{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133781,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133781,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3781","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung. Teilindikator \"Siedlungsh\u00f6he\" des geografisch-topografischen Lastenausgleichs erg\u00e4nzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In Artikel\u00a029 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a der Verordnung \u00fcber den Finanz- und Lastenausgleich wird der Teilindikator \"Siedlungsh\u00f6he\" allgemein definiert als \"Anteil der Wohnbev\u00f6lkerung gem\u00e4ss Volksz\u00e4hlung mit einer Wohnh\u00f6he von \u00fcber 800 Metern \u00fcber Meer an der gesamten Wohnbev\u00f6lkerung\".</p><p>Dieser Indikator ber\u00fccksichtigt die mit der Siedlungsh\u00f6he verbundenen Problematiken nur teilweise. Eine starke Belastung bestimmter Bev\u00f6lkerungsgruppen l\u00e4sst sich zwar durchaus auf die absolute Siedlungsh\u00f6he zur\u00fcckf\u00fchren, aber auch auf die H\u00f6henunterschiede und die Gel\u00e4ndeform. Im Tessin lebt der gr\u00f6sste Teil der Bev\u00f6lkerung in der Talebene, wo sich auch das zentrale Wirtschaftsleben abspielt; daneben gibt es aber auch zahlreiche T\u00e4ler und T\u00e4lchen. Die Lasten f\u00fcr Infrastruktur und Verkehr liegen im Tessin somit weit \u00fcber dem Durchschnitt. Diese Lasten werden mit der gegenw\u00e4rtigen Ausgestaltung des Finanzausgleichs nicht ber\u00fccksichtigt.</p><p>Die absolute Siedlungsh\u00f6he reicht daher meiner Ansicht nach nicht aus, um die geografisch-topografische Belastung zu charakterisieren, die mithilfe dieses Indikators ausgeglichen werden soll. Der Indikator muss um weitere Gel\u00e4ndeeigenschaften erg\u00e4nzt werden, die in gewissen Kantonen die Kosten stark beeinflussen.</p><p>Im Tessin, wo die Siedlungen zwischen 250 und 1250 Meter \u00fcber Meer liegen, ist es offensichtlich viel teurer, die n\u00f6tigen Infrastrukturen und Dienstleistungen zur Verf\u00fcgung zu stellen, als in einem Kanton, in dem die H\u00f6hendifferenzen zwischen den Siedlungen geringer sind, selbst wenn die Siedlungen \u00fcber 800 Meter \u00fcber Meer liegen. Die absolute Siedlungsh\u00f6he scheint als Kriterium fragw\u00fcrdig, wenn davon Kantone profitieren, die einen starken Bergtourismus kennen. Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, im n\u00e4chsten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich die Schw\u00e4chen des Teilindikators \"Siedlungsh\u00f6he\" (geografisch-topografischer Lastenausgleich) zu analysieren?</p><p>2. H\u00e4lt er es nicht f\u00fcr n\u00f6tig, den Indikator \"Siedlungsh\u00f6he\" zu ersetzen oder zu erg\u00e4nzen durch einen Indikator, der die Gel\u00e4ndeform st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt, insbesondere die H\u00f6henunterschiede zwischen den Siedlungen eines Kantons, und der so die Lasten besser abbildet, die der Bev\u00f6lkerung in einem bergigen Kanton mit vielen H\u00f6henunterschieden durch die Bereitstellung der n\u00f6tigen Infrastrukturen und Dienstleistungen entstehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Indikatoren des geografisch-topografischen Lastenausgleichs sollen diejenigen r\u00e4umlichen Besonderheiten jedes Kantons, welche zu finanziellen Mehrbelastungen f\u00fchren, m\u00f6glichst einfach und genau abbilden. W\u00e4hrend der Projektphase wurde in den NFA-Gremien intensiv \u00fcber die richtigen Messgr\u00f6ssen diskutiert. Die heute g\u00fcltigen Indikatoren entsprechen somit einem politischen Konsens zwischen Bund und Kantonen bzw. zwischen den Kantonen.</p><p>1. Weil sich der Lastenausgleich insgesamt m\u00f6glichst genau an den effektiven Sonderlasten der Kantone orientieren muss, wurde bereits vor Einf\u00fchrung der NFA eine externe Studie in Auftrag gegeben, welche die Kostenrelevanz der Indikatoren im Lastenausgleich untersucht. Die Studie hat gezeigt, dass die Sonderlasten mit dem heutigen System gut abgebildet werden. Sie wurde f\u00fcr den ersten Wirksamkeitsbericht wiederholt und best\u00e4tigte die entsprechenden Resultate. F\u00fcr den zweiten Wirksamkeitsbericht, welcher im Fr\u00fchjahr 2014 in die Vernehmlassung geht, wird wiederum eine Aktualisierung der Analyse mit den neuesten verf\u00fcgbaren Daten durchgef\u00fchrt, wie dies von der Interpellantin gefordert wird.</p><p>Der geografisch-topografische Lastenausgleich ist als ein Gesamtsystem zu betrachten, das die Gesamtheit der Sonderlasten, welche aufgrund der topografischen Gegebenheiten entstehen, m\u00f6glichst genau abbilden soll. Eine Analyse der Kostenrelevanz ist aus methodischen Gr\u00fcnden \u00fcber den gesamten geografisch-topografischen Lastenausgleich vorzunehmen. Die Frage, ob jeder der vier Indikatoren seine individuellen Sonderlasten genau abbildet, steht nicht im Zentrum. Wollte man die Relevanz einzelner Indikatoren genauer untersuchen, m\u00fcsste man auch die dazugeh\u00f6rigen Zusatzausgaben bestimmen k\u00f6nnen, was aber gerade bei einem Indikator wie der Siedlungsh\u00f6he kaum m\u00f6glich w\u00e4re.</p><p>2. Jeder der gew\u00e4hlten Indikatoren im Lastenausgleich deckt gewisse kostentreibende Besonderheiten der Kantone ab. Der Indikator \"Siedlungsh\u00f6he\" umfasst insbesondere die h\u00f6heren Kosten f\u00fcr den Winterdienst sowie h\u00f6here Investitions- und Unterhaltskosten f\u00fcr die Infrastruktur in den alpinen Gebieten. Aus diesem Grund ist der Anteil der Wohnbev\u00f6lkerung mit einer Wohnh\u00f6he von \u00fcber 800 Metern \u00fcber Meer eine gute Messgr\u00f6sse.</p><p>Die von der Interpellantin angesprochene spezielle Topografie des Kantons Tessin mit der Vielzahl von T\u00e4lern f\u00fchrt tats\u00e4chlich zu abgeltungsberechtigten Sonderlasten. In der Terminologie der NFA liegen diese aber haupts\u00e4chlich bei den sogenannten \"Kosten der Steilheit\" (z. B. Kosten der Waldbewirtschaftung oder des Gew\u00e4sserbaus) und den \"Kosten der Weite\" (z. B. Bau und Unterhalt der Strasseninfrastruktur, Lasten der Ver- und Entsorgung und h\u00f6here Kosten im Schulwesen). Beim Indikator \"Steilheit\" steht der Kanton Tessin bez\u00fcglich der ausgesch\u00fctteten Lastenausgleichsmittel nach den grossen Gebirgskantonen Graub\u00fcnden und Wallis an dritter Stelle. Insgesamt erh\u00e4lt der Kanton im Jahr 2013 Ausgleichszahlungen in der H\u00f6he von 14,4 Millionen Franken.</p><p>Nach Vorliegen des zweiten Wirksamkeitsberichtes wird sich der Bundesrat dazu \u00e4ussern, ob er Anpassungen im Lastenausgleich f\u00fcr notwendig erachtet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1383696000000)\/","SubmittedBy":"Carobbio Guscetti Marina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1386892800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690529041447)\/","SubmissionDate":"\/Date(1379980800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen"}}