{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133788,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133788,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3788","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verbindliche St\u00f6rfallrichtlinien f\u00fcr Atomm\u00fclllager","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In Fukushima wurden die Grenzwerte f\u00fcr Strahlenbelastung nach der Katastrophe nach oben korrigiert. Damit wurde in Kauf genommen, dass die Bev\u00f6lkerung erh\u00f6hten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt wird. Das soll f\u00fcr St\u00f6rf\u00e4lle von zuk\u00fcnftigen Atomm\u00fclllagern verhindert werden. Die Grenzwerte und der Umgang mit St\u00f6rf\u00e4llen bei Atomm\u00fclllagern m\u00fcssen verbindlich geregelt werden, solange das Auswahlverfahren f\u00fcr Standortregionen noch ergebnisoffen ist. Die Bev\u00f6lkerung wird sonst im Unklaren gelassen, welchen gesundheitlichen Risiken sie durch eine m\u00f6gliche radioaktive Strahlung ausgesetzt werden k\u00f6nnte. Der verbindliche Umgang mit St\u00f6rf\u00e4llen ist f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung in den Standortregionen entscheidend. Das zeigt auch die klare Forderung der Regionalkonferenzen nach langj\u00e4hriger R\u00fcckholbarkeit von eingelagerten Atomm\u00fcllabf\u00e4llen.</p><p>Das Auswahlverfahren der Standorte f\u00fcr m\u00f6gliche Atomm\u00fclllager ist schon weit fortgeschritten. Es besteht dringender Handlungsbedarf, die Grenzwerte f\u00fcr St\u00f6rf\u00e4lle so bald als m\u00f6glich verbindlich festzulegen.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, im Hinblick auf die geplante Errichtung eines oder mehrerer Atomm\u00fclllager die folgenden Fragen zu beantworten. Diese beziehen sich auf die Betriebs-, Beobachtungs- und Nachverschlussphase der Atomm\u00fclllager.</p><p>1. Wann erfolgt die Festlegung von Grenzwerten, die als St\u00f6rfall anerkannt werden, und erfolgt diese Festlegung noch vor dem Standortentscheid?</p><p>2. Welche Sanierungsmassnahmen sind mit der \u00dcberschreitung der Grenzwerte zwingend verbunden?</p><p>3. Ist vorgesehen, den Anspruch der Bev\u00f6lkerung auf eine Sanierung bei St\u00f6rf\u00e4llen gesetzlich zu regeln?</p><p>4. Welche Ersatzlagerstandorte bieten sich an f\u00fcr radioaktiv verseuchtes Material, das bei einer allf\u00e4lligen R\u00fcckholung anf\u00e4llt?</p><p>5. Wie hoch wird der Aufwand f\u00fcr unterschiedliche Sanierungsszenarien unter Ber\u00fccksichtigung aller Sicherheitsvorkehrungen gesch\u00e4tzt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ein geologisches Tiefenlager ist eine Kernanlage nach Kernenergiegesetz vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1). Demnach gelten daf\u00fcr die massgebenden Gesetze und Verordnungen f\u00fcr Kernanlagen im Allgemeinen und f\u00fcr geologische Tiefenlager im Speziellen. Dies sind neben dem KEG insbesondere die Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (KEV; SR 732.11) sowie die Strahlenschutz- und Umweltschutzgesetzgebung. In der Richtlinie des Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi) Ensi-G03, \"Spezifische Auslegungsgrunds\u00e4tze f\u00fcr geologische Tiefenlager und Anforderungen an den Sicherheitsnachweis\", sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an die geologische Tiefenlagerung radioaktiver Abf\u00e4lle festgelegt und Schutzkriterien f\u00fcr die Betriebs- und Nachverschlussphase quantifiziert. In der Nachverschlussphase darf die Freisetzung von Radionukliden f\u00fcr jede als wahrscheinlich eingestufte zuk\u00fcnftige Entwicklung zu keiner Individualdosis f\u00fchren, die 0,1 Millisievert pro Jahr \u00fcberschreitet. Im internationalen Vergleich ist diese Limite tief angesetzt.</p><p>Das Einhalten der Schutzkriterien ist im Rahmen der Sicherheitsnachweise aufzuzeigen, die mit den Bewilligungsgesuchen (Rahmen-, Bau- und Betriebsbewilligungsgesuch, Gesuch zum Verschluss des Tiefenlagers und Gesuch um Feststellung des ordnungsgem\u00e4ssen Verschlusses) vorzulegen sind. Der erforderliche Detaillierungsgrad des Sicherheitsnachweises h\u00e4ngt dabei von der Stufe des Bewilligungsverfahrens ab.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die einzuhaltenden Dosen bei St\u00f6rf\u00e4llen sind in der Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 (StSV; SR 814.501) festgelegt und richten sich nach der Eintretensh\u00e4ufigkeit der einzelnen St\u00f6rf\u00e4lle (Art. 94 StSV). Eine Kernanlage ist zur Beherrschung von St\u00f6rf\u00e4llen derart auszulegen, dass keine unzul\u00e4ssigen radiologischen Auswirkungen in der Umgebung der Anlage entstehen. Es ist nachzuweisen, dass die Dosen nach StSV eingehalten werden (Art. 7 und 8 KEV).</p><p>2./3. Es gilt zu unterscheiden zwischen nuklearen Sch\u00e4den und Sanierungsmassnahmen an der Kernanlage. Als nukleare Sch\u00e4den gelten sogenannte Sch\u00e4den an Dritten, die durch Kernanlagen oder den Transport von Kernmaterialien verursacht werden. Die Kernenergiehaftpflicht-Gesetzgebung regelt die Haft- und die Versicherungspflicht des Inhabers einer Kernanlage f\u00fcr nukleare Sch\u00e4den. Sch\u00e4den an der Kernanlage selber gelten nicht als nukleare Sch\u00e4den im Sinne des Kernenergiehaftpflichtgesetzes.</p><p>Das Eintreten eines St\u00f6rfalls hat nicht zwingend eine Sanierung oder einen nuklearen Schaden zur Folge. F\u00fcr jeden angenommenen St\u00f6rfall hat der Gesuchsteller f\u00fcr eine Bau- oder Betriebsbewilligung f\u00fcr eine Kernanlage nachzuweisen, dass die zur Umsetzung des Konzepts der gestaffelten Sicherheitsvorsorge getroffenen technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen wirksam sind (Verordnung des UVEK \u00fcber die Gef\u00e4hrdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen St\u00f6rf\u00e4lle in Kernanlagen vom 17. Juni 2009; SR 732.112.2).</p><p>4. Bis zu einem allf\u00e4lligen Verschluss des Lagers muss die R\u00fcckholung der radioaktiven Abf\u00e4lle ohne grossen Aufwand m\u00f6glich sein (Art. 37 KEG). Das Konzept f\u00fcr eine allf\u00e4llige R\u00fcckholung der Abf\u00e4lle ist mit dem Baubewilligungsgesuch f\u00fcr das geologische Tiefenlager dem Ensi zur Pr\u00fcfung und Genehmigung vorzulegen. Im R\u00fcckholungskonzept sind die zu erwartenden Strahlenexpositionen f\u00fcr das Personal und die Bev\u00f6lkerung abzusch\u00e4tzen (Richtlinie Ensi-G03). Das zentrale Zwischenlager der Zwilag in W\u00fcrenlingen im Kanton Aargau wird gem\u00e4ss Entsorgungsprogramm der Nationalen Genossenschaft f\u00fcr die Lagerung radioaktiver Abf\u00e4lle (Nagra) bis zum Schluss der Einlagerung der radioaktiven Abf\u00e4lle in ein geologisches Tiefenlager in Betrieb sein.</p><p>Mit der Genehmigung des Entsorgungsprogramms 2008 der Nagra hat der Bundesrat verf\u00fcgt, dass die Nagra zusammen mit dem Baubewilligungsgesuch f\u00fcr ein geologisches Tiefenlager dem UVEK einen Bericht einzureichen hat, in dem die Kosten f\u00fcr die R\u00fcckholung der Abf\u00e4lle aus einem Tiefenlager w\u00e4hrend der Beobachtungsphase und die Kosten f\u00fcr die R\u00fcckholung nach dem Verschluss gesch\u00e4tzt werden. Zudem sind auch die Kosten f\u00fcr die Verbringung dieser Abf\u00e4lle in ein Zwischenlager abzusch\u00e4tzen.</p><p>5. Die Sanierung der Anlage ist Sache des Betreibers. F\u00fcr nukleare Sch\u00e4den haftet der Inhaber einer Kernanlage unbeschr\u00e4nkt. Nach geltender Kernenergiehaftpflicht-Gesetzgebung muss er eine Versicherungsdeckung f\u00fcr 1 Milliarde Schweizerfranken haben. Wenn die Nuklearsch\u00e4den gr\u00f6sser sind als die Versicherungsdeckung, haftet der Inhaber der Kernanlage mit seinem ganzen Verm\u00f6gen. An weiter gehende Sch\u00e4den kann der Bund im Rahmen einer vom Parlament zu beschliessenden Grossschadensregelung weitere finanzielle Mittel zur Verf\u00fcgung stellen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1384905600000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528838707)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380067200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}