{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133876,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133876,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3876","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Konkurrenzf\u00e4hige, familienfreundliche und tourismusf\u00f6rdernde Schifffahrt auf dem Langensee ab 2016","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Konzessionsvergabe der Schifffahrt auf dem Langensee nur denjenigen Betreiber zu ber\u00fccksichtigen, der folgende Vorgaben erf\u00fcllt:</p><p>1. Vern\u00fcnftiges Fahrplanangebot \u00fcber die ganze Jahreszeit f\u00fcr beide Uferseiten (Ascona-Brissago bzw. Gambarogno);</p><p>2. Akzeptieren der schweizerischen Tarifstrukturen aus dem Verkehrsverbund wie auf Binnenseen f\u00fcr das Bacino svizzero (Generalabonnement, Halbtaxabonnement, Junior-, AHV-Karte usw.);</p><p>3. Faires Preisangebot auf der schweizerischen sowie italienischen Seite;</p><p>4. Konzessionsvergabe \u00fcber zehn Jahre;</p><p>5. Ber\u00fccksichtigung von schweizerischen Sicherheitsstandards.</p>","ReasonText":"<p>Im Jahr 2016 l\u00e4uft die Konzession aus, die den Schifffahrtsverkehr auf dem Langensee regelt. Bis zu diesem Datum ist die italienische Schifffahrtsgesellschaft \"Societ\u00e0 Navigazione Lago Maggiore (NLM)\" f\u00fcr den Schifffahrtsbetrieb auf dem ganzen Langensee verantwortlich.</p><p>In den letzten Jahren wurden die Leistungen sowie die Qualit\u00e4t von verschiedenen Parlamentariern, Organisationen, Medien und Kunden wiederholt kritisiert. Die Situation hat sich durch den Sparauftrag Italiens noch versch\u00e4rft. Auf Schweizer Strecken werden hohe Preise verlangt, und \u00fcbliche Verg\u00fcnstigungen (Generalabonnement, Halbtaxabonnement, Juniorkarte usw.) werden nicht akzeptiert. Ein reduziertes Fahrplanangebot und schlechte Qualit\u00e4t sind leider an der Tagesordnung. Eigentlich erstaunlich, dass dies, obschon bereits seit Jahren kritisiert, nicht korrigiert wird. Immer wieder erw\u00e4hnte das Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV), dass man nicht intervenieren k\u00f6nne, da die Konzession bis 2016 laufe. </p><p>Mit dem Ablauf der Konzession gibt es zum ersten Mal die M\u00f6glichkeit, Leistung, Qualit\u00e4t, Sicherheit und Preis der Schifffahrt auf dem Langensee auf ein vern\u00fcnftiges Niveau zu heben. Dies tr\u00e4gt nicht zuletzt auch zur weiteren Attraktivierung des Tourismus in der Schweiz und insbesondere im Tessin bei.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Konzessionsrecht auferlegt der Konzession\u00e4rin gewisse Rechte und Pflichten wie die Fahrplan- und die Transportpflicht. Es \u00e4ussert sich aber nur beschr\u00e4nkt zum Angebot in qualitativer oder quantitativer Hinsicht. Ausser der Anforderung, dass der Transport zweckm\u00e4ssig erbracht werden muss (Art. 9 Abs. 2 des Personenbef\u00f6rderungsgesetzes, PBG; SR 745.1), macht das Konzessionsrecht keine Vorgaben bez\u00fcglich einer befriedigenden Mindesterschliessung.</p><p>Die Schifffahrt auf den Tessiner Seen ist in einem Staatsvertrag (Abkommen zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee, abgeschlossen am 2. Dezember 1992, von der Bundesversammlung genehmigt am 16. Dezember 1993 und in Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Juni 1997; SR 0.747.225.1) geregelt. Darin ist das Transportrecht f\u00fcr die Schifffahrt im regelm\u00e4ssigen Linienverkehr auf dem Langensee wie folgt festgelegt: Der \u00f6ffentliche Schifffahrtsbetrieb wird auf dem italienischen sowie auf dem schweizerischen Seeteil von einer italienischen Unternehmung besorgt. Die Schweiz verpflichtet sich, der Unternehmung f\u00fcr ihren Seeteil eine Konzession zu erteilen (Art. 9 des Staatsvertrages).</p><p>Solange der Staatsvertrag nicht aufgek\u00fcndigt oder diese Bestimmung ge\u00e4ndert wird, ist das BAV als Konzessionsbeh\u00f6rde daran gebunden. Die im Staatsvertrag getroffenen Abmachungen erleichtern generell den grenz\u00fcberschreitenden Verkehr auf diesen Seen. Diese Errungenschaften gilt es m\u00f6glichst zu bewahren. Die K\u00fcndigung des Staatsvertrages w\u00e4re daher die Ultima Ratio und wird momentan nicht angestrebt. Somit soll ein R\u00fcckfall in einen Jahre andauernden, unbefriedigenden, vertragslosen Zustand vermieden werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen sind die unterst\u00fctzungsw\u00fcrdigen Anliegen des Motion\u00e4rs nicht in allen Punkten umsetzbar. Insbesondere ist es dem BAV nicht m\u00f6glich, das Konzessionsgesuch eines italienischen Unternehmens mangels Alternative abzulehnen, sofern die gesetzlichen Vorlagen eingehalten werden. Die Forderungen des Motion\u00e4rs werden im Konzessionsverfahren soweit rechtlich zul\u00e4ssig ber\u00fccksichtigt.</p><p>Im Einzelnen:</p><p>1. Die Schifffahrtsunternehmen sind in der Gestaltung des Fahrplanes frei. Auf dem Langen- wie auch auf dem Luganersee wird zwischen einem Winter-, Herbst/Fr\u00fchling- und Sommerfahrplan unterschieden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die touristische Attraktion auf dem Langensee, der Botanische Park auf den Isole di Brissago, von Oktober bis M\u00e4rz geschlossen ist. W\u00fcrde das BAV die Anzahl Kurspaare in der Konzession festlegen, so m\u00fcsste sichergestellt sein, dass die dadurch entstehenden Kosten f\u00fcr das Unternehmen tragbar sind resp. diese von der \u00f6ffentlichen Hand \u00fcbernommen werden. Der Bund bestellt diese Verkehre aber nicht, da sie die Anforderungen als abgeltungsberechtigter regionaler Personenverkehr nicht erf\u00fcllen.</p><p>2. Der Bund kann in der Konzession die Anerkennung der Tarife des direkten Verkehrs (u. a. Generalabonnement, Halbtaxabonnement) auf dem Schweizer Teil des Langensees verf\u00fcgen, sofern dies ein Bed\u00fcrfnis ist und die Erzielung angemessener Ertr\u00e4ge dennoch m\u00f6glich ist.</p><p>3. Die Tarifhoheit und somit das Festsetzen der Preise liegt bei den Transportunternehmen.</p><p>4. Die Konzessionsdauer betr\u00e4gt zehn Jahre. Eine Konzession kann bis zu h\u00f6chstens 25 Jahren erteilt werden, wenn die Amortisationsdauer der Betriebsmittel l\u00e4nger als zehn Jahre im Zeitpunkt der Konzessionserneuerung betr\u00e4gt (Art. 15 der Verordnung \u00fcber die Personenbef\u00f6rderung, VPB; SR 745.11). Das BAV wird die Dauer entsprechend den konkreten Umst\u00e4nden festlegen.</p><p>5. Das Einhalten der Sicherheitsvorschriften ist Voraussetzung f\u00fcr die Konzessionserneuerung. F\u00fcr die Schiffe unter italienischer Flagge gelten die nationalen italienischen Vorgaben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1384905600000)\/","SubmittedBy":"Hurter Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690529519617)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380153600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Verkehr"}}