{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133654,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133654,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3654","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zulassung von qualitativ hochstehenden Gentests im In- und Ausland","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Durch die amerikanische Schauspielerin Angelina Jolie, die sich nach einem positiven Gentest vorsorglich die Br\u00fcste abnehmen liess, ist auch die Schweizer \u00d6ffentlichkeit mit der Frage Gentest-orientierter Fr\u00fcherkennungs- und Vorsorge-Untersuchungen konfrontiert. Auf der Analysenliste des Bundes ist der sogenannte BRCA1/BRCA2-Gentest als erstattungspflichtige Analyse aufgef\u00fchrt. An sich sieht Artikel\u00a021 der Verordnung \u00fcber genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) auch vor, dass zyto- oder molekulargenetische Untersuchungen im Ausland durchgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen, wenn die Durchf\u00fchrung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik gew\u00e4hrleistet ist. Dennoch ist nicht klar, wieweit diese Tests unter das Territorialprinzip fallen, wieweit auch ausl\u00e4ndische Anbieter ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.</p><p>Dazu habe ich folgende Fragen:</p><p>1. Neben Schweizer Laboratorien bieten auch ausl\u00e4ndische Firmen die Durchf\u00fchrung des BRCA1/BRCA2-Tests in Zusammenarbeit mit Schweizer Labors in der Schweiz an. Die Durchf\u00fchrung im Ausland hat f\u00fcr die Patienten den grossen Vorteil, dass die Tests in einer hohen Qualit\u00e4t durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen und dass die jeweilige Interpretation der Ergebnisse auf einem sehr breiten Mengenger\u00fcst basiert. Vergleichbare Datenmengen liegen in den Schweizer Labors anscheinend nicht vor. Deshalb sind die Resultate ausl\u00e4ndischer Anbieter viel genauer und aussagekr\u00e4ftiger, liegen schneller vor und sollen zudem weit kosteng\u00fcnstiger sein. Ist es nicht im Interesse der Patienten sowie der Krankenkassen aufgrund der vergleichbar tieferen Kosten sinnvoll, Tests dieser Anbieter in der Schweiz k\u00fcnftig zuzulassen?</p><p>2. Einzelne Krankenversicherer verg\u00fcten diese genetischen Analysen in ausl\u00e4ndischen Speziallabors bereits aus der Grundversicherung, weil sie davon \u00fcberzeugt sind, dass die Durchf\u00fchrung dieser speziellen Gentests und deren Resultate qualitativ besser und akkurater sind, als sie in der Schweiz durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Weil die Leistung durch Schweizer Labors koordiniert und abgewickelt wird, sind auch die Qualit\u00e4tsanforderungen gem\u00e4ss Artikel\u00a021 GUMV sichergestellt. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit vertritt jedoch die Meinung, dass das im KVG geltende Territorialit\u00e4tsprinzip die Kosten\u00fcbernahme durch einen Krankenversicherer noch ausschliesst. W\u00e4re es nicht angebracht, die Kosten\u00fcbernahme auch unter dem Territorialit\u00e4tsprinzip zu gestatten, wenn klar ist, dass diese Untersuchungen hinsichtlich Patientennutzen grosse Vorteile bieten?</p><p>3. In diesem Zusammenhang interessiert auch, ob es im Rahmen des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU einem Sozialversicherungstr\u00e4ger im Allgemeinen erlaubt ist oder erlaubt werden sollte, bestimmte Leistungsbez\u00fcge seiner Versicherten im Ausland zu gestatten.</p><p>4. Und schliesslich: Wie kann auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Schweizer Patientinnen und Patienten solch aufwendige Gentests rasch und in einer einwandfreien Qualit\u00e4t erhalten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. BRCA1- und BRCA2-Untersuchungen werden in der Schweiz durch Laboratorien mit entsprechender Bewilligung durchgef\u00fchrt und k\u00f6nnen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden. Dem zust\u00e4ndigen Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG), welches das Thema derzeit aktiv behandelt, sind keine Anhaltspunkte bekannt, dass Qualit\u00e4tsunterschiede zu ausl\u00e4ndischen Unternehmen bestehen. Gem\u00e4ss der Verordnung \u00fcber genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV) ist es zwar erlaubt, molekulargenetische Untersuchungen im Ausland unter Gew\u00e4hrleistung des Stands von Wissenschaft und Technik durchf\u00fchren zu lassen. Im Unterschied zu schweizerischen Laboratorien besteht aber f\u00fcr das BAG keine rechtliche M\u00f6glichkeit, Kontrollen zur Qualit\u00e4tssicherung in diesen Laboratorien durchzuf\u00fchren. Die gest\u00fctzt auf Anhang 1 GUMV anwendbaren europ\u00e4ischen ISO-Normen sehen jedoch vor, dass es in der Verantwortung des schweizerischen Laboratoriums liegt, einen Auftragnehmer auszuw\u00e4hlen, der die Qualit\u00e4tsanforderungen erf\u00fcllt. Auch ist die zeitliche Verf\u00fcgbarkeit der schweizerischen Untersuchungen gen\u00fcgend sichergestellt: Die Befundungen liegen in der Schweiz durchschnittlich innert f\u00fcnf Wochen vor. Was die Tarifierung betrifft, so ist jederzeit eine Anpassung m\u00f6glich. Entsprechende Schritte sind denn auch eingeleitet worden. Aus Sicht des Bundesrates besteht damit keine Notwendigkeit, diese Untersuchungen im Ausland durchzuf\u00fchren.</p><p>2. Die OKP ist an das Territorialit\u00e4tsprinzip gebunden, d. h., es werden grunds\u00e4tzlich nur jene Leistungen \u00fcbernommen, die in der Schweiz erbracht werden. Ausnahmen bilden Leistungen, die in der Schweiz nicht erbracht werden k\u00f6nnen, sowie Notfallbehandlungen. Unter der geltenden rechtlichen Regelung des Krankenversicherungsgesetzes (SR 832.10) bestehen keine ausreichenden Gr\u00fcnde, um vom Territorialit\u00e4tsprinzip abzuweichen. In Bezug auf Laboranalysen, die in der Schweiz nicht erbracht werden k\u00f6nnen, gibt es die M\u00f6glichkeit, Antr\u00e4ge betreffend Aufnahme eines Vermerks zur Kosten\u00fcbernahme der im Ausland erbrachten Leistungen in die Analysenliste an das BAG zu stellen. Diese werden anschliessend der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Analysen, Mittel und Gegenst\u00e4nde unterbreitet, welche eine Empfehlung hinsichtlich Kosten\u00fcbernahme durch die OKP abgibt, auf deren Basis der Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern den Entscheid f\u00e4llt.</p><p>3. Gest\u00fctzt auf das europ\u00e4ische Koordinationsrecht f\u00fcr die soziale Sicherheit, das die Schweiz mit dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen \u00fcbernommen hat, k\u00f6nnen sich die Versicherten unter gewissen Bedingungen mit der vorherigen Zustimmung des Krankenversicherers zum Zwecke einer bestimmten Behandlung in einen anderen Mitgliedstaat begeben. Als Nachweis dazu dient die Bescheinigung S2. Der Krankenversicherer muss die Zustimmung erteilen, wenn die betreffende Behandlung Teil der Leistungen ist, die nach den Rechtsvorschriften des Wohnstaates der betreffenden Person vorgesehen sind, und ihr diese Behandlung nicht innerhalb eines in Anbetracht ihres derzeitigen Gesundheitszustands und des voraussichtlichen Verlaufs ihrer Krankheit medizinisch vertretbaren Zeitraums gew\u00e4hrt werden kann. Das BAG hat in einem Rundschreiben vom 24. Juli 2013 nochmals auf die Ausnahmef\u00e4lle hingewiesen, in denen die OKP die Kosten von Leistungen \u00fcbernimmt, die im Ausland erbracht werden, und festgehalten, dass die Durchf\u00fchrung von Laboranalysen im Ausland aus Untersuchungsproben in der Schweiz nicht unter diese Ausnahmen f\u00e4llt.</p><p>4. Die Konzeption der Anforderungen an die Qualit\u00e4tssicherung sowie die Kontrolle von deren Erf\u00fcllung ist aus Sicht der Krankenversicherungsgesetzgebung grunds\u00e4tzlich Aufgabe der Tarifpartner. Im Laborbereich existiert das Organ der Qualab (Schweizerische Kommission f\u00fcr Qualit\u00e4tssicherung im medizinischen Labor), welches die Qualit\u00e4tssicherung umsetzt. Zudem sieht das Bundesgesetz \u00fcber genetische Untersuchungen beim Menschen (SR 810.12) eine beh\u00f6rdliche Kontrolle von medizinisch-genetischen Laboratorien vor, die unter Ber\u00fccksichtigung der anwendbaren europ\u00e4ischen ISO-Normen unter anderem auch die Vergabe von Unterauftr\u00e4gen ins In- und Ausland \u00fcberpr\u00fcft. Der Bundesrat hat keine Anhaltspunkte, dass das geltende System unzul\u00e4nglich ist. Entsprechend sieht er keinen Handlungsbedarf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1377648000000)\/","SubmittedBy":"Gutzwiller Felix","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1379376000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690489956027)\/","SubmissionDate":"\/Date(1371772800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}