{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133940,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133940,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3940","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Mehr Flexibilit\u00e4t bei Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Gesetzgebung zur Benutzung von Nutzfahrzeugen bis maximal 3,5 Tonnen mehr Flexibilit\u00e4t walten zu lassen. Dies soll durch Lockerung der Toleranzgrenze auf 10 Prozent des erlaubten Maximalgewichts erfolgen. Diese Toleranzgrenze wird bereits in der EU erfolgreich angewendet.</p>","ReasonText":"<p>Benutzer von Nutzfahrzeugen mit F\u00fchrerausweis Kategorie B d\u00fcrfen nur mit einem Gesamtgewicht von h\u00f6chstens 3,5 Tonnen fahren, da sonst ein anderer F\u00fchrerschein bzw. bei \u00dcbergewicht des Fahrzeuges LSVA-Abgaben und/oder hohe Bussen f\u00e4llig werden. Dies zwingt viele, einen LKW zu fahren oder das Nutzfahrzeug nur halb zu beladen (meist sogar nur zu einem Viertel), betroffen ist insbesondere das Gewerbe; Beispiele sind Montageschreiner mit ihrer Montagewerkstatt, Hufschmiede mit ihren Firmenwagen, Viehh\u00e4ndler mit einer anstelle von zwei K\u00fchen, DHL- oder Postfahrzeuge, St\u00fcckguttransporteure, Frischwarenlieferanten wie Metzgereien usw., Marktfahrer (Gewerbetreibende, KMU, Private).</p><p>In der EU wird diese Problematik flexibel gel\u00f6st, da die Toleranzen bei der Beladung zwischen 5 Prozent und 10 Prozent liegen. In der Schweiz sind die Bussen/Ausweisentz\u00fcge nach \u00dcberschreiten der Toleranz von 3 Prozent sehr progressiv. Daher m\u00fcssen die Fahrer selbst zur Sicherheit bereits eine sehr hohe Marge einberechnen, um sicherzugehen, dass sie das Maximalgewicht nicht \u00fcberschreiten. </p><p>Bei mehr Toleranz k\u00f6nnten Gewerbetreibende ihre Fahrzeuge optimaler beladen, dies anstelle von mehrmaligen Fahrten mit halbleeren Fahrzeugen. Die meisten Fahrzeuge haben ein Leergewicht von etwa 2,5 bis 2,75 Tonnen, das heisst, es kann eine Nutzlast von gerade einmal 750 bis 1000 Kilo mittransportiert werden.</p><p>Zudem w\u00fcrde auch ein Anreiz geschaffen, weniger LKW zu benutzen (weniger Strassenbelastung, weniger Umweltbelastung, effizienterer Verkehr usw.). Eine flexiblere Regelung w\u00fcrde unter Umst\u00e4nden auch einen positiven Effekt und Anreiz f\u00fcr die Verwendung von kleineren Nutzfahrzeugen bei ausl\u00e4ndischen Firmen mit sich bringen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das schweizerische Strassenverkehrsrecht sieht, wie im \u00dcbrigen auch die Richtlinien und Verordnungen der Europ\u00e4ischen Union, keine Toleranz f\u00fcr \u00dcberladungen vor. Um jedoch m\u00f6glichen Ungenauigkeiten der verschiedenen W\u00e4geeinrichtungen (z. B. Br\u00fcckenwaagen, Radlastwaagen, alte/neue Waagen) oder aufgrund von \u00e4usseren Umst\u00e4nden (z. B. Messplatz, Witterungsbedingungen) Rechnung zu tragen, wird in der Schweiz bei polizeilichen Gewichtskontrollen ein Sicherheitsabzug von 3 Prozent vom Messergebnis vorgenommen (Verordnung des Astra vom 11. Mai 2008 zur Strassenverkehrskontrollverordnung, VSKV-Astra; SR 741.013.1).</p><p>Liegt bei einer polizeilichen Gewichtskontrolle nach Vornahme des obenerw\u00e4hnten Sicherheitsabzugs eine Gewichts\u00fcberschreitung von nicht mehr als 5 Prozent vor, wird die \u00dcbertretung im einfachen Ordnungsbussenverfahren geahndet. F\u00fcr Fahrzeuge mit einem zul\u00e4ssigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen betr\u00e4gt die entsprechende Busse maximal 200 Franken. Eine Umfrage von Euro Contr\u00f4le Route (ECR) aus dem Jahre 2009 hat ergeben, dass einzelne europ\u00e4ische L\u00e4nder weder eine Toleranz f\u00fcr \u00dcberladungen noch einen Sicherheitsabzug bei den Messergebnissen gew\u00e4hren. Andere europ\u00e4ische L\u00e4nder wenden - wie die Schweiz - Sicherheitsabz\u00fcge zum Abfedern von allf\u00e4lligen Messungenauigkeiten an. Einzelne L\u00e4nder gew\u00e4hren eine Toleranz f\u00fcr \u00dcberladungen.</p><p>Zu bedenken ist zudem, dass Fahrzeuge mit einem zul\u00e4ssigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (Lieferwagen, Personenwagen, Kleinbusse usw.) in der Regel auch kein h\u00f6heres Garantiegewicht des Herstellers aufweisen als das im Fahrzeugausweis eingetragene Gesamtgewicht. Das Garantiegewicht ist keine willk\u00fcrliche Gr\u00f6sse, sondern das vom Hersteller h\u00f6chstens zugelassene Gewicht f\u00fcr das von ihm konstruierte Fahrzeug. Nur bis zu diesem Gewicht, auf das in der Regel auch die Bremswirkung sowie die Tragkraft von Achsen und Reifen ausgelegt sind, garantiert der Hersteller die Betriebs- und Verkehrssicherheit. \u00dcberschreitungen des Garantiegewichts h\u00e4tten demnach bei den meisten Fahrzeugen eine nichtakzeptable Verminderung der Betriebs- und Verkehrssicherheit zur Folge.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1384300800000)\/","SubmittedBy":"Grunder Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1443139200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690529572103)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380240000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}