{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133892,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133892,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3892","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Krankenversicherung und freier Personenverkehr zwischen der Schweiz und Frankreich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Frankreich hat im Alleingang beschlossen, dass sich alle Personen mit Wohnsitz in Frankreich, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, neu der franz\u00f6sischen Sozialversicherung S\u00e9curit\u00e9 sociale anschliessen m\u00fcssen. Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in Frankreich werden dadurch der M\u00f6glichkeit beraubt, sich in der Schweiz behandeln zu lassen; Leistungserbringer in der Schweiz, allen voran \u00f6ffentliche Spit\u00e4ler, k\u00f6nnen wegen dieser Massnahme Personen, die in der Schweiz arbeiten und in Frankreich wohnen, nicht mehr behandeln. Gedenkt der Bundesrat, endlich zu handeln?</p>","ReasonText":"<p>Das zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossene Freiz\u00fcgigkeitsabkommen sieht vor, dass eine Arbeitskraft aus einem Vertragsstaat, die in einem anderen Staat arbeitet, dem Sozialversicherungsrecht desjenigen Staates untersteht, in dem sie t\u00e4tig ist. In Abweichung von diesem Grundsatz wurde ausbedungen, dass in Frankreich wohnhafte Personen, die in der Schweiz arbeiten, ihre Krankenversicherung an ihrem Wohnsitz abschliessen k\u00f6nnen.</p><p>Und so hat die \u00fcberwiegende Mehrzahl der Personen, die in der Schweiz arbeiten und in Frankreich wohnen, keinen Versicherungsschutz nach dem schweizerischen Krankenversicherungsrecht abgeschlossen, sondern eine private franz\u00f6sische Versicherung gew\u00e4hlt; dies ist weniger kostspielig als ein Krankenversicherungsschutz nach dem schweizerischen Krankenversicherungsrecht und erlaubt es den Betroffenen dennoch, sich in der Schweiz behandeln zu lassen.</p><p>Nun hat aber Frankreich seine im Alleingang getroffene Entscheidung bekr\u00e4ftigt, dass sich alle diese Personen der S\u00e9curit\u00e9 sociale (CMU, Couverture maladie universelle) anzuschliessen haben. Dieser Entscheid verunm\u00f6glicht es den genannten Personen, sich in der Schweiz behandeln zu lassen, und es zwingt sie dazu, h\u00f6here Pr\u00e4mien zu zahlen.</p><p>In Frankreich wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer und deren Familien k\u00f6nnen sich folglich ab dem 1. Juni 2014 nicht mehr in der Schweiz behandeln lassen, und die Leistungserbringer in der Schweiz verlieren einen wichtigen Teil ihres Patientenstamms, der Sch\u00e4tzungen zufolge allein in den Genfer Universit\u00e4tsspit\u00e4lern f\u00fcr einen Umsatz von j\u00e4hrlich 25 Millionen Franken sorgt. H\u00e4tten die betroffenen Personen gewusst, dass sie eines Tages zur CMU wechseln m\u00fcssen, h\u00e4tten sie einen Versicherungsschutz nach dem schweizerischen Krankenversicherungsrecht abgeschlossen.</p><p>In einer am 26. April 2013 ohne Gegenstimme verabschiedeten Resolution hat der Kanton Genf den Bundesrat aufgefordert, mit Frankreich \u00fcber eine neue Frist von drei Monaten zu verhandeln, w\u00e4hrend der sich die Betroffenen zwischen dem schweizerischen und dem franz\u00f6sischen System entscheiden k\u00f6nnen.</p><p>Offensichtlich hat sich in der Sache aber nichts getan. Es scheint, dass der Bundesrat bereit ist, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, ohne auch nur den Versuch zu unternehmen, das fragliche Dossier mit den anderen laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und Frankreich im Steuerbereich zu verkn\u00fcpfen. Wann gedenkt er endlich zu handeln?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In seinen Antworten vom 11. M\u00e4rz 2013 auf die Frage Poggia 13.5074, \"Schweizer Staatsb\u00fcrger mit Wohnsitz in Frankreich. Zwangsmitgliedschaft bei der S\u00e9curit\u00e9 sociale?\", vom 26. Juni 2013 auf die Motion Barthassat 13.3336, \"Krankenversicherung f\u00fcr Schweizer B\u00fcrger mit Wohnsitz in Frankreich\", und vom 21. August 2013 auf die Interpellation Lehmann 13.3564, \"Aus\u00fcbung des Optionsrechtes im Bereich der Krankenversicherung. Revision der Note conjointe mit Frankreich\", hat sich der Bundesrat bereits zu der in der vorliegenden Interpellation angesprochenen Problematik ge\u00e4ussert.</p><p>Nach dem Inkrafttreten des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens im Jahr 2002 und der nachtr\u00e4glichen Einf\u00fchrung des Optionsrechts f\u00fcr Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger, sich wahlweise in der Schweiz oder in Frankreich gegen Krankheit zu versichern, wurde die M\u00f6glichkeit, sich bei einer Privatversicherung in Frankreich zu versichern, vom franz\u00f6sischen Recht als vor\u00fcbergehende Ausnahmeregelung vom gesetzlichen Krankenversicherungssystem dieses Staates vorgesehen. Diese \u00dcbergangsregelung sollte urspr\u00fcnglich bis 2009 gelten, wurde dann aber bis 1. Juni 2014 verl\u00e4ngert. Die Personen, die sich f\u00fcr eine Privatversicherung entschieden haben, haben diese Wahl somit in Kenntnis der Sachlage getroffen. Die Modalit\u00e4ten f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Optionsrechts im Krankenversicherungsbereich sind in der \"Note conjointe relative \u00e0 l'exercice du droit d'option en mati\u00e8re d'assurance maladie dans le cadre de l'Accord sur la libre circulation des personnes entre la Suisse et l'Union europ\u00e9enne\" geregelt, die am 1. Februar 2013 revidiert wurde.</p><p>Wie alle Personen, die bei der franz\u00f6sischen gesetzlichen Krankenversicherung (Couverture maladie universelle, CMU) versichert sind, haben die Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger in der Schweiz Anspruch auf alle Behandlungen, die sich unter Ber\u00fccksichtigung der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer und der Art der Leistungen als medizinisch notwendig erweisen. Lediglich bei im Voraus geplanten Behandlungen haben die \u00fcber die franz\u00f6sische Krankenversicherung versicherten Personen nicht automatisch Anrecht auf eine Behandlung in der Schweiz. Hierf\u00fcr ist eine vorg\u00e4ngig eingeholte Bewilligung des franz\u00f6sischen Versicherers erforderlich. Da man nicht vorhersehen kann, welche Politik die franz\u00f6sischen Krankenversicherer in diesem Bereich betreiben werden, ist es schwierig abzusch\u00e4tzen, wie sich die Zahl der in Frankreich versicherten und von Schweizer Pflegeleistungserbringern behandelten Patientinnen und Patienten entwickelt. Das gilt umso mehr, als ein im Juli 2013 im Auftrag der franz\u00f6sischen Regierung erstellter Bericht der franz\u00f6sischen allgemeinen Finanz- und Sozialaufsicht festh\u00e4lt, dass in Frankreich - noch konkret zu definierende - \u00dcbergangsmassnahmen getroffen werden m\u00fcssen, damit Patientinnen und Patienten, die ab 2014 unter die franz\u00f6sische gesetzliche Versicherung fallen, in der Schweiz begonnene Behandlungen fortf\u00fchren k\u00f6nnen. Schweizer Fachleute stehen mit den zust\u00e4ndigen franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden bez\u00fcglich der von Frankreich angestrebten Massnahmen in Kontakt, um einen m\u00f6glichst flexiblen \u00dcbergang zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>Im \u00dcbrigen schliesst ein Anschluss an die CMU die M\u00f6glichkeit nicht aus, eine Privatversicherung mit internationaler Deckung abzuschliessen, die geplante Behandlungen einschliesst.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass keine Veranlassung besteht, erneut zur Frage der Aus\u00fcbung des Optionsrechts an die franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden zu gelangen. Seiner Meinung nach ist der Umstand, dass Personen, die ihr Optionsrecht ausge\u00fcbt haben, ab 1. Juni 2014 in Frankreich keine Privatversicherung mehr abschliessen k\u00f6nnen, kein valabler Grund, den Versicherten zu erm\u00f6glichen, auf ihre Wahl, sich in Frankreich gegen Krankheit zu versichern, zur\u00fcckzukommen, um zur Schweizer Krankenversicherung zu wechseln.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1385683200000)\/","SubmittedBy":"Poggia Mauro","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1715865199270)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380153600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}