{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133740,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133740,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3740","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Grunds\u00e4tze zur L\u00f6sung des \"Too big to fail\"-Problems","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, f\u00fcr systemrelevante Banken eine Gesetzesvorlage zur L\u00f6sung des \"Too big to fail\"-Problems nach folgenden Grunds\u00e4tzen vorzulegen:</p><p>1. Grunds\u00e4tzliche Trennung der Verm\u00f6gensverwaltungs- und Gesch\u00e4ftsbanken einerseits von den Banken mit Eigenhandel andererseits.</p><p>2. Die Verm\u00f6gensverwaltungs- und Gesch\u00e4ftsbanken betreiben das Spar-, Kredit-, Handels- und Verm\u00f6gensverwaltungsgesch\u00e4ft.</p><p>3. Verm\u00f6gensverwaltungs- und Gesch\u00e4ftsbanken d\u00fcrfen keinen Eigenhandel betreiben, k\u00f6nnen jedoch Emissionen von Aktien und klassischen Obligationen zum Zwecke der Unternehmensfinanzierung sowie Schuldverschreibungen von Bund, Kantonen und Gemeinden auflegen.</p><p>4. Die Schweizer Verm\u00f6gensverwaltungs- und Gesch\u00e4ftsbanken d\u00fcrfen keine Kreditbeziehung zu ihren in- und ausl\u00e4ndischen Tochtergesellschaften, welche Eigenhandel betreiben, unterhalten.</p><p>5. Innerhalb von zwei Jahren ist die ungewichtete Eigenkapitalquote der Verm\u00f6gensverwaltungs- und Gesch\u00e4ftsbanken auf 6 Prozent zu erh\u00f6hen. Nach zwei Jahren wird eine allf\u00e4llige Erh\u00f6hung \u00fcberpr\u00fcft.</p>","ReasonText":"<p>F\u00fcr die Sicherheit des Landes ist es entscheidend, dass es keine Firmen gibt, welche zu gross sind, um im Notfall fallengelassen zu werden (too big to fail). Mit verschiedenen Massnahmen wurden zwar in den vergangenen Jahren die Risiken, welche von einer Bankenkrise ausgehen, verkleinert. Noch immer w\u00fcrde aber eine systemrelevante Bank, sollte sie in gravierende Schwierigkeiten geraten, die Volkswirtschaft mitreissen, und der Staat w\u00e4re damit gezwungen, diese Banken zu retten, was im schlimmsten Fall zu einem Staatsbankrott f\u00fchren k\u00f6nnte. Zudem greifen die f\u00fcr den Notfall vorgesehenen Massnahmen (geregelte Konkursabwicklung) nicht, vor allem nicht in der grenz\u00fcberschreitenden Abwicklung. Der Staat hat daf\u00fcr zu sorgen, dass das \"Too big to fail\"-Problem gel\u00f6st wird. Die vorgeschlagene Motion verpflichtet die Banken, dass die Verm\u00f6gensverwaltungs- und Gesch\u00e4ftsbanken einerseits von den Banken mit Eigenhandel andererseits getrennt werden. Die vorliegende Motion beauftragt darum den Bundesrat, das \"Too big to fail\"-Problem nach den obenaufgef\u00fchrten Grunds\u00e4tzen zu l\u00f6sen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Basierend auf dem Schlussbericht der Expertenkommission und der Vorlage des Bundesrates hat das Parlament am 30. September 2011 ein umfassendes, inhaltlich abgestimmtes Massnahmenpaket zur St\u00e4rkung der Stabilit\u00e4t im Finanzsektor (\"too big to fail\", TBTF) verabschiedet. Entsprechend gelten f\u00fcr systemrelevante Banken seit dem 1. M\u00e4rz 2012 nebst strengeren Vorgaben zur Liquidit\u00e4t und Risikoverteilung versch\u00e4rfte Eigenmittelanforderungen und organisatorische Massnahmen, die auch im Krisenfall unverzichtbare systemrelevante Funktionen im Zahlungsverkehr sowie im Einlagen- und Kreditgesch\u00e4ft sicherstellen. Diese Kernfunktionen sind gegen\u00fcber risikoreicheren Aktivit\u00e4ten der Banken, wie dem Investmentbanking, abzugrenzen. In der Folge haben beide Grossbanken ihr Investmentbanking bedeutenden Restrukturierungen und Redimensionierungen unterzogen.</p><p>Das Parlament hat damals auch die Idee eines Trennbankensystems gepr\u00fcft. Hinsichtlich eines Verbots des Eigenhandels f\u00fcr Verm\u00f6gensverwaltungs- und Gesch\u00e4ftsbanken hat sich gezeigt, dass die Definition des Eigenhandels und damit die Durchsetzbarkeit des Verbots schwierig w\u00e4ren. Auch k\u00f6nnte es zu Verlagerungen solcher T\u00e4tigkeiten in nicht oder weniger regulierte Sektoren kommen. Die Einf\u00fchrung eines Trennbankensystems w\u00fcrde vollkommen selbstst\u00e4ndige Organisationseinheiten mit selbstst\u00e4ndiger Firma, betrieblicher F\u00fchrung und Finanzierung ohne anderweitige Verbindungen innerhalb des Konzerns bedingen und einen massiven Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit bedeuten. Selbst eine Holdingstruktur (Stammhaus im Inland, Eigenhandel im Ausland) k\u00f6nnte nicht verhindern, dass die abgetrennten schweizerischen Einheiten im Krisenfall durch L\u00e4nder, welche von einem Konkurs einer Tochtergesellschaft betroffen w\u00e4ren, zur Rettung angehalten w\u00fcrden. Das Parlament ist daher wie schon die Expertenkommission und der Bundesrat zur Auffassung gelangt, dass \u00fcber die beschlossenen Massnahmen hinausgehende Organisationszw\u00e4nge - wie eine Trennbankenvorschrift oder ein Verbot des Eigenhandels - nicht zielf\u00fchrend seien.</p><p>Systemrelevante Banken m\u00fcssen heute in Abh\u00e4ngigkeit der risikogewichteten Positionen Eigenmittelvorgaben erf\u00fcllen, die \u00fcber die allgemein von Banken zu erf\u00fcllenden Vorgaben hinausgehen. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen sie eine variable H\u00f6chstverschuldungsquote (Leverage Ratio) beachten, die subsidi\u00e4r als Sicherheitsnetz dienen soll. Eine H\u00f6chstverschuldungsquote mit einem fixen Prozentsatz unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he der risikogewichteten Anforderungen ist bis anhin nicht vorgesehen. Nach den Mindeststandards des Basler Ausschusses f\u00fcr Bankenaufsicht soll ab 1. Januar 2018 f\u00fcr alle Banken eine H\u00f6chstverschuldungsquote von 3 Prozent Kernkapital gelten. In der nationalen Umsetzung sollen die f\u00fcr systemrelevante Banken bereits bestehenden, strengeren Anforderungen bestehen bleiben. Ersten Einsch\u00e4tzungen zufolge w\u00fcrde eine H\u00f6chstverschuldungsquote von 3 Prozent Kernkapital beim Grossteil der Schweizer Banken kaum zu strukturellen Anpassungen f\u00fchren. Wie sich die Bilanzstrukturen und Qualit\u00e4t der Verm\u00f6genswerte jedoch bei einer H\u00f6he von 6 Prozent verhalten w\u00fcrden und welche Auswirkungen damit auf die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Banken verbunden w\u00e4ren, ist schwer abzusch\u00e4tzen und m\u00fcsste n\u00e4her untersucht werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet es als verfr\u00fcht, bereits jetzt aufgrund einer Motion zu einzelnen Aspekten selektiv Gesetzesbestimmungen zu entwerfen, bevor das gesamte TBTF-Massnahmenpaket evaluiert und ein Anpassungsbedarf umfassend gepr\u00fcft ist. Sp\u00e4testens im Februar 2015 muss der Bundesrat nach Artikel\u00a052 des Bankengesetzes das Massnahmenpaket ein erstes Mal im Hinblick auf die Vergleichbarkeit und den Grad der Umsetzung der internationalen Standards im Ausland pr\u00fcfen und dem Parlament Bericht erstatten. Weiter ist er am 9. September 2013 beauftragt worden, dem Parlament einen Bericht zum Trennbankensystem zu unterbreiten und dessen verschiedene Ausgestaltungsm\u00f6glichkeiten aufzuzeigen (Postulat 11.4185). Er anerkennt die Wichtigkeit dieser Berichte; sie sind abzuwarten, bevor spezifische Gesetzesvorlagen in Auftrag gegeben werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1383696000000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1465776000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690556623437)\/","SubmissionDate":"\/Date(1379548800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}