{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133923,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133923,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3923","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Erg\u00e4nzung von Artikel 8a respektive 8b des Schlusstitels des ZGB","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a08a respektive 8b des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches ist dahingehend zu erg\u00e4nzen, dass bei der Wiederannahme des Ledignamens durch einen Ehegatten, der diesen Namen bei der Eheschliessung ge\u00e4ndert hatte, auch das urspr\u00fcngliche B\u00fcrgerrecht wiedererworben wird.</p>","ReasonText":"<p>Die am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen \u00c4nderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 30. September 2011 bezwecken, die Gleichheit von Mann und Frau im Namensrecht durchzusetzen und gleichzeitig die Einheit von Name und B\u00fcrgerrecht zu st\u00e4rken. </p><p>Im Rahmen dieser \u00c4nderungen wurde in Artikel\u00a08a SchlT ZGB festgelegt, dass diejenigen Ehegatten, welche bis zum Inkrafttreten dieser Revision ihren Ledignamen bei der Heirat ge\u00e4ndert haben, diesen mittels Erkl\u00e4rung jederzeit wieder annehmen k\u00f6nnen. Sofern dies getan wird, statuiert Artikel\u00a013d SchlT ZGB erg\u00e4nzend hierzu, dass die minderj\u00e4hrigen Kinder diesen Ledignamen ebenfalls als Nachnamen annehmen k\u00f6nnen, sofern die entsprechende Erkl\u00e4rung bis zum 31. Dezember 2013 abgegeben wird.</p><p>W\u00e4hrend allerdings die Kinder (aufgrund von Art. 271 Abs. 2 ZGB) mit der Annahme dieses Namens automatisch das entsprechende Kantons- und Gemeindeb\u00fcrgerrecht (B\u00fcrgerrecht) erhalten, ist dies beim betreffenden Ehegatten nicht der Fall. F\u00fcr Ehen, die nach dem 1. Januar 1988 geschlossen wurden, stellt dies kein Problem dar, da beide Ehegatten ihr B\u00fcrgerrecht behalten konnten. Im Fall von Ehen allerdings, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, ging das B\u00fcrgerrecht der Frau verloren, sofern sie nicht von Artikel\u00a08b SchlT ZGB Gebrauch machte und binnen Jahresfrist die Wiederannahme erkl\u00e4rte.</p><p>Frauen, die somit ihren Ledignamen wieder annehmen, allerdings durch Heirat ihr B\u00fcrgerrecht verloren hatten, steht f\u00fcr dessen Wiederannahme nur die ordentliche Einb\u00fcrgerung offen. Dies erscheint stossend, da einerseits ihre Kinder automatisch mit dem Namen das B\u00fcrgerrecht erhalten, andererseits auch die Einheit von Name und B\u00fcrgerrecht missachtet wird. In der Praxis kann dies in F\u00e4llen von Korporationsmitgliedschaften dazu f\u00fchren, dass Frauen die Wiederaufnahme der Mitgliedschaft verwehrt bleibt, da das entsprechende B\u00fcrgerrecht h\u00e4ufig ein Aufnahmekriterium bildet, w\u00e4hrend ihre Kinder die Bedingungen f\u00fcr die Mitgliedschaft erf\u00fcllen.</p><p>Entsprechend soll das ZGB dahingehend angepasst werden, dass mit der Wiederannahme des Ledignamens auch die Wiederannahme des entsprechenden B\u00fcrgerrechts erfolgt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die \u00dcbergangsbestimmung von Artikel\u00a08b SchlT ZGB diente dazu, den bis dahin zwingend eingetretenen Verlust des Kantons- und Gemeindeb\u00fcrgerrechts der Frau anl\u00e4sslich der Eheschliessung vor 1988 zu korrigieren. Innerhalb einer \u00dcbergangsfrist von einem Jahr konnten die betroffenen Frauen ihr angestammtes Kantons- und Gemeindeb\u00fcrgerrecht mittels Erkl\u00e4rung zur\u00fcckerlangen. Nicht alle betroffenen Frauen machten von dieser M\u00f6glichkeit allerdings Gebrauch, sei es aus Unkenntnis \u00fcber diese M\u00f6glichkeit, aus Kostengr\u00fcnden oder aufgrund des administrativen Aufwandes oder sei es aufgrund des fehlenden Bed\u00fcrfnisses. Frauen, die die Frist unbenutzt verstreichen liessen, haben heute die M\u00f6glichkeit, bei ihrem Heimatkanton um die Wiedererlangung ihres Ledig-B\u00fcrgerrechts nachzusuchen. Es liegt deshalb heute in der Kompetenz der Kantone, dar\u00fcber zu befinden, unter welchen Voraussetzungen Frauen ein seinerzeit zwingend verlorenes Kantons- und Gemeindeb\u00fcrgerrecht wiedererlangen k\u00f6nnen. Gewisse Kantone haben f\u00fcr diesen Fall eine explizite Wiedereinb\u00fcrgerungs-Bestimmung im kantonalen Gesetz vorgesehen (z. B. Graub\u00fcnden, Art. 5 KB\u00fcG: \"Wer das Kantons- oder Gemeindeb\u00fcrgerrecht durch Entlassung oder von Gesetzes wegen verloren hat, kann ein Gesuch um Wiedereinb\u00fcrgerung stellen, wenn eine enge Verbundenheit mit dem Kanton oder der B\u00fcrgergemeinde besteht und die Voraussetzungen von Artikel\u00a03 Absatz\u00a02 Litera c bis e erf\u00fcllt sind.\").</p><p>Mit Einf\u00fchrung der \u00c4nderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) im Bereich Name und B\u00fcrgerrecht per 1. Januar 2013 wurde bewusst davon abgesehen, den Namen vollj\u00e4hriger Personen an das Kantons- und Gemeindeb\u00fcrgerrecht zu kn\u00fcpfen. Eine Verkn\u00fcpfung zwischen Familiennamen und Kantons- und Gemeindeb\u00fcrgerrecht wurde nur f\u00fcr minderj\u00e4hrige Kinder (Art. 271 ZGB) vorgesehen. In der Tat kann es nun zur Konstellation kommen, dass Kinder das angestammte B\u00fcrgerrecht ihrer Mutter erwerben, das die Mutter selber aber gar nicht mehr besitzt.</p><p>Von daher hat der Bundesrat Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen der Motion. Ein Automatismus, wie der Motion\u00e4r ihn vorschl\u00e4gt, erscheint dem Bundesrat aber nicht sachgerecht. Nach wie vor kann es Gr\u00fcnde geben, dass eine betroffene Frau ihr angestammtes B\u00fcrgerrecht gar nicht mehr zur\u00fcckerlangen will. Das vom Motion\u00e4r angef\u00fchrte Prinzip der Einheit von Name und B\u00fcrgerrecht ist zudem bereits mit der Revision von 1988 aufgegeben worden.</p><p>Der Bundesrat erachtet es daher nicht f\u00fcr angezeigt, Artikel\u00a08a respektive Artikel\u00a08b SchlT ZGB im Sinne der Motion zu erg\u00e4nzen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1386288000000)\/","SubmittedBy":"Vogler Karl","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690529731923)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380240000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen"}}