{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133774,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133774,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3774","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ruiniert die Unternehmenssteuerreform II die AHV?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ein Vertreter der Ausgleichskassen behauptet, dass die Unternehmenssteuerreform II die AHV sch\u00e4dige, weil immer mehr Dividenden statt L\u00f6hne ausgesch\u00fcttet w\u00fcrden (\"Schweiz am Sonntag\", 21. Juni 2013). Die AHV habe deswegen in den letzten drei Jahren Hunderte von Millionen Franken verloren. Dies sei auch daran ersichtlich, dass die Zahl der Gr\u00fcndungen von Kapitalgesellschaften insbesondere unter Freiberuflern (Anw\u00e4lte, \u00c4rzte usw.) gestiegen sei. Davon will allerdings das BSV als Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr die Ausgleichskassen nichts wissen und verweist auf die damaligen Ausf\u00fchrungen des Bundesrates zur Unternehmenssteuerreform II. Dazu folgende Fragen:</p><p>1. Liegen dem Bundesrat respektive dem BSV als Aufsichtsbeh\u00f6rde die Erhebungen vor, auf die sich der Vertreter der Ausgleichskassen beruft?</p><p>2. Hat das BSV als Aufsichtsbeh\u00f6rde zu dieser Frage selbst entsprechende Erhebungen bei den Ausgleichskassen durchgef\u00fchrt? Falls ja, mit welchem Ergebnis?</p><p>3. Schon beim Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II hat das BSV die Ausgleichskassen detailliert angewiesen, bei Verdachtsmomenten im Einzelfall einzuschreiten. In wie vielen F\u00e4llen sind die Ausgleichskassen gest\u00fctzt darauf bisher eingeschritten? Mit welchem Ergebnis?</p><p>4. Sieht er gesetzgeberischen Handlungsbedarf, oder geht er davon aus, dass die strikte Verfolgung von m\u00f6glichen Missbrauchsf\u00e4llen durch die Ausgleichskassen gest\u00fctzt auf die Weisungen des BSV angemessen und sinnvoll ist?</p><p>5. Kommt er gest\u00fctzt auf die bisherigen Erkenntnisse zum Schluss, die damals im Kontext der Unternehmenssteuerreform II gemachten Aussagen \u00fcber die zu erwartenden Beitragsausf\u00e4lle f\u00fcr die AHV seien nicht korrekt gewesen?</p><p>6. Teilt er die Einsch\u00e4tzung des Vertreters der Ausgleichskassen, dass die Zahl der Neugr\u00fcndungen von Kapitalgesellschaften aufgrund der Unternehmenssteuerreform II zur Umgehung der AHV-Beitragspflicht gestiegen ist? Oder geht er - wie andere Experten - davon aus, dass der Grund vielmehr darin liegt, dass das Bundesgericht seine Praxis gelockert hat und deshalb viel mehr Anw\u00e4lte, \u00c4rzte usw. aus anderen Gr\u00fcnden Kapitalgesellschaften gr\u00fcnden?</p><p>7. Wie sch\u00e4tzt er die dynamischen Effekte der Unternehmenssteuerreform II ein: In welchem Ausmass kam es zu Neuansiedlungen von Gesellschaften? Wie viele Arbeitspl\u00e4tze und damit verbunden welche Mehreinnahmen f\u00fcr die AHV resultieren daraus?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Dem Bundesrat resp. dem Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) liegen keine Erhebungen vor. Bei den genannten Zahlen handelt es sich nicht um effektive und repr\u00e4sentative Erhebungen, sondern um Sch\u00e4tzungen.</p><p>2. Eine systematische und vollst\u00e4ndige Erhebung bei den Ausgleichskassen hat nicht stattgefunden. Ob eine solche \u00fcberhaupt zu aussagekr\u00e4ftigen Resultaten f\u00fchren w\u00fcrde, ist mehr als fraglich, m\u00fcssten doch Annahmen \u00fcber das Verhalten der Beitragspflichtigen ohne Unternehmenssteuerreform II getroffen werden. R\u00fcckmeldungen von den Ausgleichskassen lassen jedoch den Schluss zu, dass die Auszahlung von \u00fcberh\u00f6hten Dividenden von Kanton zu Kanton erheblich differiert, was auch mit den unterschiedlichen kantonalen Teilbesteuerungsans\u00e4tzen zusammenh\u00e4ngen d\u00fcrfte. Besondere Anreize, mehr Dividenden als Lohn zu beziehen, d\u00fcrften namentlich in denjenigen Kantonen (UR, SZ, GL, AI, AG) bestehen, die einen \u00fcberdurchschnittlich tiefen Teilbesteuerungssatz von weniger als 50 Prozent kennen.</p><p>F\u00fcr eine repr\u00e4sentative Evaluation bedarf es eines l\u00e4ngeren Beobachtungszeitraums. Darauf und auch auf die Schwierigkeiten bei der Erhebung der notwendigen Daten hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Badran 12.3481, \"Steuerausf\u00e4lle auf allen Ebenen als Folge der Unternehmenssteuerreform II\", abgelehnt vom Nationalrat am 14. Dezember 2012, verwiesen, welches die Abkl\u00e4rung der finanziellen Konsequenzen der Unternehmenssteuerreform II verlangte.</p><p>3. Entsprechende Zahlen liegen nicht vor. Zu beachten ist, dass viele Unternehmen bzw. deren Vertreter vor Auszahlung der Dividenden mit den Ausgleichskassen Kontakt aufnehmen, um den zul\u00e4ssigen Rahmen auszuloten. Es liegen inzwischen erste Urteile aus verschiedenen Kantonen vor, welche Korrekturentscheide der Ausgleichskassen st\u00fctzten.</p><p>4. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, die Dividendenproblematik sowie die Vor- und Nachteile einer Korrekturm\u00f6glichkeit, welche weiter geht als die bisher praktizierte einzelfallgerechte Missbrauchsbek\u00e4mpfung, aufzuzeigen und zu er\u00f6rtern. Aus diesem Grund empfiehlt er die Annahme des Postulates Tsch\u00fcmperlin 13.3853, \"AHV-Beitragspflicht auf Dividenden\".</p><p>5. Die damaligen Aussagen beruhten auf detaillierten Modellrechnungen. Mangels Datenbasis kann nicht belegt werden, inwieweit diese mit den effektiven Ausf\u00e4llen \u00fcbereinstimmen.</p><p>6. Eine Steigerung der Neugr\u00fcndungen von Kapitalgesellschaften respektive der Umwandlung in solche konnte seit dem Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II tats\u00e4chlich beobachtet werden. Ob die Teilbesteuerung der Dividenden der Grund daf\u00fcr ist, ist schwierig zu sagen. Die Erh\u00f6hung der Anzahl von Anwalts-AG d\u00fcrfte Folge der Lockerung der bundesgerichtlichen Praxis in Bezug auf die Gr\u00fcndung von solchen AG sein. Die Motivation f\u00fcr die Gr\u00fcndung von Anwalts-AG d\u00fcrfte insbesondere auch in der Beschr\u00e4nkung der Haftung liegen. Hinzu kommt, dass sich auch die Folgen der Wirtschaftskrise praktisch zeitgleich ausgewirkt haben, was eine Abkl\u00e4rung der Folgen der Unternehmenssteuerreform II noch zus\u00e4tzlich erschwert.</p><p>7. In den f\u00fcnf Jahren vor Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II siedelten sich j\u00e4hrlich zwischen 106 und 183 neue Kapitalgesellschaften in der Schweiz an. Im Jahr des Inkrafttretens (2009) bis und mit 2011 waren es zwischen 124 und 176 neue Kapitalgesellschaften. Die infolge der Neugr\u00fcndungen geschaffene Anzahl Arbeitspl\u00e4tze schwankte in den f\u00fcnf Jahren vor Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II j\u00e4hrlich zwischen 332 und 512 und danach bis 2011 zwischen 344 und 544. Mangels Vorliegen betriebsspezifischer Statistiken k\u00f6nnen keine Angaben \u00fcber das entsprechende Beitragsvolumen gemacht werden. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Ansiedlung sind oft vielf\u00e4ltig, weshalb eine R\u00fcckkoppelung auf einzelne Standortfaktoren - wie z. B. das Steuerregime - nicht m\u00f6glich ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1386288000000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1386892800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690529169547)\/","SubmissionDate":"\/Date(1379980800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}