{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133859,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133859,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3859","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ausnahmebewilligungen zur chemischen Bek\u00e4mpfung von invasiven Neophyten in besonders sch\u00fctzenswerten Gebieten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die widerspr\u00fcchlichen gesetzlichen Vorgaben beim Schutz \u00f6kologisch wertvoller Lebensr\u00e4ume dahingehend zu \u00e4ndern, dass Ausnahmebewilligungen zur chemischen Bek\u00e4mpfung von invasiven Neophyten m\u00f6glich werden.</p>","ReasonText":"<p>Invasive Neophyten stellen eine immer st\u00e4rkere Bedrohung f\u00fcr die einheimische Pflanzenwelt dar. Diese Problempflanzen drohen die jahrzehntelangen und ressourcenintensiven Anstrengungen zum Erhalt und zur nachhaltigen F\u00f6rderung naturnaher \u00d6kosysteme und Landschaften zunichtezumachen.</p><p>Insbesondere der invasive Asiatische Staudenkn\u00f6terich kann nur mit Pflanzenschutzmitteln oder durch Ausbaggern des ganzen Wurzelraumes ausgemerzt werden. Er kommt schwerpunktm\u00e4ssig entlang von Fliessgew\u00e4ssern vor und breitet sich dort aus. Mit seiner enormen Wuchskraft durchdringt der Staudenkn\u00f6terich selbst Mauerfugen und Asphalt. Bereits ein kleines, vom Wasser transportiertes Spross- oder Wurzelst\u00fcck gen\u00fcgt, um gew\u00e4sserabw\u00e4rts einen neuen Bestand zu gr\u00fcnden, welcher sich auf Kosten der einheimischen Vegetation zu einem immer gr\u00f6sser werdenden dichten Bestand von bis zu 3 Metern H\u00f6he ausbreitet. </p><p>Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen sind widerspr\u00fcchlich und f\u00fchren zu Zielkonflikten: Zum einen sind die Kantone gesetzlich dazu verpflichtet - beispielsweise aufgrund der Freisetzungsverordnung, Artikel\u00a052 -, die erforderlichen Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Organismen zu ergreifen. Das Wuchernlassen von asiatischen Kn\u00f6tericharten entlang der Gew\u00e4sser widerspricht auch den Zielsetzungen des Wasserbaugesetzes, des Gew\u00e4sserschutzgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Auf der anderen Seite verbietet die Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung des Bundes jeden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entlang von Gew\u00e4ssern bis und mit einem Streifen von 3 Metern ab B\u00f6schungsoberkante. </p><p>Dieser Zielkonflikt muss entflochten werden. Dazu ist die Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung dahingehend anzupassen, dass den Kantonen die M\u00f6glichkeit geboten wird, eine Ausnahmebewilligung f\u00fcr eine wissenschaftlich begleitete Einzelstockbek\u00e4mpfung der asiatischen Kn\u00f6teriche in besonders sch\u00fctzenswerten Gebieten zu erteilen, wenn diese durch ausgebildete Fachleute mit der gebotenen Sorgfalt durchgef\u00fchrt wird. Das Gesuch um Ausnahmebewilligung muss den vorgesehenen Einsatz ausf\u00fchrlich beschreiben (Ort, Art, Dauer und Sicherheitsvorkehrungen).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der invasiven gebietsfremden Arten bewusst und auch bereit, diesbez\u00fcglich auf nationaler Ebene aktiv zu bleiben. Mit der Verordnung \u00fcber den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV, SR 814.911) wurde 2008 eine rechtliche Grundlage geschaffen, welche sich gezielt der Problematik invasiver gebietsfremder Organismen widmet. Ebenso wurde j\u00fcngst ein Vorstoss aus dem Parlament mit der Forderung einer nationalen Strategie zu dieser Thematik an den Bundesrat \u00fcberwiesen (Postulat Vogler 13.3636).</p><p>Der Bundesrat teilt hingegen die Einsch\u00e4tzung des Motion\u00e4rs nicht, dass mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen ein Widerspruch bestehe und Zielkonflikte entst\u00fcnden. F\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von invasiven Neophyten steht ein breites Spektrum an rechtlich zul\u00e4ssigen mechanischen, chemischen und manchmal auch biologischen Methoden zur Verf\u00fcgung. Die Wahl der Methode ist im Einzelfall je nach Art und Standort festzulegen und muss eine Evaluation m\u00f6glicher Umweltsch\u00e4den, die durch die Bek\u00e4mpfung herbeigef\u00fchrt werden k\u00f6nnten, umfassen.</p><p>Der in der Motion erw\u00e4hnte Asiatische Staudenkn\u00f6terich verursacht nicht nur in der Schweiz, sondern auch in vielen anderen L\u00e4ndern grosse Probleme. Nirgends ist es bislang gelungen, diese Pflanze mit chemischen Mitteln nachhaltig zu bek\u00e4mpfen. Das Bafu f\u00fchrt seit 2008 zusammen mit den Kantonen Aargau, Bern, Glarus, Luzern, Wallis und Z\u00fcrich Pilotversuche zur Bek\u00e4mpfung des Asiatischen Staudenkn\u00f6terichs durch. Verschiedene mechanische, chemische und kombinierte Methoden wurden getestet. Die Wirkung der Anwendung chemischer Mittel zeigt sich vor allem an den oberirdischen Pflanzenteilen, jedoch gelingt es der Pflanze auch bei mehrj\u00e4hriger wiederholter Anwendung chemischer Mittel, aus unterirdischen Organen wieder auszutreiben. Somit ist das im Motionstext erw\u00e4hnte Kriterium der Dauer des vorgesehenen Einsatzes f\u00fcr allf\u00e4llige Ausnahmebewilligungen mit dem heutigen Wissen nicht absch\u00e4tzbar. Auch f\u00fcr andere invasive gebietsfremde Arten in Fl\u00fcssen (amerikanischer Flusskrebs) oder W\u00e4ldern (G\u00f6tterbaum, Weltengr\u00fcn, Henry's Geissblatt) wurden und werden chemische Bek\u00e4mpfungsmittel gefordert.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein Entscheid \u00fcber die Anpassung der rechtlichen Grundlagen hinsichtlich einer Ausnahmebewilligung im Rahmen einer Gesamtbeurteilung der Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf das \u00d6kosystem erfolgen muss. Dabei sind auch die Wirkungen langj\u00e4hriger und m\u00f6glicherweise grossfl\u00e4chiger Anwendungen der gew\u00e4hlten Bek\u00e4mpfungsmethoden zu pr\u00fcfen. Hierf\u00fcr m\u00fcssen die Grundlagen betreffend Wirkungsgrad, Wirkungsdauer, aber auch Nebenwirkungen und allf\u00e4llige alternative Methoden vorliegen. Im Hinblick auf den Asiatischen Staudenkn\u00f6terich, aber auch auf weitere invasive gebietsfremde Organismen stehen diese Grundlagen noch aus, weshalb der Bund zusammen mit den Kantonen das obenerw\u00e4hnte Pilotprojekt weiterf\u00fchrt und die entsprechende Interessenabw\u00e4gung nach Vorliegen der Grundlagen vornehmen wird.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1384905600000)\/","SubmittedBy":"Flach Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690529858743)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380153600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}