{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133785,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133785,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3785","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Krankenkassen. Sicherung der Verm\u00f6genswerte der Grundversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aus heutiger Sicht kann man davon ausgehen, dass die Initiative f\u00fcr eine \u00f6ffentliche Krankenkasse in der zweiten H\u00e4lfte 2014 zur Abstimmung kommt. Um zu verhindern, dass die betroffenen Versicherungen mit Blick auf eine m\u00f6gliche Annahme der Initiative Verm\u00f6genswerte und Pr\u00e4miengelder von der Grund- in die Zusatzversicherung verschieben oder bez\u00fcglich der Unternehmensstrukturen Anpassungen vornehmen, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Was kehrt er vor, um zu verhindern, dass Verm\u00f6genswerte der Grundversicherung zweckentfremdet innerhalb der Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen verschoben werden?</p><p>2. Was kehrt er vor, um zu verhindern, dass im Vorfeld oder im Nachgang zur Abstimmung Anpassungen in den Unternehmensstrukturen vorgenommen werden, die sich zum Nachteil der Versicherten auswirken k\u00f6nnten, indem Verm\u00f6genswerte vernichtet oder zweckentfremdet werden?</p><p>3. Welche weiteren Vorkehrungen trifft er, um zu verhindern, dass Verm\u00f6genswerte und Pr\u00e4miengelder vor oder nach der Abstimmung zweckentfremdet werden? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Artikel\u00a013 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) haben die Versicherer daf\u00fcr zu sorgen, dass der sozialen Krankenversicherung keine Mittel entzogen werden. In Artikel\u00a060 Absatz\u00a02 KVG wird zudem festgehalten, dass die Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbsttragend sein muss. Die Versicherer weisen die R\u00fcckstellungen und Reserven f\u00fcr die OKP in der Bilanz gesondert aus. Zudem sind sie aufgrund von Artikel\u00a060 Absatz\u00a03 KVG verpflichtet, eine gesonderte Betriebsrechnung f\u00fcr die OKP zu f\u00fchren. Der Gewinn, der in der OKP erwirtschaftet wird, muss somit den Reserven der OKP zugeschrieben werden. Gleiches gilt f\u00fcr die freiwillige Taggeldversicherung nach KVG. Gem\u00e4ss der Richtlinie des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern (EDI) zur Rechnungslegung in der sozialen Krankenversicherung und zum aufsichtsrechtlichen Abschluss haben die Versicherer die Bilanz und die Erfolgsrechnung seit dem Rechnungsjahr 2012 nach Marktwerten zu erstellen.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) pr\u00fcft die Jahresrechnungen der Versicherer und achtet insbesondere darauf, dass die Gewinnverteilung korrekt erfolgt. Bei Versicherern, die sowohl die soziale Krankenversicherung als auch Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG; SR 221.229.1) anbieten, deren Verwaltung jedoch durch die gleichen Mitarbeitenden erfolgt, kommt \u00fcberdies der Kontrolle der Verteilschl\u00fcssel f\u00fcr die indirekten Kosten eine besondere Bedeutung zu. Seit dem Jahr 2012 erh\u00e4lt das BAG mit den Jahresrechnungen auch eine \u00dcbersicht \u00fcber die Verm\u00f6genswerte nach Marktwerten. Stellt das BAG einen Mittelabfluss aus der OKP oder der freiwilligen Taggeldversicherung nach KVG fest, verlangt es vom Versicherer eine sofortige Korrektur.</p><p>2. Unter Anpassungen in den Unternehmensstrukturen sind Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Verm\u00f6gens\u00fcbertragungen zu verstehen.</p><p>Bei Restrukturierungen, beispielsweise Spaltungen, vergleicht das BAG die Bilanzen vor und nach der Spaltung und pr\u00fcft, ob s\u00e4mtliche Werte, welche der sozialen Krankenversicherung zugerechnet werden, der neuen Gesellschaft, welche die soziale Krankenversicherung betreibt, zugeordnet wurden. Zudem sind die Versicherer verpflichtet, \u00dcbergabe- bzw. \u00dcbernahmeprotokolle einzureichen, aus denen hervorgeht, dass alle Aktiven und Passiven vom \u00fcbernehmenden Versicherer per \u00dcbertragungsdatum ordnungsgem\u00e4ss \u00fcbernommen wurden. Die Revisionsstellen der \u00fcbergebenden und der \u00fcbernehmenden Versicherer reichen dem BAG zudem Berichte ein, die best\u00e4tigen, dass bei der \u00dcbertragung keine Mittel aus der sozialen Krankenversicherung abgeflossen sind und dass die Reserven und R\u00fcckstellungen f\u00fcr alle Versicherungsbereiche materiell und formell richtig \u00fcbergeben wurden.</p><p>3. Mit den zurzeit vorhandenen Instrumenten, wie unter den Ziffern 1 und 2 aufgef\u00fchrt, ist es nicht m\u00f6glich, jede Zweckentfremdung von Verm\u00f6genswerten festzustellen. Um jeglichen Entzug von Verm\u00f6genswerten zu erkennen und zu verhindern, wird das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung (KVAG; BBl 2012 1999) ben\u00f6tigt. Dieses Gesetz, das sich zurzeit in parlamentarischer Beratung befindet, w\u00fcrde es dem Bundesrat erlauben, Vorschriften zur \u00dcberwachung gruppeninterner Vorg\u00e4nge zu erlassen und somit Geldfl\u00fcsse innerhalb der Gruppe zu \u00fcberpr\u00fcfen. Damit w\u00fcrde die Aufsicht ausreichende Instrumente erhalten, um zu erkennen, ob Gelder unzul\u00e4ssigerweise in einer Gruppe zulasten der sozialen Krankenversicherung verschoben werden. Mit dem KVAG erhielte das BAG auch die M\u00f6glichkeit, zur \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes jederzeit Dritte beizuziehen. Damit kann die Aufsicht bei Verdacht auf Zweckentfremdung von Geldern aus der sozialen Krankenversicherung zielgerichtet und unmittelbar mit ausreichenden Ressourcen Pr\u00fcfungen bei einem Versicherer vor Ort vornehmen. Zudem h\u00e4tte die Aufsichtsbeh\u00f6rde mit dem KVAG die M\u00f6glichkeit, eine Beteiligung eines Unternehmens an einer Krankenkasse oder die Beteiligung einer Kasse an einem anderen Unternehmen zu untersagen oder an Bedingungen zu kn\u00fcpfen, falls die Beteiligung die Interessen der Versicherten gef\u00e4hrdet.</p><p>Das KVAG enth\u00e4lt auch wirksamere Sanktionsm\u00f6glichkeiten gegen\u00fcber den Versicherern, wenn sie sich nicht an die rechtlichen Vorgaben halten oder einer von der Aufsichtsbeh\u00f6rde angeordneten Kontrolle widersetzen.</p><p>Der Bundesrat hat des Weiteren am 20. September 2013 eine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet betreffend eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (Risikoausgleich; Trennung von Grund- und Zusatzversicherung; BBl 2013 7953). Diese Vorlage verlangt unter anderem, dass die Versicherer Grund- und Zusatzversicherungen in getrennten juristischen Personen f\u00fchren. Sobald alle Krankenversicherer getrennt w\u00e4ren, best\u00fcnde die Gefahr der Zweckentfremdung oder Verschiebung von Verm\u00f6genswerten aufgrund von Spaltungen nicht mehr.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1384905600000)\/","SubmittedBy":"Egerszegi-Obrist Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1386547200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528893503)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380067200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}