{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133782,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133782,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3782","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anrechnung von Erziehungsgutschriften bei Scheidung bzw. bei der Begr\u00fcndung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch unverheiratete Eltern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zivilprozessordnung und die AHVV dahingehend zu erg\u00e4nzen, dass die Anrechnung von Erziehungsgutschriften bei Scheidung bzw. bei der Begr\u00fcndung der gemeinsamen Sorge durch unverheiratete Eltern aufgrund der tats\u00e4chlichen Betreuungsverh\u00e4ltnisse zwingend in einer Scheidungsvereinbarung oder durch Urteil bzw. durch die Kindesschutzbeh\u00f6rde geregelt werden muss.</p>","ReasonText":"<p>Mit der vom Parlament am 21. Juni 2013 verabschiedeten Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches wird die gemeinsame elterliche Sorge unabh\u00e4ngig vom Zivilstand zum Regelfall. Auch in Zukunft wird trotz gemeinsamer elterlicher Sorge nach wie vor in vielen F\u00e4llen aufgrund der Kinderbetreuung lediglich ein Elternteil seine Erwerbst\u00e4tigkeit einschr\u00e4nken und dadurch Einbussen im Hinblick auf die k\u00fcnftigen AHV-Leistungen erleiden. Die heutige Regelung von Artikel\u00a052f Absatz\u00a02bis, wonach die Erziehungsgutschriften bei gemeinsamer elterlicher Sorge h\u00e4lftig aufgeteilt werden bzw. bei unverheirateten Eltern vollst\u00e4ndig der Mutter angerechnet werden, ist somit in vielen F\u00e4llen nicht angemessen. Die Anrechnung von Betreuungsgutschriften aufgrund der tats\u00e4chlich praktizierten Betreuung wird bei Scheidungen bzw. bei der Begr\u00fcndung der gemeinsamen elterlichen Sorge oft \"vergessen\", d. h. nicht geregelt. Es besteht ein \u00f6ffentliches Interesse daran, dass beide Eltern nach einer Scheidung bzw. aufgrund der Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben gut abgesichert sind bzw. bleiben. Um dies zu erreichen, muss die Aufteilung der Betreuungsgutschriften zwingend bei Scheidung durch das Gericht und im Falle unverheirateter Eltern bei der Begr\u00fcndung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Kindesschutzbeh\u00f6rde geregelt werden. Die Zivilprozessordnung bzw. die AHVV und allenfalls weitere gesetzliche Bestimmungen sind entsprechend anzupassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach geltendem Recht werden die Erziehungsgutschriften bei gemeinsamer elterlicher Sorge zwischen den Eltern h\u00e4lftig aufgeteilt; es besteht dabei allerdings die M\u00f6glichkeit, dass die Eltern mittels schriftlicher Vereinbarung festlegen, dass einem Elternteil die ganze Erziehungsgutschrift angerechnet werden soll (Art. 52f Abs. 2bis AHVV, SR 831.101).</p><p>Mit dem Inkrafttreten der Revision des Sorgerechts (\u00c4nderung vom 21. Juni 2013, \"Elterliche Sorge\", des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907, BBl 2013 4763) wird die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall werden, und zwar unabh\u00e4ngig davon, wie die Betreuung tats\u00e4chlich wahrgenommen wird. Wie der Motion\u00e4r zutreffend vorbringt, wird aber auch in Zukunft h\u00e4ufig nur ein Elternteil seine Erwerbst\u00e4tigkeit einschr\u00e4nken; in einem solchen Fall ist die in der Verordnung vorgesehene h\u00e4lftige Aufteilung der Erziehungsgutschriften nicht angemessen. Der Bundesrat ist sich dieser Problematik bewusst, weshalb die entsprechenden Verordnungsbestimmungen zurzeit revidiert werden.</p><p>Neu sollen die Gerichte und die Kindesschutzbeh\u00f6rden gleichzeitig mit der Festlegung der elterlichen Sorge und den Betreuungsverh\u00e4ltnissen auch \u00fcber die Zuteilung der Erziehungsgutschriften entscheiden. Um die betroffenen Beh\u00f6rden auf die Problematik zu sensibilisieren, ist vorgesehen, mit dem Erlass der neuen Bestimmungen eine Informationskampagne bei den betroffenen Beh\u00f6rden sowie der Anwaltschaft durchzuf\u00fchren. Eine solche wurde beispielsweise auch anl\u00e4sslich der Einf\u00fchrung des AHV-Splittings bei Scheidung erfolgreich durchgef\u00fchrt. Da diese Beh\u00f6rden oft und regelm\u00e4ssig mit Entscheidungen konfrontiert sind, bei denen k\u00fcnftig auch die Erziehungsgutschriften zu regeln sein werden, ist zu erwarten, dass diese Pr\u00fcfung zur Routine werden wird. Die von der Motion verlangte Verpflichtung auf Gesetzesstufe ist deshalb nach Ansicht des Bundesrates nicht erforderlich.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1384905600000)\/","SubmittedBy":"Janiak Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1392076800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107387500)\/","SubmissionDate":"\/Date(1379980800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}