bundesrates eine Verbesserung der Transparenz und Mitwirkung bereits im Vorfeld erreicht werden? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Elcom beobachtet und \u00fcberwacht die Entwicklung der Elektrizit\u00e4tsm\u00e4rkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in allen Landesteilen (Art. 22 Abs. 3 des Stromversorgungsgesetzes, StromVG, SR 734.7). Analysen des Elektrizit\u00e4tsgrosshandels geh\u00f6ren damit bereits unter dem bestehenden Gesetzesrecht zum Aufgabenbereich der Elcom, unter anderem da Bez\u00fcge zur Versorgungssicherheit und zur Nutzung des grenz\u00fcberschreitenden \u00dcbertragungsnetzes bestehen. Artikel\u00a025 StromVG sieht f\u00fcr den Vollzug des Gesetzes durch die Elcom auch Auskunftspflichten der Elektrizit\u00e4tsversorgungsunternehmen vor. Rechtsstaatlich gesehen ist die Konkretisierung bereits bestehender gesetzlicher Kompetenzen durch die Artikel\u00a026a ff. der Stromversorgungsverordnung (StromVV, SR 734.71) unproblematisch.</p><p>Die Europ\u00e4ische Union (EU) hat im Nachgang zur Finanzkrise Regeln f\u00fcr die Integrit\u00e4t und Transparenz des Energiegrosshandelsmarktes erlassen. Ziel dieser Regeln ist es, einen offenen und fairen Wettbewerb auf den Energiegrosshandelsm\u00e4rkten (Elektrizit\u00e4t und Erdgas) zu gew\u00e4hrleisten. In der Schweiz ans\u00e4ssige Teilnehmer am EU-Energiebinnenmarkt sind aufgrund der Regeln in der EU verpflichtet, f\u00fcr Energiegrosshandelsprodukte mit Lieferort in der EU Handelsdaten an die europ\u00e4ische Agentur Acer, die f\u00fcr die Zusammenarbeit der Energieregulatoren zust\u00e4ndig ist, zu liefern. Mit der am 30. Januar 2013 vom Bundesrat beschlossenen \u00c4nderung der Stromversorgungsverordnung soll sichergestellt werden, dass die Elcom im Elektrizit\u00e4tsbereich von den Schweizer Akteuren dieselben Daten erh\u00e4lt wie die europ\u00e4ische Agentur Acer. Die Elcom erh\u00e4lt mit den Artikeln 26a ff. StromVV keine neuen Aufgaben, sondern lediglich ein zus\u00e4tzliches Instrument, um die ohnehin bestehenden Aufgaben zu erf\u00fcllen. F\u00fcr die in der Schweiz ans\u00e4ssigen Stromh\u00e4ndler, die am EU-Energiebinnenmarkt teilnehmen und deswegen ohnehin bereits der Informationspflicht gegen\u00fcber Acer unterliegen, bedeutet die Pflicht zur Meldung derselben Daten auch an die Elcom keinen zus\u00e4tzlichen Aufwand. Bei der Erf\u00fcllung der Meldepflicht in der EU sind einzig die dort zu liefernden Informationen auch der Elcom als schweizerischer Beh\u00f6rde zu \u00fcbermitteln. Die Meldepflicht gegen\u00fcber der Elcom erh\u00f6ht auch in der Schweiz die Transparenz im Elektrizit\u00e4tsmarkt, was letztlich Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommt.</p><p>2.-5. Die Kompetenzen der Schweizer Beh\u00f6rden sind in den entsprechenden Rechtsgrundlagen festgehalten. Sie wurden alle auf demokratischem Weg vom Parlament oder vom Schweizer Stimmvolk genehmigt. Es gibt keinen Kompetenztransfer, der nicht vorg\u00e4ngig den gem\u00e4ss Bundesverfassung kompetenten Stellen zur Zustimmung unterbreitet wurde. Dies gilt auch f\u00fcr eine m\u00f6gliche autonome \u00dcbernahme von EU-Recht. Es gibt folglich keine Anpassungen, ob unbedeutende oder nicht, von Kompetenzen von Schweizer Beh\u00f6rden an das EU-Recht, die nicht Gegenstand eines Zustimmungsverfahrens gem\u00e4ss unserer Rechtsordnung gewesen w\u00e4ren. Hinzu kommt, dass der Bundesrat seit 1988 in seinen Botschaften an die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te bei Rechtsvorlagen mit grenz\u00fcberschreitenden Auswirkungen ein Sonderkapitel vorsieht, in dem er das Verh\u00e4ltnis der einzelnen Bestimmungen zum europ\u00e4ischen Recht erl\u00e4utert (Art. 141 Abs. 2 Bst. a des Bundesgesetzes \u00fcber die Bundesversammlung, Parlamentsgesetz, ParlG, SR 171.10). Es geht bei diesem Streben nach Parallelit\u00e4t nicht darum, das europ\u00e4ische Recht automatisch nachzuvollziehen, wohl aber darum, zu verhindern, dass ungewollt und unn\u00f6tigerweise neue Rechtsunterschiede geschaffen werden, welche die grunds\u00e4tzlich angestrebte gegenseitige Anerkennung der Rechtsvorschriften auf europ\u00e4ischer Ebene behindern (siehe Bericht zur Stellung der Schweiz im europ\u00e4ischen Integrationsprozess vom 24. August 1988, BBl 1988 III 380). Die autonome \u00dcbernahme von EU-Recht erfolgt immer im Rahmen eines Gesetzes oder einer Verordnung und erf\u00fcllt folglich alle demokratischen Anforderungen hinsichtlich der Annahme solcher Erlasse. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Mitwirkung des Parlamentes und gegebenenfalls des Volks wichtig ist und dass sie auch im Verfahren der autonomen \u00dcbernahme von EU-Recht angemessen sichergestellt ist. Was die Transparenz anbelangt, informiert der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen und die Kantone regelm\u00e4ssig \u00fcber die Entwicklungen der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Letztere beispielsweise auch im Rahmen des 2012 aufgenommenen Europadialogs). Diese Informationen sollen die Mitwirkung des Parlamentes und der Kantone an den vom Autor der Interpellation angesprochenen Prozessen erleichtern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1377648000000)\/","SubmittedBy":"Knecht Hansj\u00f6rg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380240000000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|10","Category":null,"Modified":"\/Date(1690529540307)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371772800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Europapolitik"}}