{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133850,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133850,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3850","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"CO2-Emissionen von Personenwagen. Warum bleibt man auf halbem Weg stehen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesamt f\u00fcr Energie schrieb am 27. Juni 2013 in einer Pressemitteilung: \"Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften f\u00fcr neue Personenwagen. Die Schweizer Importeure sind verpflichtet, die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen bis 2015 im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu senken. Andernfalls wird eine Sanktionsabgabe f\u00e4llig. 2012 beliefen sich diese Sanktionen auf insgesamt 3,5 Millionen Franken.\"</p><p>Festzustellen ist, dass von diesen 3,5 Millionen bloss 0,5 Millionen auf die Grossimporteure (mehr als 50 Fahrzeuge) entfielen, obwohl sie 99 Prozent der neuen Personenwagen einf\u00fchren.</p><p>Darum stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Warum werden den Importeuren w\u00e4hrend einer \u00dcbergangsfrist von drei Jahren erhebliche Erleichterungen gew\u00e4hrt? Brauchen sie wirklich drei Jahre, um die Palette der Modelle, die sie einf\u00fchren wollen, anzupassen?</p><p>2. Warum wird bei der Berechnung der \u00dcberschreitung der durchschnittlichen Emissionen das Durchschnittsleergewicht der Wagenflotte ber\u00fccksichtigt und nicht die gesetzliche Vorgabe von 130 Gramm CO2 pro Kilometer? Ist das Ziel nicht letztendlich, den Ausstoss auf diesen Durchschnitt von 130 Gramm pro Kilometer zu senken, unabh\u00e4ngig davon, wie schwer die Autos sind?</p><p>3. Warum wird bei der Berechnung des Durchschnittsleergewichts der von einem Importeur eingef\u00fchrten Personenwagen und seiner spezifischen Zielvorgabe die gesamte Fahrzeugflotte ber\u00fccksichtigt, bei der Berechnung der \u00dcberschreitung der Zielvorgabe hingegen nur 65 Prozent der leichtesten von ihm eingef\u00fchrten Personenwagen? Warum werden die schwersten Personenwagen, die oft auch am meisten CO2 ausstossen, nicht ber\u00fccksichtigt? Wie begr\u00fcndet der Bundesrat die k\u00fcnstliche Senkung der \u00dcberschreitungen und damit der Bussen, die dieses System nach sich zieht?</p><p>4. Ist der Bundesrat wirklich der Auffassung, dass diese milden Vorschriften, die zu geringeren \u00dcberschreitungen und damit zu tieferen Bussen f\u00fchren, einen gen\u00fcgend hohen Anreiz bilden, damit Personenwagen in Verkehr gebracht werden, die alle weniger CO2 ausstossen? Konnte man schon positive Auswirkungen feststellen, seit diese Vorschriften in Kraft getreten sind?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Parlament hat mit der Teilrevision vom 18. M\u00e4rz 2011 des CO2-Gesetzes vom 8. Oktober 1999 (altes CO2-Gesetz, nachstehend: aCO2-Gesetz) beschlossen, die CO2-Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen bis 2015 im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu senken. Dabei wurden auch die Einf\u00fchrungsmodalit\u00e4ten der EU in die Schweizer Regelung \u00fcbernommen.</p><p>Im Sinne von Zwischenzielen muss bereits ab 2012 ein stetig steigender Anteil der Neuwagenflotte die Zielvorgabe erf\u00fcllen. Die Einf\u00fchrungsphase erleichtert den Importeuren von Personenwagen angesichts der unterschiedlichen Ausgangslage bei den CO2-Emissionen der Neuwagenflotte (im Jahr 2011: EU 136 Gramm CO2 pro Kilometer, Schweiz 155 Gramm CO2 pro Kilometer) die Anpassung ihrer Flotte und entspricht auch der EU-Regelung.</p><p>2. Das CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011 (SR 641.71) sieht eine Relativierung der Zielvorgabe analog zur EU-Regelung vor. In Anlehnung an die Vorschriften der EU wurde das Leergewicht der Neuwagenflotte eines Importeurs im Vergleich zur gesamtschweizerischen Neuwagenflotte als Relativierungsparameter festgelegt.</p><p>Durch die Relativierung erhalten alle Importeure einen Anreiz, CO2-\u00e4rmere Fahrzeuge zuzulassen: Importeure mit einer leichten Flotte erhalten eine Zielvorgabe unter 130 Gramm CO2 pro Kilometer, damit auch sie einen Anreiz haben, die CO2-Emissionen weiter zu senken. Importeure mit schwereren Fahrzeugen sind ebenfalls gefordert, die CO2-Emissionen zu senken: Die Berechnungsformel f\u00fcr die Zielvorgabe ist so ausgestaltet, dass das h\u00f6here Gewicht den damit einhergehenden h\u00f6heren Ausstoss nur zu 60 Prozent kompensiert. Im Weiteren tr\u00e4gt die Relativierung dem unterschiedlichen Nutzen von verschiedenen Fahrzeugen Rechnung und ber\u00fccksichtigt die unterschiedliche Flottenzusammensetzung der einzelnen Hersteller bei Inkrafttreten der Regelung. Da das Referenzleergewicht f\u00fcr die Berechnung der Zielvorgabe j\u00e4hrlich neu bestimmt wird, besteht seitens der Importeure kein Anreiz, ihr durchschnittliches Leergewicht laufend zu erh\u00f6hen. Im gesamtschweizerischen Durchschnitt erwirkt der Mechanismus zur Berechnung der Zielvorgabe mittelfristig einen CO2-Ausstoss von 130 Gramm CO2 pro Kilometer.</p><p>3. Eine Einf\u00fchrungsphase (sog. Phasing-in) wurde im teilrevidierten aCO2-Gesetz festgelegt und unver\u00e4ndert im CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011 \u00fcbernommen. F\u00fcr die Zeit von 2012 bis 2014 wird f\u00fcr die Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissionen eines Importeurs jeweils nur ein Prozentsatz der Neuwagenflotte ber\u00fccksichtigt (2012: 65 Prozent, 2013: 75 Prozent, 2014: 80 Prozent).</p><p>Die Berechnung der Zielvorgabe anhand des Leergewichts der gesamten Flotte wurde analog zu den Vollzugsmodalit\u00e4ten der EU definiert und ist in der CO2-Verordnung festgehalten.</p><p>Der Unterschied in der Berechnungsgrundlage von CO2-Emissionen und Zielvorgabe ist tempor\u00e4r. Ab 2015, nach Auslaufen des Phasing-in, wird beiden Berechnungen die gesamte Neuwagenflotte zugrunde liegen.</p><p>4. Der durchschnittliche CO2-Ausstoss der Neuwagenflotte hat in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Er betrug f\u00fcr das Jahr 2012 noch 151 Gramm CO2 pro Kilometer (2011: 155 Gramm CO2 pro Kilometer). Zurzeit liegen erst Vollzugsergebnisse aus dem Vollzugsjahr 2012 (Vollzugsbeginn 1. Juli 2012) vor. Der direkte Vergleich der beiden Halbjahre vor und nach Vollzugsbeginn zeigt einen Trend hin zu verbrauchs\u00e4rmeren Fahrzeugen. So liegen die durchschnittlichen Emissionen f\u00fcr das zweite Halbjahr 2012 bei 149 Gramm CO2 pro Kilometer.</p><p>Die CO2-Gesetzgebung gibt die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Absenkung der CO2-Emissionen vor und setzt entsprechende Anreize. Importeure k\u00f6nnen eigenst\u00e4ndig entscheiden, ob sie durch eine angepasste Fahrzeugauswahl die individuelle Zielvorgabe erreichen oder bei \u00dcberschreiten derselben eine Sanktion zahlen wollen. Aufgrund der bisherigen Bestrebungen der Importeure, die Zielvorgaben einzuhalten, und unter Ber\u00fccksichtigung der Einf\u00fchrungsmechanismen ist der Bundesrat zuversichtlich, dass das Ziel von 130 Gramm CO2 pro Kilometer bis 2015 erreicht werden kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1384905600000)\/","SubmittedBy":"Thorens Goumaz Ad\u00e8le","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1386892800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528762960)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380153600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}