{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133761,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133761,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3761","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verurteilte Straft\u00e4ter nach Vollzug ihrer Strafe weiter unter Beobachtung halten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Strafgesetzbuches zu unterbreiten, die vorsieht, dass Personen, die rechtskr\u00e4ftig wegen Mordes, vors\u00e4tzlicher T\u00f6tung, Vergewaltigung, sexueller Handlungen mit Kindern oder anderer vom Bundesrat als schwer erachteter Straftaten verurteilt wurden, dazu verpflichtet werden, nach Vollzug ihrer Strafe oder Massnahme \u00fcber eine Dauer entsprechend der verh\u00e4ngten Strafe oder Massnahme in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden bei der zust\u00e4ndigen Strafvollzugsbeh\u00f6rde vorstellig zu werden. Die Beh\u00f6rde soll die Gef\u00e4hrlichkeit der jeweiligen Person f\u00fcr die Gesellschaft beurteilen und gegebenenfalls notwendige Massnahmen anordnen.</p>","ReasonText":"<p>Personen, die wegen Mordes, vors\u00e4tzlicher T\u00f6tung, Vergewaltigung oder sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt wurden, sind sehr h\u00e4ufig h\u00f6chst gef\u00e4hrliche und perverse Menschen, die schwere Pers\u00f6nlichkeitsst\u00f6rungen aufweisen, insbesondere dissoziale und Borderline-Pers\u00f6nlichkeitsst\u00f6rungen. Mit ihrer manipulativen Art gelingt es ihnen, der lebenslangen Verwahrung zu entkommen. F\u00fcr die Gesellschaft bedeutet dies, dass die Gefahr einer erneuten Straftat nach der Entlassung aus dem Vollzug besteht. In anderen F\u00e4llen wird die Gef\u00e4hrlichkeit einer Person von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden nicht korrekt oder nicht umfassend erkannt und beurteilt. Mittels einer Kontrolle nach dem Strafvollzug liesse sich die Gef\u00e4hrlichkeit der Straft\u00e4ter besser beurteilen und damit das Risiko f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung verringern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion geht davon aus, dass wegen schwerer Verbrechen oder Vergehen verurteilte Straft\u00e4ter, die ihre Strafe verb\u00fcsst haben und sich nun wieder in Freiheit befinden, nach wie vor eine Gefahr f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit darstellen. Dies d\u00fcrfte indessen bei korrekter Anwendung des Strafrechts durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden nicht sein. Denn gegen solche T\u00e4ter muss zum Zeitpunkt der Verurteilung oder w\u00e4hrend des Vollzugs der Freiheitsstrafe eine station\u00e4re therapeutische Behandlung oder eine Verwahrung angeordnet werden, aus der sie nicht bedingt entlassen werden d\u00fcrfen, solange sie noch gef\u00e4hrlich sind. Werden sie aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug entlassen und bestehen sie die Probezeit mit allf\u00e4lligen Weisungen und einer Bew\u00e4hrungshilfe, ohne dass diese verl\u00e4ngert werden muss, so k\u00f6nnen die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden davon ausgehen, dass diese Personen f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit grunds\u00e4tzlich keine Gefahr mehr darstellen. Es sollte nun nicht wegen Fehlern bei der Beurteilung der Gef\u00e4hrlichkeit der Straft\u00e4ter durch die Beh\u00f6rden oder wegen Manipulation der Beh\u00f6rden eine Gesetzesrevision angestrebt werden, mit der Massnahmen f\u00fcr die Sicherheit nach der endg\u00fcltigen Entlassung auf Grundlage einer guten Prognose eingef\u00fchrt werden. Vielmehr sollten die rechtsanwendenden Beh\u00f6rden dies als Anlass sehen, ihre Verfahren zu verbessern, damit die Beurteilung der Pers\u00f6nlichkeit der T\u00e4ter verl\u00e4sslichere Ergebnisse liefert.</p><p>Wie erw\u00e4hnt sind Begleit- und Kontrollmassnahmen ausschliesslich gegen\u00fcber Verurteilten m\u00f6glich, die auf Grundlage einer guten Prognose bedingt entlassen worden sind. Das Strafgesetzbuch sieht im Wesentlichen die Bew\u00e4hrungshilfe und die Erteilung von Weisungen vor (z. B. gefolgt von einer Behandlung). Je nach Umst\u00e4nden kann auch ein Berufsverbot verh\u00e4ngt werden. Diese Begleitmassnahmen entsprechen im Prinzip jenen, die von der Motion\u00e4rin gefordert werden. Sie ziehen automatisch eine regelm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung des Verurteilten durch Bew\u00e4hrungshelfer oder den f\u00fcr dessen Begleitung zust\u00e4ndigen Therapeuten nach sich. Verletzt der Verurteilte seine Pflichten oder begeht er neue Straftaten, so kann oder muss das Gericht die R\u00fcckversetzung anordnen (Art. 89 Abs. 1, 62a Abs. 1 und 64a Abs. 3 StGB); erweist er sich als gef\u00e4hrlich, so kann das Gericht sogar eine station\u00e4re therapeutische Massnahme oder Verwahrung anordnen (Art. 65 StGB). Nebst diesen Begleitmassnahmen nach geltendem Recht sollten noch weitere eingef\u00fchrt werden, darunter jene nach der Vorlage zur Umsetzung der Motion Sommaruga Carlo 08.3373, \"Verst\u00e4rkte Pr\u00e4vention von P\u00e4dokriminalit\u00e4t und anderen Verbrechen\" (Verbot der Aus\u00fcbung einer beruflichen oder ausserberuflichen T\u00e4tigkeit, Kontakt- und Rayonverbot; BBl 2012 8881) sowie die \u00c4nderungen des Sanktionenrechts (elektronische \u00dcberwachung oder Electronic Monitoring; BBl 2012 4757). Gem\u00e4ss dem Entwurf zur Umsetzung der Motion Sommaruga Carlo wird die Bew\u00e4hrungshilfe f\u00fcr die Dauer des T\u00e4tigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbots gegen\u00fcber dem Verurteilten fortgesetzt. Da die Verbote bis zu zehn Jahre (oder sogar unbefristet) dauern k\u00f6nnen, wird auch die Bew\u00e4hrungshilfe wie von der Motion\u00e4rin gew\u00fcnscht automatisch deutlich verl\u00e4ngert.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass eine Revision des Strafgesetzbuchs nicht erforderlich ist. Bei einer guten Prognose und einer damit verbundenen bedingten Entlassung eines Verurteilten sollte das R\u00fcckfallrisiko mit den Begleitmassnahmen nach dem geltenden Recht sowie den Massnahmen nach den beiden genannten Revisionen minimiert werden k\u00f6nnen. Eine Person mit einer guten Prognose auf unbestimmte Zeit einer regelm\u00e4ssigen Kontrolle zu unterziehen w\u00e4re nicht nur widerspr\u00fcchlich, sondern auch unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1383696000000)\/","SubmittedBy":"Amaudruz C\u00e9line","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1442793600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1715865052500)\/","SubmissionDate":"\/Date(1379894400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}