{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133883,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133883,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3883","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Ausf\u00fchrungsbestimmungen so anzupassen, dass bei durch Neukonzessionierungen oder \u00c4nderungen von Wasserkraftkonzessionen erforderlichen Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungen nicht vom urspr\u00fcnglichen Zustand vor Bestehen des oft seit vielen Jahrzehnten konzessionierten Kraftwerks, sondern vom Ist-Zustand vor der beabsichtigten Neukonzessionierung bzw. Konzessions\u00e4nderung ausgegangen wird.</p>","ReasonText":"<p>Die Erneuerung von auslaufenden Wasserkraftkonzessionen sowie wesentliche \u00c4nderungen w\u00e4hrend laufender Konzessionsdauer, z. B. im Hinblick auf eine bedeutende Erweiterung eines bestehenden Wasserkraftwerks, kommen materiell der Erteilung einer neuen Konzession gleich und erfordern daher eine umfassende Neubeurteilung der Gesamtanlage, u. a. in Bezug auf die umweltrelevanten Auswirkungen. Umstritten ist nun, von welchem Ausgangs- bzw. Referenzzustand bei der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVP) sowie bei der Festlegung des Umfangs an Ersatzmassnahmen f\u00fcr Eingriffe in schutzw\u00fcrdige Lebensr\u00e4ume auszugehen ist. Die Gesetzesbestimmungen lassen diese Fragen offen. Eine konkrete Vorgabe findet sich erst im UVP-Handbuch des Bafu. Ohne n\u00e4here Begr\u00fcndung wird dort das Folgende festgehalten: \"Bei einer Konzessionserneuerung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, ist der Ausgangszustand derjenige Zustand, der bestehen w\u00fcrde, wenn die fr\u00fchere Konzession nie erteilt und die Anlage nie gebaut worden w\u00e4re.\" Diese Praxis hat einschneidende Konsequenzen f\u00fcr die Wasserkraftnutzung. Die Tatsache, dass im Rahmen von Konzessionserneuerungen und wesentlichen Konzessions\u00e4nderungen nicht nur f\u00fcr neue Eingriffe in schutzw\u00fcrdige Lebensr\u00e4ume angemessener Ersatz geleistet werden muss, sondern zus\u00e4tzlich auch f\u00fcr fr\u00fchere Eingriffe, bei der Erstellung der ersten Anlage, h\u00e4tte erhebliche Kostenfolgen und w\u00fcrde die Stromproduktion aus Wasserkraft massiv verteuern. Hinzu kommt, dass der urspr\u00fcngliche Zustand vor dem Bau der bestehenden Kraftwerksanlagen, der in den meisten F\u00e4llen mehrere Jahrzehnte zur\u00fcckliegt, kaum ermittelt werden kann, was somit zwangsl\u00e4ufig zu Auslegungsstreitigkeiten und langwierigen Verfahren f\u00fchrt. Um die vom Bundesrat beabsichtigte Steigerung der Stromproduktion aus Wasserkraft nicht unn\u00f6tig zu bremsen, w\u00e4re es angemessen und sachlogisch, bei Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungen in Zukunft vom bestehenden Ist-Zustand auszugehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eine Konzession gibt einem Privaten das Recht, ein \u00f6ffentliches Gut exklusiv f\u00fcr eine bestimmte Zeit zu nutzen. Nach Ablauf dieser Zeit f\u00e4llt das Recht dahin, und ein Anspruch, dieses Recht noch einmal zu erlangen, besteht nicht. Deshalb wird nach Ablauf einer Wasserrechtskonzession \u00fcber den Fortbestand der Anlage und die Konzession neu entschieden. Die Erneuerung oder Verl\u00e4ngerung einer Wasserrechtskonzession kommt daher einer Neukonzessionierung gleich.</p><p>Bei Konzessionserneuerungen nach Ablauf einer bestehenden Konzession kommen die heute geltenden Umweltvorschriften formell und materiell zur Anwendung (vgl. BGE 119 Ib 254 E. 5b). Dies bedeutet unter anderem, dass die heute geltenden Vorschriften \u00fcber die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung (UVP; Art. 10b-d USG, SR 814.01) zur Anwendung kommen m\u00fcssen. Ebenso m\u00fcssen f\u00fcr die Eingriffe in die Natur, welche eine Anlage w\u00e4hrend der zuk\u00fcnftigen Konzessionsdauer mit sich bringen wird, Ersatzmassnahmen nach Artikel\u00a018 Absatz\u00a01ter des Bundesgesetzes \u00fcber den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) geleistet werden. F\u00fcr die in der Vergangenheit - bei der Erteilung der fr\u00fcheren Konzession - erfolgten Eingriffe m\u00fcssen hingegen nicht r\u00fcckwirkend Ersatzmassnahmen geleistet werden.</p><p>Im Rahmen der UVP muss der Ausgangszustand vor Errichtung einer Anlage dargestellt werden. Wie das Bundesgericht in seinem Urteil zum Wasserkraftwerk Lungern (BGE 126 II 283 E. 3c) festgestellt hat, ist bei der Erneuerung einer auslaufenden Konzession als Ausgangszustand derjenigen Situation Rechnung zu tragen, die sich bei einem Verzicht auf die Wasserkraftnutzung erg\u00e4be. Das UVP-Handbuch (<a href=\"http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01067/index.html?lang=de\">http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01067/index.html?lang=de</a>) tr\u00e4gt dieser Rechtslage Rechnung, indem darin empfohlen wird, als Ausgangszustand f\u00fcr die UVP den vom Vorhaben noch nicht beeinflussten Umweltzustand mit seinen nat\u00fcrlichen Standortmerkmalen und seinen damals bestehenden Vorbelastungen anzunehmen.</p><p>Auch wenn es zum Teil nicht einfach ist, den Zustand vor dem Bau eines bereits bestehenden Kraftwerks abzusch\u00e4tzen, sind in der Praxis immer sinnvolle L\u00f6sungen gefunden worden. In einigen F\u00e4llen, in denen der Ausgangszustand vor dem Bau der Anlage schwer zu ermitteln war, ist das \u00f6kologische Potenzial des Gebietes vom Ist-Zustand aus abgesch\u00e4tzt worden. Daraus sind in der Folge die notwendigen Massnahmen zugunsten von Natur und Landschaft abgeleitet worden. Diese Praxis hat sich seit rund 20 Jahren bew\u00e4hrt und ist vom Bundesgericht verschiedentlich best\u00e4tigt worden.</p><p>Der Bundesrat sieht daher keine Veranlassung, die gesetzlichen Ausf\u00fchrungsbestimmungen anzupassen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1384905600000)\/","SubmittedBy":"R\u00f6sti Albert","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690529396953)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380153600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}