{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133914,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133914,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3914","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Tatbestand des illegalen Aufenthaltes versch\u00e4rfen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende \u00c4nderung von Artikel\u00a0115 des Ausl\u00e4ndergesetzes zu unterbreiten:</p><p>Abs. 1</p><p>Mit Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren wird bestraft, wer:</p><p>a. Einreisevorschriften nach Artikel\u00a05 verletzt;</p><p>b. sich rechtswidrig, namentlich nach Ablauf des bewilligungsfreien oder des bewilligten Aufenthalts, in der Schweiz aufh\u00e4lt;</p><p>c. eine nicht bewilligte Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcbt;</p><p>d. nicht \u00fcber eine vorgeschriebene Grenz\u00fcbergangsstelle ein- oder ausreist (Art. 7).</p><p>Abs. 2</p><p>Die gleiche Strafdrohung gilt, wenn die Ausl\u00e4nderin oder der Ausl\u00e4nder nach der Ausreise aus der Schweiz oder aus dem Transitraum eines schweizerischen Flughafens in das Hoheitsgebiet eines Staates unter Verletzung der dort geltenden Einreisebestimmungen einreist oder dazu Vorbereitungen trifft.</p><p>Abs. 2bis</p><p>Wer nach Absatz\u00a01 oder 2 rechtskr\u00e4ftig verurteilt wurde und innert f\u00fcnf Jahren erneut Straftaten nach Absatz\u00a01 begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren bestraft. Der bedingte Strafvollzug ist diesfalls ausgeschlossen.</p><p>Abs. 3</p><p>Wird die Tat fahrl\u00e4ssig begangen, so ist die Strafe Busse.</p><p>Abs. 4</p><p>Von der Strafverfolgung, der \u00dcberweisung an das Gericht oder der Bestrafung kann bei rechtswidrig ein- oder ausgereisten Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern abgesehen werden, sofern sie sofort ausgeschafft werden.</p><p>Abs. 5</p><p>Bei wiederholter Tatbegehung geht der Richter von einem neuen Tatentschluss aus. Die Summe aller Verurteilungen darf das gesetzliche H\u00f6chstmass der Sanktion \u00fcberschreiten.</p><p>Abs. 6</p><p>V\u00f6lkerrechtliche Bestimmungen zur R\u00fcckf\u00fchrung hindern eine Verurteilung nicht. Verurteilungen d\u00fcrfen unabh\u00e4ngig von ausl\u00e4nderrechtlichen Zwangsmassnahmen, insbesondere Ausschaffungshaft, ergehen.</p>","ReasonText":"<p>Der Tatbestand des illegalen Aufenthalts ist heute zu wenig griffig, da er:</p><p>1. zu milde bestraft wird. Artikel\u00a0115 AuG sieht f\u00fcr den illegalen Aufenthalt eine Maximalstrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Die Praxis f\u00e4llt in der Regel wenig sp\u00fcrbare Strafen aus. Damit kann nicht der n\u00f6tige Druck aufgebaut werden, dass Ausreisepflichtige die Schweiz verlassen.</p><p>2. vom Bundesgericht als Dauerdelikt qualifiziert wird. Das Bundesgericht hielt in BGE 135 IV 6 fest, dass die Summe aller Verurteilungen wegen illegalem Aufenthalt zw\u00f6lf Monate nicht \u00fcbersteigen d\u00fcrfe. Da nach geltendem Recht in der Regel ein Tagessatz von 10 Franken veranschlagt wird, kann sich ein abgewiesener Asylbewerber mit 3600 Franken von jeglicher strafrechtlichen Verfolgung \"freikaufen\".</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip gebietet, dass die Strafdrohungen dem Unwert der Tat angemessen sein m\u00fcssen. Die Strafdrohungen sind nach der Schwere der Rechtsgutverletzungen abzustufen und in Einklang mit den bestehenden Straftatbest\u00e4nden des Strafrechts zu bringen. Mit der geforderten Versch\u00e4rfung des Strafrahmens sollen eine rechtswidrige Ein- oder Ausreise, ein rechtswidriger Aufenthalt und die Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit ohne entsprechende Bewilligung aufgrund der abstrakten Strafandrohung Verbrechen darstellen (Art. 10 Abs. 2 StGB). Eine solche Strafdrohung erscheint mit Blick auf das verletzte Rechtsgut (Missachtung der Einreise- und Bewilligungsvorschriften) unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, da sie beispielsweise eine h\u00f6here H\u00f6chststrafe als beim Tatbestand der fahrl\u00e4ssigen T\u00f6tung (Art. 117 StGB) vorsehen w\u00fcrde. Ausserdem entspricht es nicht dem System des geltenden Sanktionenrechts, welches bei Verbrechen und Vergehen neben einer Freiheitsstrafe in der Regel auch die M\u00f6glichkeit einer Geldstrafe vorsieht (vgl. etwa Gef\u00e4hrdung des Lebens, Art. 129 StGB, oder Betrug, Art. 146 StGB).</p><p>Die in Absatz\u00a02bis vorgeschlagene Mindeststrafe von sechs Monaten ist ebenfalls unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Gesetzliche Mindeststrafen sind wenn m\u00f6glich zu vermeiden, da sie das Ermessen des Gerichtes einschr\u00e4nken und zu ungerechten Ergebnissen f\u00fchren k\u00f6nnen. Mindeststrafen sollten daher nur vorgesehen werden, wenn der Gesetzgeber eine Straftat als erh\u00f6ht strafw\u00fcrdig beurteilt. Der Gesetzgeber sieht solche Mindeststrafen etwa bei schwerer K\u00f6rperverletzung (Art. 122 StGB) oder bandenm\u00e4ssigem Diebstahl (Art. 139 Ziff. 3 StGB) vor, jedoch nur im Bereich der Geldstrafen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1385683200000)\/","SubmittedBy":"Schwander Pirmin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528715980)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380240000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}