{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133676,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133676,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3676","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fragw\u00fcrdiges Verhandlungsmandat \u00fcber ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat verabschiedete am 21. August 2013 den Entwurf f\u00fcr ein Verhandlungsmandat \u00fcber institutionelle Fragen mit der EU. EU-Recht soll dabei dynamisch \u00fcbernommen werden. Bei Streitigkeiten soll der EuGH \u00fcber die Auslegung der Vertr\u00e4ge ein bindendes Gutachten verfassen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende dringliche Fragen:</p><p>1. Welche konkreten Rechtsauslegungsprobleme sind bei den bilateralen Vertr\u00e4gen aufgetreten, sodass ein neues Rahmenabkommen notwendig wird?</p><p>2. In welchen konkreten Dossiers sind Rechtsauslegungsprobleme entstanden? Wie wurden sie erledigt?</p><p>3. Wo erwartet der Bundesrat k\u00fcnftig Probleme bei der Rechtsauslegung?</p><p>4. Gibt es derzeit ungel\u00f6ste Rechtsanwendungsf\u00e4lle? Wenn ja, welche?</p><p>5. Warum bedient sich der Bundesrat weiter heimlichtuender Taktiken (Geheimgutachten, \"non-papers\", verengende Konsultationen) im Umgang mit diesem heiklen staatspolitischen und unsere Demokratie zutiefst betreffenden Thema?</p><p>6. Wie wird die dynamische \u00dcbernahme von EU-Recht nach Vorstellung des Bundesrates im Rahmenabkommen aussehen?</p><p>7. F\u00fcr welche bilateralen Abkommen soll das Rahmenabkommen gelten?</p><p>8. Was sind die Bef\u00fcrchtungen des Bundesrates in Bezug auf die Personenfreiz\u00fcgigkeit und das Landverkehrsabkommen, dass er diese Bereiche ausnehmen will?</p><p>9. Kann er versichern, dass in diesen Dossiers keine materiellen Zugest\u00e4ndnisse gemacht werden?</p><p>10. Spricht die j\u00fcngste Praxis des Bundesgerichtes, dass auch nichtzwingendes V\u00f6lkerrecht dem Landesrecht vorgeht, nicht daf\u00fcr, dass eine Beurteilung durch den EuGH f\u00fcr die Schweizer Rechtsinterpretation verbindlich ist und daher selbst ein bewusster Entscheid des Parlamentes, die gesetzlichen Grundlagen entgegen der EU-Interpretation zu schaffen, keine konkreten juristischen und politischen Auswirkungen h\u00e4tte?</p><p>11. Wie kommt er darauf, dass der EuGH nicht verbindlich richtet, sondern lediglich Gutachten erstellt?</p><p>12. Teilt er die Auffassung, dass ein solches Rahmenabkommen von so grosser institutioneller Tragweite ist, dass ein obligatorisches Referendum gerechtfertigt ist?</p><p>13. Mit welchen konkreten Konsequenzen hat die Schweiz zu rechnen, wenn kein institutionelles Abkommen zustande kommt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3. F\u00fcr den Bundesrat bleibt der bilaterale Weg das einzige europapolitische Instrument, um den Wohlstand des Landes unter Wahrung der Unabh\u00e4ngigkeit zu gew\u00e4hrleisten. Es ist also im Interesse der Schweiz, diesen bilateralen Weg zu konsolidieren. Zu diesem Zweck erweist sich eine neue institutionelle Architektur f\u00fcr die bilateralen Beziehungen als notwendig, um die Fragen der \u00dcbernahme der Entwicklungen des relevanten EU-Rechts, der \u00dcberwachung der Anwendung der Abkommen, der Auslegung der Abkommen sowie der Streitbeilegung zu regeln. Dank solcher Mechanismen wird die Schweiz mit der EU neue Marktzugangsabkommen abschliessen und die st\u00e4ndige Aktualisierung ihrer bilateralen Abkommen sicherstellen k\u00f6nnen. Auf diese Weise kann sie eine zunehmende Erosion ihres Zugangs zum europ\u00e4ischen Markt vermeiden, was die Folge der wachsenden Schwierigkeit w\u00e4re, die bestehenden Abkommen anzupassen und anzuwenden, sollte der Status quo fortbestehen. Ein gekl\u00e4rter institutioneller Rahmen wird dar\u00fcber hinaus dazu beitragen, die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU insgesamt zu verbessern.</p><p>De facto gibt es relativ wenige Probleme mit der Auslegung und Anwendung der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, und der Bundesrat erwartet f\u00fcr die Zukunft auch keine Zunahme; aber die EU verlangt, dass die institutionellen Mechanismen f\u00fcr solche F\u00e4lle effiziente Systeme zur Streitbeilegung vorsehen. Diese Divergenz, die zwischen 2008 und 2013 offengeblieben war, hat die Qualit\u00e4t der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU in den letzten Jahren stark beeintr\u00e4chtigt. Nur eine entsprechende Reform wird es erlauben, den bilateralen Weg fortzusetzen und bei Bedarf zu vertiefen.</p><p>2./4. Unterschiedliche Auffassungen werden grunds\u00e4tzlich im zust\u00e4ndigen Gemischten Ausschuss im Konsens behandelt und bereinigt. Es kommt jedoch vor, dass in gewissen Fragen weiterhin Uneinigkeit besteht. So waren beispielsweise gewisse Elemente der flankierenden Massnahmen der Schweiz zur Personenfreiz\u00fcgigkeit Anlass f\u00fcr anhaltende Differenzen.</p><p>Eines der Ziele des neuen institutionellen Abkommens ist die Verringerung der Streitigkeiten und die Kl\u00e4rung ihrer Regelung. Es w\u00fcrde zudem nicht nur der EU, sondern auch der Schweiz zus\u00e4tzliche M\u00f6glichkeiten bieten, gewisse von ihren Partnern getroffene Massnahmen anzufechten, sollte sie zur Auffassung gelangen, dass Massnahmen der anderen Vertragspartei die bilateralen Abkommen verletzen. Betreffend die flankierenden Massnahmen im Bereich der Personenfreiz\u00fcgigkeit enth\u00e4lt der Entwurf des Verhandlungsmandats \u00fcberdies rote Linien, welche die Vertreter der Schweiz bei den institutionellen Verhandlungen nicht \u00fcberschreiten d\u00fcrfen. Ziel des Bundesrates ist es, eine Best\u00e4tigung dieser Massnahmen zu erreichen.</p><p>5. Im Rahmen internationaler Verhandlungen erfordert die Wahrung der Interessen der Schweiz eine gewisse Zur\u00fcckhaltung bei der \u00f6ffentlichen Kommunikation. Dennoch sind die institutionellen Gespr\u00e4che zwischen der Schweiz und der EU und der entsprechende Entwurf zu einem Verhandlungsmandat Gegenstand einer offenen Kommunikation vonseiten des Bundesrates, was die von den Interpellanten verwendeten Begriffe widerlegt. Insbesondere die Bundesratsbeschl\u00fcsse zum Entwurf eines Verhandlungsmandats (Sitzungen vom 26. Juni 2013 und 21. August 2013) wurden jeweils an einer Medienkonferenz pr\u00e4sentiert. Informationen \u00fcber diesen Mandatsentwurf und die mittelfristige Strategie des Bundesrates sind zudem auf dem Internet verf\u00fcgbar. Ausserdem f\u00fchrt der Bundesrat gegenw\u00e4rtig nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationen durch (Kantone und Aussenpolitische Kommissionen des Parlamentes), sondern hat auch beschlossen, die Sozialpartner zu informieren. Daneben wurden auch die Regierungsparteien im Rahmen der Von-Wattenwyl-Gespr\u00e4che auf dem Laufenden gehalten. Sobald die institutionellen Verhandlungen abgeschlossen sind, wird das Ergebnis allen interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet. Schliesslich werden das Parlament und als letzte Instanz das Schweizervolk in voller Kenntnis der Dinge entscheiden. Die Institutionen der direkten Demokratie werden somit vollumf\u00e4nglich respektiert.</p><p>6. Der Bundesrat m\u00f6chte mit einer dynamischen \u00dcbernahme von Entwicklungen des EU-Rechtsbestands eine bessere Homogenit\u00e4t und Rechtssicherheit der bilateralen Abkommen sicherstellen. Das bedeutet, dass jede \u00dcbernahme von neuem Acquis in ein bilaterales Abkommen weiterhin Gegenstand einer Entscheidung der Schweiz sein muss, unter Beachtung der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Abschluss und Anwendung von Staatsvertr\u00e4gen, namentlich den Rechten von Parlament und Volk (Referendumsm\u00f6glichkeit). Eine automatische Rechts\u00fcbernahme ist somit ausgeschlossen. Voraussetzung f\u00fcr die dynamische Rechts\u00fcbernahme ist zudem eine angemessene Mitwirkung der Schweiz bei der Ausarbeitung dieser Regeln im Rahmen der Expertengruppen, was zu einer betr\u00e4chtlichen Verbesserung f\u00fchrt.</p><p>7.-9. Das neue institutionelle Abkommen soll f\u00fcr die - bestehenden und zuk\u00fcnftigen - sektoriellen Abkommen in Bezug auf den Binnenmarkt der EU gelten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die bestehenden Abkommen nicht neu ausgehandelt werden: Ihre Ziele, ihr Geltungsbereich und ihr Inhalt bleiben unver\u00e4ndert. Der Bundesrat will insbesondere die flankierenden Massnahmen zum Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen sowie das hohe Niveau der Integration, der Effizienz und der Qualit\u00e4t des schweizerischen Systems des \u00f6ffentlichen Verkehrs bewahren. Um diese Elemente zu sichern, sind Verhandlungsleitlinien bestimmt worden.</p><p>10. Die Frage des Verh\u00e4ltnisses zwischen V\u00f6lkerrecht und Landesrecht war Gegenstand der Berichte des Bundesrates vom 5. M\u00e4rz 2010 und vom 30. M\u00e4rz 2011. Die in der vorliegenden Interpellation erw\u00e4hnte j\u00fcngere Rechtsprechung des Bundesgerichtes betrifft die \u00dcbereinstimmung einer neuen Bestimmung der Bundesverfassung mit der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention. Sie bezieht sich auf den spezifischen Bereich der Menschenrechte und kann nicht allgemein auf das Verh\u00e4ltnis zwischen dereinst m\u00f6glichen Auslegungsgutachten des EuGH und Bundesgesetzen im Bereich des Zugangs zum europ\u00e4ischen Binnenmarkt angewendet werden. Das Bundesgericht bewahrt die M\u00f6glichkeit (gem\u00e4ss seiner \"Schubert\"-Praxis bzw. dem \"PKK\"-Urteil), ein sp\u00e4teres Bundesgesetz anzuwenden, das mit einem fr\u00fcheren v\u00f6lkerrechtlichen Vertrag der Schweiz nicht vereinbar ist, wenn das Parlament diese Unvereinbarkeit bewusst in Kauf genommen hat, unter Vorbehalt des zwingenden V\u00f6lkerrechts (jus cogens) und der internationalen Menschenrechtsgarantien.</p><p>11. Nach dem k\u00fcnftigen institutionellen Abkommen w\u00e4re der EuGH f\u00fcr die Auslegung des in die sektoriellen Abkommen \u00fcbernommenen EU-Rechts zust\u00e4ndig. Seine im Rahmen eines vom zust\u00e4ndigen Gemischten Ausschuss durchgef\u00fchrten Streitbeilegungsverfahrens abgegebenen Gutachten w\u00e4ren zwar verbindlich, was die Auslegung des EU-Rechts betrifft. Sie d\u00fcrfen und k\u00f6nnen aber nicht direkt durchsetzbar sein. Es l\u00e4ge an den Vertragsparteien, sich im Gemischten Ausschuss gest\u00fctzt auf ein Gutachten des EuGH auf eine L\u00f6sung des Streits zu einigen.</p><p>12. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von fakultativen und obligatorischen Referenden \u00fcber Staatsvertr\u00e4ge sind in der Bundesverfassung (Art. 140 und 141) festgelegt. Dem obligatorischen Referendum unterstellt sind nur Abkommen \u00fcber den Beitritt zu Organisationen f\u00fcr kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften. Das neue institutionelle Abkommen sieht keinen solchen Beitritt vor. Das Parlament wird in seinem Beschluss zur Genehmigung des institutionellen Abkommens festlegen, welches Referendum anwendbar ist. Die Bestimmung des anwendbaren Typs von Referendum kann erst mit Gewissheit vorgenommen werden, wenn der genaue Inhalt des Abkommensentwurfes bekannt ist, also nach Abschluss der Verhandlungen.</p><p>13. Kurzfristig w\u00fcrde das Fehlen einer institutionellen L\u00f6sung den Abschluss eines Stromabkommens oder die Verhandlungen \u00fcber das Chemikalienabkommen (Reach) sehr stark erschweren. Weiter w\u00fcrde es auch schwierig, f\u00fcr die Schweiz g\u00fcnstige L\u00f6sungen in anderen Dossiers zu erreichen, die derzeit auf dem Tisch liegen (Kooperationsdossiers, u. a. Bildung, Forschung, Media; Steuerdossiers). Dies w\u00fcrde aufgrund der wachsenden Diskrepanz zwischen den Regelungen in den bilateralen Abkommen und den Entwicklungen des EU-Rechtsbestands zu einer zunehmenden Erosion des Zugangs f\u00fcr die Schweizer Wirtschaftsakteure zum EU-Markt f\u00fchren, weil die Aktualisierung der bestehenden Abkommen nicht gesichert w\u00e4re. L\u00e4ngerfristig w\u00fcrde ohne institutionelles Abkommen der Abschluss von neuen Marktzugangsabkommen mit unserem wichtigsten Wirtschafts- und Handelspartner (2012 entfielen rund 65 Prozent des schweizerischen Aussenhandels auf die EU) praktisch verunm\u00f6glicht, was nicht im Interesse unserer Wirtschaft ist. Es kann ausserdem nicht ausgeschlossen werden, dass sich in Zukunft dringlicher Bedarf zum Abschluss neuer Abkommen ergeben wird, beispielsweise bez\u00fcglich Zugang zu Finanzdienstleistungen. Die Schweiz w\u00e4re diesfalls unter Druck, \"dringend\" eine institutionelle L\u00f6sung aushandeln zu m\u00fcssen, was zu ung\u00fcnstigen Ergebnissen f\u00fchren k\u00f6nnte.</p><p>Deshalb ist der Verzicht auf eine Regelung f\u00fcr die institutionellen Fragen keine L\u00f6sung. Ein solcher Verzicht w\u00fcrde zu einem schleichenden Verfall unseres Marktzugangs zur EU und damit unserer wirtschaftlichen Attraktivit\u00e4t f\u00fchren: Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass wir nur mit neuen institutionellen Regeln, die unsere Rechtsordnung und unsere Souver\u00e4nit\u00e4t respektieren, den bilateralen Weg konsolidieren und damit den Wohlstand und die Unabh\u00e4ngigkeit des Landes bewahren k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1384300800000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528998150)\/","SubmissionDate":"\/Date(1378857600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik"}}